Zolltarifnummer 9706.90.00.16.2: Münzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, als Anlagegold…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9706.90.00.16.2 steht für Münzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, als Anlagegold, wenn sie im Verzeichnis der Goldmünzen enthalten sind (vgl. VSF Z 8101 Abs. 83 UAbs. 2, Anl. 2) oder nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt (§ 25c Abs. 2 Nr. 2 UStG). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9706.90.00.16.2 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 97. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9706.90.00.16.2
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 97KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN
- 9706Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt
- 9706.90andere
- 9706.90.00andere
- 9706.90.00.16Antiquitäten, wie Inschriften, Münzen und gravierte Siegel :, über 200 Jahre alt
- 9706.90.00.16.2Münzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, als Anlagegold, wenn sie im Verzeichnis der Goldmünzen enthalten sind (vgl. VSF Z 8101 Abs. 83 UAbs. 2, Anl. 2) oder nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt (§ 25c Abs. 2 Nr. 2 UStG)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9706.90.00.16.2
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der durch Beschreibung des Anmelders veranschaulichten Ware handelt es sich um eine mehr als 200 Jahre alte Antiquität in Form einer niederländischen Münze. Die runde Goldmünze mit dem Nennwert "1 Dukat" hat einen Durchmesser von ca. 21 mm und ein Gewicht von ca. 3,49 g und besitzt einen Feingehalt von 983 Tausendsteln. Die Vorderseite der gebrauchten Münze zeigt einen stehenden, gepanzerten Ritter nach rechts gewandt mit Schwert und der Umschrift "Concordia Res Parvae Crescunt Traiectum". Die Rückseite zeigt eine Tafel mit der Inschrift "Moneta Ordinum Provinciarum Foederatarum Belgicarum Ad Legem Imperii" in barockem Rahmen. Die Münze ist zwischen 1795 und 1805 geprägt worden und wurde seinerzeit als gesetzliches Zahlungsmittel in der Batavian Republic verwendet. Heutzutage wird die Münze als Anlagegold nahe dem Goldpreis gehandelt. Die Ware ist als "Antiquität; nicht mehr als 250 Jahre alt; Antiquitäten, wie Inschriften, Münzen und gravierte Siegel; über 200 Jahre alt; Münzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, als Anlagegold, wenn sie im Verzeichnis der Goldmünzen enthalten sind" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Antiquitäten, die mehr als 100 Jahre alt sind, sofern sie nicht in den Positionen 9701 bis 9705 erfasst sind. Der Wert dieser Gegenstände beruht auf ihrem Alter und ihrer im Allgemeinen dadurch bedingten Seltenheit. Der in Betracht kommende Warenkreis ist sehr groß. Vorbehaltlich der vorstehend genannten Bedingungen gehören zu dieser Position: 1) Alte Möbel, Rahmen und Getäfel. 2) Erzeugnisse der grafischen Kunst: Inkunabeln, (Wiegendrucke), Bücher, Noten, geografische Karten, Stiche, andere als die der Pos. 9702. 3) Vasen und andere keramische Erzeugnisse. 4) Spinnstoffwaren: Teppiche, Tapisserien, Tapeten, Stickereien, Spitzen und andere Stoffe. 5) Juwelierwaren. 6) Waren der Gold- und Silberschmiedekunst (Kannen, Becher, Leuchter, Tafelgeschirr usw.). 7) Buntglasfenster. 8) Kronleuchter und Lampen. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9706.90.00.16.2?
Die Zolltarifnummer 9706.90.00.16.2 umfasst Münzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, als Anlagegold, wenn sie im Verzeichnis der Goldmünzen enthalten sind (vgl. VSF Z 8101 Abs. 83 UAbs. 2, Anl. 2) oder nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt (§ 25c Abs. 2 Nr. 2 UStG). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9706.90.00.16.2?
Der Drittlandszollsatz für 9706.90.00.16.2 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9706.90.00.16.2?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 970690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9706.90.00.16.2?
9706.90.00.16.2 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9706.90.00.16.2 im Zolltarif eingeordnet?
9706.90.00.16.2 steht in dieser Hierarchie: 97 KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN > 9706 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt > 970690 andere > 97069000 andere > 9706900016 Antiquitäten, wie Inschriften, Münzen und gravierte Siegel :, über 200 Jahre alt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9706.90.00.16.2?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9706.90.00.16.2 erfasst, zum Beispiel DEBTI30569/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9706.90.00.16.2?
Warennummer 9706.90.00.16.2 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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