Classification

Customs tariff code for Abschleppstange: 8708.99.97.90

Reference data as at 24 July 2026

Abschleppstange is generally classified to customs tariff code 8708.99.97.90: Other. The third-country duty rate is 3.5 %.

This rests on 10 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 100 percent of them reached 8708.99.97.90.

This page answers the customs code question for Abschleppstange from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.

Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.

Customs code
8708.99.97.90
Third-country duty
3.5 %
Rulings behind this
10
Agreement
100 %

Binding tariff information for this code

DEBTI19740/26-1Issued by DEValid until 2029-08-03

Abschleppstange, sog. 3-teilige Abschleppstange, Foto siehe Anlage, laut Antrag bestehend aus: - einem noch nicht zusammengesetzten, ca. 1 , 8 m langen, dreiteiligen, rohrförmigen Stecksystem aus unedlem Metall, bestehend aus: - - einem mit zwei Bohrungen ausgestatteten, silberfarbenen Mittelstück mit einer fest angebrachten Warnfahne und - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahr- zeuge (nicht Gegenstände dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) ausgestatteten Endstücken, die in das farbige Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - für den Einzelverkauf in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (sog. Tragetasche) aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 22 bis 8708 9997 80 genanntes"

DEBTI31002/24-1Issued by DEValid until 2027-08-01

Abschleppstange, Artikel-Nr.: 62636, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetztes, ca. 1,80 m langes, dreiteiliges Stecksystem aus Stahl, bestehend aus: - - einem mit mehreren Bohrungen ausgestatteten Mittelstück, - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge ausgestatteten Endstücken, die in das Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - - mit einer maximalen Traglast von ca. 2500 kg, - in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (Tasche), - für den Einzelverkauf in einem Karton aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"

DEBTI32987/24-1Issued by DEValid until 2027-08-01

Abschleppstange, Artikel-Nr.: 62946, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetztes, ca. 2 m langes, dreiteiliges, rohrförmigen Stecksystem aus Stahl, bestehend aus: - - einem mit mehreren Bohrungen ausgestatteten Mittelstück mit einer fest angebrachten roten Warnfahne, - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge ausgestatteten Endstücken, die in das Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - - mit einer maximalen Traglast von ca. 3000 kg, - in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (Tasche), - für den Einzelverkauf in einem Karton aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"

DEBTI258/24-1Issued by DEValid until 2027-04-17

Abschleppstange, Modell: DBAS003, sog. Sicherheits-Abschleppstange 2t 3-tlg. mit Feder, Foto siehe Anlage, - laut Antrag bestehend aus einem noch nicht zusammengesetzten, ca. 1,8 m langen, dreiteiligen, rohrförmigen Stecksystem aus verzinktem Metall, bestehend aus: - - einem mit zwei Bohrungen und einer Feder (sog. Zugentlastungsfeder) ausgestatteten Mittelstück mit einer fest angebrachten Warnfahne und - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge ausgestatteten Endstücken, die in das Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - laut Antrag: - - mit einer maximalen Traglast von ca. 2000 kg, - - für den Einzelverkauf in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (sog. Tragetasche) aufgemacht, - nicht für die industrielle Montage, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"

DEBTI8951/24-1Issued by DEValid until 2027-03-13

Abschleppstange, Artikel-Nr.: 64729, Foto siehe Anlage, laut Antrag bestehend aus: - einem noch nicht zusammengesetzten, ca. 1,8 m langen, dreiteiligen, rohrförmigen Stecksystem aus Stahl, bestehend aus: - - einem mit mehreren Bohrungen ausgestatteten Mittelstück mit einer fest angebrachten roten Warnfahne und - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge (nicht Gegenstände dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) ausgestatteten Endstücken, die in das Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (Tasche), - für den Einzelverkauf sind die Stange und die Tasche in einem braunen Karton aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - mit einer maximalen Traglast von ca. 2000 kg, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"

DEBTI8947/24-1Issued by DEValid until 2027-03-13

Abschleppstange, Artikel-Nr.: 64728, Foto siehe Anlage, laut Antrag bestehend aus: - einem noch nicht zusammengesetzten, ca. 1,8 m langen, dreiteiligen, rohrförmigen Stecksystem aus Kohlenstoffstahl, bestehend aus: - - einem mit mehreren Bohrungen ausgestatteten, roten Mittelstück mit einer fest angebrachten roten Warnfahne und - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge (nicht Gegenstände dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) ausgestatteten Endstücken, die in das farbige Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - für den Einzelverkauf in einem braunen Karton mit Aufdruck aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - mit einer maximalen Traglast von ca. 2000 kg, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"

DEBTI46346/23-1Issued by DEValid until 2027-01-14

Abschleppstange, Foto siehe Anlage, laut Antrag bestehend aus: - einem noch nicht zusammengesetzten, ca. 1,8 m langen, dreiteiligen, rohrförmigen Stecksystem aus unedlem Metall, bestehend aus: - - einem mit mehreren Bohrungen ausgestatteten, roten Mittelstück mit einer fest angebrachten roten Warnfahne und - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge (nicht Gegenstände dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) ausgestatteten Endstücken, die in das farbige Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - für den Einzelverkauf in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (sog. Tragetasche) aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"

DEBTI26919/23-1Issued by DEValid until 2026-07-30

Abschleppstange, sog. 3-teilige Abschleppstange, Foto siehe Anlage, laut Antrag bestehend aus: - einem noch nicht zusammengesetzten, ca. 1,8 m langen, dreiteiligen, rohrförmigen Stecksystem aus unedlem Metall, bestehend aus: - - einem mit zwei Bohrungen ausgestatteten, silberfarbenen Mittelstück mit einer fest angebrachten Warnfahne und - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge (nicht Gegenstände dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) ausgestatteten Endstücken, die in das farbige Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - für den Einzelverkauf in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (sog. Tragetasche) aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"

Where this code sits in the tariff

  1. 87VEHICLES OTHER THAN RAILWAY OR TRAMWAY ROLLING STOCK, AND PARTS AND ACCESSORIES THEREOF
  2. 8708Parts and accessories of the motor vehicles of headings 8701 to 8705
  3. 8708.99Other
  4. 8708.99.97Other
  5. 8708.99.97.90Other

From HS code to customs tariff code 8708.99.97.90

HS code8708.996 digits, uniform worldwide
CN code8708.99.978 digits, EU Combined Nomenclature
TARIC code8708.99.97.9010 digits, carries the EU measures

Duty rates and preferences

OriginDuty rateBasis
Third-country duty3.5 %MFN
Faroe Islands0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Occupied palestinian Territory0 %Tariff preference
Türkiye0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
EU-Switzerland agreement: re-imported goods0 %Tariff preference
GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries…0 %Tariff preference
Moldova, Republic of0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
United Kingdom0 %Tariff preference
OCTs (Overseas Countries and Territories)0 %Tariff preference

Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.

Notes that govern this classification

Pos. 8708

Zu Unterpositionen 8708 99 10 bis 8708 99 97: Nicht hierher gehören z. B.: a) Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Pos. 8702 bis 8704, ohne Motor, aber mit Fahrerhaus (Pos. 8702, 8703 oder 8704); b) Kopfstützen für Kraftfahrzeuge (Pos. 9401 oder 9404).

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 99: 1. Gleisketten: Nach Ausstattung mit den (noch fehlenden) Bodenplatten erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Gleiskettenfahrwerke von Fahrzeugen der Pos. 8701 bis 8705 bestimmt. Siehe auch Avise 8431 49/1, 8487 90/4 und 8710 00/1. 2. Gaszugkabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich, auch auf Länge geschnitten und für den Gebrauch in Motorfahrzeugen aufgemacht ist. Das Gaszugkabel verbindet das Gaspedal mit dem Kraftstoffregelungssystem. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 30/1 und 8708 93/1. 3. Vorderteil eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, abgetrennt von einem Fahrzeug einer nicht bekannten Marke. Dieses Teil besteht aus einem Motor, einer Gangschaltung, einer Motorhaube, zwei Vordertüren, einem Armaturenbrett, einer Windschutzscheibe und einem Teil des Fahrgestells. 4. …

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Subdivisions of this code

Frequently asked questions

What is the customs tariff code for Abschleppstange?

In the binding tariff rulings analysed here, Abschleppstange is predominantly classified to 8708.99.97.90: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.

What is the duty rate for Abschleppstange?

Code 8708.99.97.90 carries a third-country duty rate of 3.5 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.

What is the HS code for Abschleppstange?

The first six digits are HS code 870899, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.

What is this answer based on?

On 10 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 100 percent of which were classified to 8708.99.97.90. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.

Could a different code apply to my goods?

Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.

The full reference for this code

One product answered. What about the other thirty thousand?

Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.