Zolltarifnummer für Abschleppstange: 8708.99.97.90
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Abschleppstange wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8708.99.97.90 eingereiht: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %.
Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8708.99.97.90.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Abschleppstange aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8708.99.97.90
- Drittlandszoll
- 3,5 %
- vZTA-Grundlage
- 10
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Abschleppstange, sog. 3-teilige Abschleppstange, Foto siehe Anlage, laut Antrag bestehend aus: - einem noch nicht zusammengesetzten, ca. 1 , 8 m langen, dreiteiligen, rohrförmigen Stecksystem aus unedlem Metall, bestehend aus: - - einem mit zwei Bohrungen ausgestatteten, silberfarbenen Mittelstück mit einer fest angebrachten Warnfahne und - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahr- zeuge (nicht Gegenstände dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) ausgestatteten Endstücken, die in das farbige Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - für den Einzelverkauf in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (sog. Tragetasche) aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 22 bis 8708 9997 80 genanntes"
Abschleppstange, Artikel-Nr.: 62636, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetztes, ca. 1,80 m langes, dreiteiliges Stecksystem aus Stahl, bestehend aus: - - einem mit mehreren Bohrungen ausgestatteten Mittelstück, - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge ausgestatteten Endstücken, die in das Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - - mit einer maximalen Traglast von ca. 2500 kg, - in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (Tasche), - für den Einzelverkauf in einem Karton aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"
Abschleppstange, Artikel-Nr.: 62946, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetztes, ca. 2 m langes, dreiteiliges, rohrförmigen Stecksystem aus Stahl, bestehend aus: - - einem mit mehreren Bohrungen ausgestatteten Mittelstück mit einer fest angebrachten roten Warnfahne, - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge ausgestatteten Endstücken, die in das Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - - mit einer maximalen Traglast von ca. 3000 kg, - in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (Tasche), - für den Einzelverkauf in einem Karton aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"
Abschleppstange, Modell: DBAS003, sog. Sicherheits-Abschleppstange 2t 3-tlg. mit Feder, Foto siehe Anlage, - laut Antrag bestehend aus einem noch nicht zusammengesetzten, ca. 1,8 m langen, dreiteiligen, rohrförmigen Stecksystem aus verzinktem Metall, bestehend aus: - - einem mit zwei Bohrungen und einer Feder (sog. Zugentlastungsfeder) ausgestatteten Mittelstück mit einer fest angebrachten Warnfahne und - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge ausgestatteten Endstücken, die in das Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - laut Antrag: - - mit einer maximalen Traglast von ca. 2000 kg, - - für den Einzelverkauf in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (sog. Tragetasche) aufgemacht, - nicht für die industrielle Montage, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"
Abschleppstange, Artikel-Nr.: 64729, Foto siehe Anlage, laut Antrag bestehend aus: - einem noch nicht zusammengesetzten, ca. 1,8 m langen, dreiteiligen, rohrförmigen Stecksystem aus Stahl, bestehend aus: - - einem mit mehreren Bohrungen ausgestatteten Mittelstück mit einer fest angebrachten roten Warnfahne und - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge (nicht Gegenstände dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) ausgestatteten Endstücken, die in das Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (Tasche), - für den Einzelverkauf sind die Stange und die Tasche in einem braunen Karton aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - mit einer maximalen Traglast von ca. 2000 kg, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"
Abschleppstange, Artikel-Nr.: 64728, Foto siehe Anlage, laut Antrag bestehend aus: - einem noch nicht zusammengesetzten, ca. 1,8 m langen, dreiteiligen, rohrförmigen Stecksystem aus Kohlenstoffstahl, bestehend aus: - - einem mit mehreren Bohrungen ausgestatteten, roten Mittelstück mit einer fest angebrachten roten Warnfahne und - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge (nicht Gegenstände dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) ausgestatteten Endstücken, die in das farbige Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - für den Einzelverkauf in einem braunen Karton mit Aufdruck aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - mit einer maximalen Traglast von ca. 2000 kg, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"
Abschleppstange, Foto siehe Anlage, laut Antrag bestehend aus: - einem noch nicht zusammengesetzten, ca. 1,8 m langen, dreiteiligen, rohrförmigen Stecksystem aus unedlem Metall, bestehend aus: - - einem mit mehreren Bohrungen ausgestatteten, roten Mittelstück mit einer fest angebrachten roten Warnfahne und - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge (nicht Gegenstände dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) ausgestatteten Endstücken, die in das farbige Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - für den Einzelverkauf in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (sog. Tragetasche) aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"
Abschleppstange, sog. 3-teilige Abschleppstange, Foto siehe Anlage, laut Antrag bestehend aus: - einem noch nicht zusammengesetzten, ca. 1,8 m langen, dreiteiligen, rohrförmigen Stecksystem aus unedlem Metall, bestehend aus: - - einem mit zwei Bohrungen ausgestatteten, silberfarbenen Mittelstück mit einer fest angebrachten Warnfahne und - - zwei jeweils einseitig mit einem Haken zur Aufnahme von sog. Abschleppösen der Kraftfahrzeuge (nicht Gegenstände dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) ausgestatteten Endstücken, die in das farbige Mittelstück eingeschoben und mittels zusätzlicher Sicherungsstifte arretiert werden, - für den Einzelverkauf in einem passgenauen, zum dauernden Gebrauch geeigneten Behältnis (sog. Tragetasche) aufgemacht, - wird optional in Kraftfahrzeugen mitgeführt, - dient im Falle einer Panne als Abschleppvorrichtung für fahruntüchtige Kraftfahrzeuge, - stellt sich als erkennbares Zubehör für Kraftfahrzeuge dar (erweitert die Nutzungsmöglichkeit der Kraftfahrzeuge, u. a. Verwendung als Zugfahrzeuge), - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Position 8701 bis Position 8705 bestimmt. "Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Abschleppstange), anderes als in den Unterpositionen 8708 1010 bis 8708 9993 und den TARIC-Codes 8708 9997 18 bis 8708 9997 75 genanntes"
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
- 8708.99andere Teile und anderes Zubehör, andere
- 8708.99.97andere, andere
- 8708.99.97.90Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.99.97.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8708 99 10 bis 8708 99 97: Nicht hierher gehören z. B.: a) Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Pos. 8702 bis 8704, ohne Motor, aber mit Fahrerhaus (Pos. 8702, 8703 oder 8704); b) Kopfstützen für Kraftfahrzeuge (Pos. 9401 oder 9404).
Zu Unterposition 8708 99: 1. Gleisketten: Nach Ausstattung mit den (noch fehlenden) Bodenplatten erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Gleiskettenfahrwerke von Fahrzeugen der Pos. 8701 bis 8705 bestimmt. Siehe auch Avise 8431 49/1, 8487 90/4 und 8710 00/1. 2. Gaszugkabel, das im Aufbau den im Avis 8708 29/1 beschriebenen Kabeln ähnlich, auch auf Länge geschnitten und für den Gebrauch in Motorfahrzeugen aufgemacht ist. Das Gaszugkabel verbindet das Gaspedal mit dem Kraftstoffregelungssystem. Anwendung der Anmerkung 1 g) zu Abschnitt XV. Siehe auch Avise 8708 29/1, 8708 30/1 und 8708 93/1. 3. Vorderteil eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, abgetrennt von einem Fahrzeug einer nicht bekannten Marke. Dieses Teil besteht aus einem Motor, einer Gangschaltung, einer Motorhaube, zwei Vordertüren, einem Armaturenbrett, einer Windschutzscheibe und einem Teil des Fahrgestells. 4. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Abschleppstange?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Abschleppstange überwiegend in 8708.99.97.90 eingereiht: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Abschleppstange?
Auf 8708.99.97.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 3,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Abschleppstange?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 870899. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8708.99.97.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.