Customs tariff code for Staubtuch: 6307.10.90.90
Reference data as at 1 July 2026
Staubtuch is generally classified to customs tariff code 6307.10.90.90: Other. The third-country duty rate is 7.7 %.
This rests on 7 binding tariff rulings whose goods description opens with this term. 86 percent of them reached 6307.10.90.90.
This page answers the customs code question for Staubtuch from the official decisions themselves rather than from a keyword list. It shows the classification path, the duty rate, the rulings issued for these goods, and the notes that govern them.
Your specific goods still decide the outcome. Material, function, and intended use govern the classification, so a product that differs from the cases below may belong under a different code.
- Customs code
- 6307.10.90.90
- Third-country duty
- 7.7 %
- Rulings behind this
- 7
- Agreement
- 86 %
Binding tariff information for this code
Staubtuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, in den Abmessungen von ca. 39 cm x 37 cm, -- aus einfarbigen, beidseitig gerauten Geweben aus Baumwolle, -- mit Firmenlogo und Schriftzug bedruckt, -- an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Ware (Staubtuch), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Staubtuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, in den Abmessungen von ca. 39 cm x 37 cm, -- aus einfarbigen, beidseitig gerauten Geweben aus Baumwolle, -- mit Firmenlogo und Schriftzug bedruckt, -- an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), -- ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Ware (Staubtuch), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Staubtuch, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, in den Abmessungen von ca. 39 cm x 37 cm, - aus einfarbigen, beidseitig gerauten Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - mit Firmenlogo und Schriftzug bedruckt, - an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Staubtuch, aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Staubtuch, sog. Spültuch, Art. Nr. 40022, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - quadratisch; in den Abmessungen: ca. 40 cm x 40 cm, - aus einfarbigen, beidseitig geschmirgelten Geweben aus laut Antrag 80 % Polyester und 20 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), - an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Ware (Staubtuch) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet"
Staubtuch, sog. Mobiliartuch (Furniture Cloth), - laut Antrag: -- aus 1 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten (geschmirgelten) Geweben aus 80% Polyester und 20% Polyamid (beides synthetische Chemiefasern), -- in quadratischer Form; in den Abmessungen: 40 cm x 40 cm, -- zur Verwendung als Staubtuch für Möbel (Mobiliartuch), -- an allen 4 Seiten durch Überwendlichnähte gesäumt (konfektioniert), -- nicht handgearbeitet. "Konfektioniertes Spültuch aus Geweben aus Spinnstoffen; nicht handgearbeitet"
Staubtuch, sog. Duostaubtuch, siehe Foto, - zweilagig, an den Rändern durch Nähen miteinander verbunden (dadurch konfektioniert), - rechteckig in den Abmessungen 24 cm x 30 cm, - nicht handgearbeitet, - auf der einen Seite aus einfarbigen Plüschgewirken und auf der anderen Seite aus geschmirgelten Geweben; beide Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag 100 % Chemiefasern, - lt. ergänzenden Antragsangaben soll die Seite aus Plüschgewirken zum Entfernen von "grobem Staub" und die Seite aus Geweben zum "Nachpolieren" dienen, - in Bezug auf den Umfang, auf die Verwendung und auf den Wert (lt. ergänzenden Antrags- angaben sind beide Flächenerzeugnisse wertmäßig etwa gleich) sind die Gewebe und die Gewirke als gleichbedeutend anzusehen; keines der beiden Flächenerzeugnisse verleiht der Ware somit ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (6307 1010 und 6307 1090) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen.
Where this code sits in the tariff
- 63OTHER MADE-UP TEXTILE ARTICLES; SETS; WORN CLOTHING AND WORN TEXTILE ARTICLES; RAGS
- 6307Other made-up articles, including dress patterns
- 6307.10Floorcloths, dishcloths, dusters and similar cleaning cloths
- 6307.10.90Other
- 6307.10.90.90Other
From HS code to customs tariff code 6307.10.90.90
Duty rates and preferences
| Origin | Duty rate | Basis |
|---|---|---|
| Third-country duty | 7.7 % | MFN |
| Faroe Islands | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Occupied palestinian Territory | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkiye | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| EU-Switzerland agreement: re-imported goods | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Special arrangement for the least-developed countries… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (incentive arrangement for sustainable development and… | 0 % | Tariff preference |
| Moldova, Republic of | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| OCTs (Overseas Countries and Territories) | 0 % | Tariff preference |
Rates from the EU TARIC database. Preferential rates require valid proof of origin.
Notes that govern this classification
Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die Bezeichnung (Knieschützer) in der Einzelentscheidung zur Kombinierten Nomenklatur (EE) der Nr. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (Erl. KN Pos. 6307 (EE) RZ 06.0) ist im Sinne von Kniebandage zu verstehen. Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge der Art, wie sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. (entfallen) Zu dieser Position gehören Rettungswesten (Schwimmwesten), die die Norm DIN EN ISO 12402 Teil 2-4 für persönliche Auftriebsmittel erfüllen, d. h. …
Subdivisions of this code
Frequently asked questions
What is the customs tariff code for Staubtuch?
In the binding tariff rulings analysed here, Staubtuch is predominantly classified to 6307.10.90.90: Other. For your own goods, material, function, and intended use are what decide.
What is the duty rate for Staubtuch?
Code 6307.10.90.90 carries a third-country duty rate of 7.7 %. Goods originating in a country with a preferential agreement may qualify for a lower rate against valid proof of origin.
What is the HS code for Staubtuch?
The first six digits are HS code 630710, uniform worldwide. The further digits carry the EU and national subdivisions.
What is this answer based on?
On 7 binding tariff rulings from the EBTI database whose goods description opens with this term, 86 percent of which were classified to 6307.10.90.90. The decisions are listed on this page with their reference and goods description.
Could a different code apply to my goods?
Yes. A binding tariff ruling binds only for the goods it was issued for and only for its holder. If your product differs in material, construction, or intended use, another code may apply. Your own BTI is what gives legal certainty in a specific case.
One product answered. What about the other thirty thousand?
Zolltarif-Finder classifies entire product lists from Excel, CSV, or your ERP, with reasoning under GRI 1 to 6, official sources on every decision, compliance screening, and audit-ready reports.