Einreihung

Zolltarifnummer für Aufbewahrungskiste: 4420.90.99.90.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Aufbewahrungskiste wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0 eingereiht: Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 4420.90.99.90.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Aufbewahrungskiste aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
4420.90.99.90.0
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
10
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI11017/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-02

Aufbewahrungskiste, Art.-Nr. 18510 (Abbildung siehe Anlage) - quaderförmiges, oben offenes Behältnis aus Buchenholz (lt. Antrag), mit Schwalbenschwanzverbindung der Seitenteile, lackiert, gerundete Kanten und Ecken, auf der Unterseite mit Stapelleisten versehen (insgesamt in sorgfältiger Ausführung), an beiden Schmalseiten mit Griffausschnitten versehen, Abmessung ca. 40 x 30 x 13 cm, - zum Aufstellen z. B. auf Schreibtischen, in Regalen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel), - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück; sog. Aufbewahrungskiste"

DEBTI15647/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-07

Aufbewahrungskiste, Artikel-Nr. 13340 (Abbildung siehe Anlage) - quaderförmiges, oben offenes Behältnis ohne Inneneinteilung aus: - - Seitenwänden aus zwei aufeinander geleimten Bambusfurnieren (Sperrholz) , wobei jede Lage aus nebeneinandergeleimten Bambuslamellen besteht, auf Stufenfalz geschnitten und geklebt, - - einer Bodenplatte aus einer Faserplatte, beschichtet mit Papier in Bambus-Optik und Versiegelung mit Melaminharz, - vollständig lackiert und an allen Kanten gerundet/gefast (insgesamt sorgfältig ausgeführt), - an den Schmalseiten mit Grifföffnungen, - Abmessungen 30 x 20 x 14 cm, - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

DEBTI47748/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-07

Aufbewahrungskiste, Artikelnr. 69410 (Abbildung siehe Anlage), - quaderförmiges, nach oben hin offenes Behältnis mit Seitenteilen aus massiven Holz (Paulowniaholz, lt. Antragsteller) und einer Bodenplatte aus Holzfaserplatten (MDF, lt. Antragsteller), mit abgerundeten (profilierten) Ecken und Kanten sowie Schwalbenschwanzverbindungen der Seitenteile (sorgfältig gearbeitet), an den Schmalseiten jeweils mit einer ovalen Aussparung als Griff ausgestattet, mit umlaufender Stapelseite an der Unterseite, in den Abmessungen: 29 x 19 x 14 cm (LxBxH), - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück; sog. Aufbewahrungskiste"

DEBTI47746/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-07

Aufbewahrungskiste, Artikelnr. 69413 (Abbildung siehe Anlage), - sorgfältig gearbeitete Truhe mit aufklappbarem Deckel aus Paulowniaholz (lt. Antragsteller) und Bodenplatte aus Holzfaserplatten (MDF, lt. Antragsteller), mit Scharnieren aus unedlem Metall, an den Schmalseiten jeweils mit einer ovalen Aussparung als Griff ausgestattet, mit umlaufender Stapelleiste an der Unterseite, in den Abmessungen: 29 x 19 x 14 cm (LxBxH), ohne Inneneinteilung, - zur Aufbewahrung verschiedener Gegenstände (nicht dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch das Holz bestimmt. "Den Schmuckkassetten ähnliche Ware aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall); sog. Aufbewahrungskiste"

DEBTI58574/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-03-15

Aufbewahrungskiste, Artikel-Nr. 13340 (Abbildung siehe Anlage) - quaderförmiges, oben offenes Behältnis ohne Inneneinteilung aus: - - Seitenwänden aus zwei aufeinander geleimten Bambusfurnieren (Sperrholz) , wobei jede Lage aus nebeneinandergeleimten Bambuslamellen besteht, auf Stufenfalz geschnitten und geklebt, - - einer Bodenplatte aus einer Faserplatte, beschichtet mit Papier in Bambus-Optik und Versiegelung mit Melaminharz, - vollständig lackiert und an allen Kanten gerundet/gefast (insgesamt sorgfältig ausgeführt), - an den Schmalseiten mit Grifföffnungen, - Abmessungen 30 x 20 x 14 cm, - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

DEBTI58578/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-02-09

Aufbewahrungskiste, stapelbar, Artikel-Nr. 13350 (Abbildung siehe Anlage) - mit umlaufendem Rahmen, Boden und zwei Standleisten aus Holzfaserplatten (MDF, lt. Antragsteller), Oberflächen glatt und deckend weiß lackiert, Schmalseiten der Kanten mit Umleimer aus Kunststoff beschichtet, beide Schmalseiten mit integrierten Griffen versehen, durch Schrauben zusammengefügt (insgesamt sorgfältig ausgeführt; Ab- messungen ca. 30 x 20 x 11 cm), - zum Aufstellen z. B. auf Schreibtischen, in Regalen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel), - zur Ablage / Aufbewahrung von Akten, Unterlagen und Ähnlichem. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

DEBTI45921/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-11-28

Aufbewahrungskiste, Art.Nr. 13358 (Abbildung siehe Anlage) - quaderförmiges, oben offenes Behältnis ohne Inneneinteilung, bestehend aus einer Bodenplatte aus nebeneinander verleimten Bambuslamellen und Seitenwänden aus zwei aufeinander verleimten Lagen aus nebeneinander verleimten Bambuslamellen, auf Gehrung geschnitten, geklebt und mit Bambus-Federn zusammengefügt, an den Aussenseiten glatt, deckend-weiß lackiert und an den Kanten gerundet/gefast, insgesamt sorgfältig gearbeitet, - an den Schmalseiten mit Grifföffnungen, - Abmessungen: ca.30 x 27 x 6 cm, - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen, den Briefordnern und Federschalen ähnlicher Ablagekorb z.B. zum Aufstellen auf den Schreibtisch, nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden (kein Möbel des Kapitels 94). "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

DEBTI20788/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-05

Aufbewahrungskiste, Bambus, Art.-Nr.: 57400 - quaderförmiges, oben offenes Behältnis ohne Inneneinteilung aus: - - Seitenwänden aus zwei aufeinander geleimten Bambusfurnieren (Sperrholz), wobei jede Lage aus nebeneinandergeleimten Bambuslamellen besteht, auf Gehrung geschnitten, geklebt und mit Bambus-Federn zusammengefügt, - - einer Bodenplatte aus einer Faserplatte, beschichtet mit Papier in Bambus-Optik und Ver- siegelung mit Melaminharz, mit vier Abstellklötzchen aus Bambus beklebt, - vollständig lackiert und an allen Kanten gerundet/gefast (insgesamt sorgfältig gearbeitet), - an den Schmalseiten mit Grifföffnungen, - Abmessungen 28 x 18,5 x 11 cm, - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). (Abbildung siehe Anlage) "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück - Aufbewahrungskiste"

Einordnung im Zolltarif

  1. 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  2. 4420Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94
  3. 4420.90andere
  4. 4420.90.99andere, andere
  5. 4420.90.99.90andere
  6. 4420.90.99.90.0Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0

HS-Code4420.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4420.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4420.90.99.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4420.90.99.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4420

Zu Unterposition 4420 90: 1. Kunst-Staffelei für den Tisch, die eine Schublade zur Aufnahme von Künstlerbedarf enthält. Abmessungen von 10 cm in der Höhe (zusammengeklappt) x 40 cm in der Breite x 38 cm in der Tiefe; die Ware hält Leinwände oder Tafeln bis zu einer Höhe von 86 cm. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6

Pos. 4420

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 1) (RV L 2080/91): 5. Spardose aus bemaltem Holz in Form einer stilisierten Kinderfigur von etwa 16 cm Höhe, bestehend aus einem zylinderförmigen Behälter aus Holz, mit Schlitz zum Einwerfen von Münzen und im oberen Teil mit einem Holzstab versehen, der zur Entnahme der Münzen herausgezogen werden kann und der drei Kugeln trägt, die die Arme und den Kopf, der nicken kann, darstellen. Unterposition 4420 10 2) 1) ABl. EG Nr. L 193/6 2) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffende KN-Codes 4420 11 10 bis 4420 19 00 Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23. November 2012 - 4 K 281/11 - und Beschluss des BFH vom 12. September 2013 - VII B 5/13 - Einreihung von sog. …

Pos. 4420

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 227. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 6. bis 8. Dezember 2021: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um einen Halter für ein Tablet oder Buch. Der Halter ist innen aus Birkenfurnier und außen aus Bambusfurnier gefertigt. Die beiden Furnierschichten sind miteinander verpresst und verleimt. Der Halter hat folgende Abmessungen: Breite 26 cm, Höhe 17 cm. Der Halter kann auf eine ebene Fläche gestellt oder an einer Wandschiene aufgehängt werden. Auf dem Halter wird das Tablet oder Buch platziert, sodass man in einer besseren Position lesen kann. …

Kapitel 44

1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Aufbewahrungskiste?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Aufbewahrungskiste überwiegend in 4420.90.99.90.0 eingereiht: Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Aufbewahrungskiste?

Auf 4420.90.99.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Aufbewahrungskiste?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 442090. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 4420.90.99.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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