Einreihung

Zolltarifnummer für Ballerinas: 6404.19.90.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Ballerinas wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6404.19.90.00 eingereiht: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 6404.19.90.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Ballerinas aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6404.19.90.00
Drittlandszoll
16,9 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI30132/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-23

Ballerina, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (u. a. netzartiges Kettengewirke), - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Spinnstoffen aufgesetzt, - an der Einstiegsöffnung mit einem Band aus Spinnstoffen elastisch verengt, - an den Kreuzungspunkten des Gewirkes jeweils mit aufgeklebten Strasssteinchen verziert. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 6404 1100 bis 6404 1910 genannte"

DEBTI50932/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

Ballerinas, Größe 37, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil aus Spinnstoffen (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Kunststoff aufgesetzt, - auf dem Spann mit einer Zierschleife versehen, - mit einem kleinen Blockabsatz. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unter- positionen (KN) 6404 1100 bis 6404 1910 genannte"

DEBTI46105/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Ballerinas, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil aus Spinnstoffen (netzartiges Gewebe aus Monofilen mit Gewirken aus Streifen beklebt), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile (u. a. Randeinfassung) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) aufgesetzt, - über dem Spann mit einem Schnallenverschluss, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unter- positionen (KN) 6404 1100 bis 6404 1910 genannte"

DEBTI43325/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-18

Ballerinas, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil aus Spinnstoffen (netzartiges Gewebe aus Monofilen mit aufgenähten Streifen), damit keine Ware der Position 6402, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile (Randeinfassung) aus Spinnstoffen und Kunststoff (Spinn- stoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) aufgesetzt, - über dem Spann mit einer Schleife aus einem elastischen Kautschukfaden, der mit Garnen aus Spinnstoffen umflochten ist (Meterware der Position 5604) verziert. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unter- positionen (KN) 6404 1100 bis 6404 1910 genannte"

DEBTI40765/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-21

Ballerinas, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil aus Spinnstoffen (netzartiges Gewebe aus Monofilen mit Gewirken aus Streifen beklebt), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile (Randeinfassung) Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) aufgesetzt, - über dem Spann mit einem Schnallenverschluss. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in den Unter- positionen (KN) 6404 1100 bis 6404 1910 genannte"

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6404Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
  3. 6404.19Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere
  4. 6404.19.90andere
  5. 6404.19.90.00Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6404.19.90.00

HS-Code6404.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6404.19.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6404.19.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll16,9 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6404

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus Spinnstoffen und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus denselben Stoffen wie die Schuhe der Pos. 6403 (siehe Erläuterungen zu Pos. 6403).

Pos. 6404

Zu Unterposition 6404 19: 1. Schuh für Frauen, mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kunststoff. Ein Teil der Laufsohle ist mit Flock bedeckt (Fasern aus Viskose mit einer Länge von weniger als 5 mm). Durch die Flockbedeckung der Laufsohle entstehen ein Warenzeichen und ein Handelsname. Die Fläche der Laufsohle, die in Verbindung mit dem Boden kommt (mit Ausnahme des separat angebrachten Absatzes) besteht zu ca. 67,5 % aus Spinnstoff und zu ca. 32,5 % aus Kunststoff. Die Beflockung aus Spinnstoff ist als Zubehör oder Verstärkung zu betrachten und daher bei der Ermittlung des Stoffes der Laufsohle, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, nicht zu berücksichtigen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64. 2. …

Pos. 6404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 489/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 1) (RV L 489/89): Pantoffeln, bestehend aus einem Oberteil aus Spinnstoffen und einer Laufsohle aus Geweben aus Baumwolle, die auf der Seite, die mit dem Boden in Berührung kommt, mit einer sichtbaren Kunststoffschicht überzogen ist. Unterposition 6404 19 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6404 und 6404 19 10. Die Waren können nicht in den KN-Code 6405 20 91 eingereiht werden, da bei Anwendung der oben genannten Anmerkung die Laufsohlen als aus Kunststoff bestehend angesehen werden müssen. Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 2) (RV L 650/90): 2. …

Pos. 6404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Ballerinas?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Ballerinas überwiegend in 6404.19.90.00 eingereiht: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Ballerinas?

Auf 6404.19.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 16,9 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Ballerinas?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 640419. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 6404.19.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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