Zolltarifnummer 6404.19: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6404.19 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
6404.19 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 64. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6404.19
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6404.19
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
CHAUSSON COUVRANT LA CHEVILLE COMPORTANT UN DESSUS EN NEOPRENE RECOUVERT SUR SES 2 FACES DE BONNETERIE ET UNE SEMELLE EXTERIEURE RAPPORTEE RECOUVERTE DE CAOUTCHOUC.
A TRAINER STYLE SHOE FOR MEN WITH AN UPPER OF PLASTIC AND TEXTILE WHERE THE TEXTILE IS THE PREDOMINANT MATERIAL. THE OUTER SOLE IS MADE OF RUBBER. THE IN-SOLE LENGTH EXCEEDS 24 CMS.NOT COVERING THE ANKLE. LACE-UP FASTENING. THE OUTER SOLE HAS A SUBSTANTIAL TREAD. LOGO ON THE TONGUE, SIDE, BACK AND SOLE OF THE SHOE. REMOVABLE IN-SOLE. COLOUR IS WHITE WITH BLACK LACES.
MENS CASUAL STYLE SHOE. MOCK LACE UP STYLE WITH DRAW STRING PLASTIC FASTENER. SHOE IS NAVY IN COLOUR WITH RED DECORATIVE TRIM AND CUT OUT MESH SECTIONS ON BOTH SIDES OF THE UPPER. UPPERS OF TEXTILE MATERIAL, LEATHER AND PLASTIC MESH. THE TEXTILE MATERIAL IS THE PREDOMINANT MATERIAL OF THE UPPER. LEATHER EYE STAY SECTION AND TOE REINFORCEMENT STRIP WHICH EXTENDS DOWN EACH SIDE OF THE SHOE. TEXTILE LOOP AT HEEL SECTION. LINING OF OTHER MATERIALS. OUTER SOLE OF RUBBER WITH TRIANGULAR CUT OUT PIECES. REMOVABLE INNER SOLE. 3 CMS FLAT FEEL HEEL. COMPANY NAME PRINTED ON TONGUE AND OUTER SOLE OF SHOE. NOT COVERING THE ANKLE. INSOLES OF A LENGTH MORE THAN 24 CMS.
Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Kurzstiefel, Art. 8760", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - auf das Oberteil sind Stücke Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Klettverschluss seitlich an der Verdecklasche aus Leder (Zubehörteil) "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in der UPos. 6404 11 genannt"
Dle deklarovaných údajů se jedná o zimní obuv pokrývající kotník, se zapínáním na zip. Dle deklarovaných údajů je svršek obuvi vyroben ze syntetické textilie, v patové části a po celé délce svršku je nad podešví našit pásek ze stejného materiálu z důvodu zpevnění boty a zároveň jako ochrana proti promočení. Podšívka je vyrobena z umělého kožíšku. Zevní podešev je vyrobena z plastu (PVC).
Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Aquaschuh, Artikel 92171", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (teilweise kautschutiertes Gewirke (Neopren), beidseitig mit Spinnstoffen versehen, Dicke: 2,4 mm), - zur Verengung der Einschlupföffnung mit Tunnelzug und Kordelstopper ausgestattet, - nach Form, Schnitt und Ausstattung keine den Tennisschuhen, Basketballschuhen, Turnschuhen und Trainingsschuhen ähnliche Schuhe "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6404 11 genannt"
Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Aquaschuh, Artikel 9217", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (teilweise kautschutiertes Gewirke (Neopren), beidseitig mit Spinnstoffen versehen, Dicke: 2,4 mm), - zur Verengung der Einschlupföffnung mit Tunnelzug und Kordelstopper ausgestattet, - nach Form, Schnitt und Ausstattung keine den Tennisschuhen, Basketballschuhen, Turnschuhen und Trainingsschuhen ähnliche Schuhe "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6404 11 genannt"
Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Aquaschuh, Artikel 90023 Beco Sealife", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (teilweise kautschutiertes Gewirke (Neopren), beidseitig mit Spinnstoffen versehen, Dicke: 2,4 mm), - zur Verengung der Einschlupföffnung mit Tunnelzug und Kordelstopper ausgestattet, - nach Form, Schnitt und Ausstattung keine den Tennisschuhen, Basketballschuhen, Turnschuhen und Trainingsschuhen ähnliche Schuhe "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6404 11 genannt"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus Spinnstoffen und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus denselben Stoffen wie die Schuhe der Pos. 6403 (siehe Erläuterungen zu Pos. 6403).
Zu Unterposition 6404 19: 1. Schuh für Frauen, mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kunststoff. Ein Teil der Laufsohle ist mit Flock bedeckt (Fasern aus Viskose mit einer Länge von weniger als 5 mm). Durch die Flockbedeckung der Laufsohle entstehen ein Warenzeichen und ein Handelsname. Die Fläche der Laufsohle, die in Verbindung mit dem Boden kommt (mit Ausnahme des separat angebrachten Absatzes) besteht zu ca. 67,5 % aus Spinnstoff und zu ca. 32,5 % aus Kunststoff. Die Beflockung aus Spinnstoff ist als Zubehör oder Verstärkung zu betrachten und daher bei der Ermittlung des Stoffes der Laufsohle, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, nicht zu berücksichtigen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 489/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 1) (RV L 489/89): Pantoffeln, bestehend aus einem Oberteil aus Spinnstoffen und einer Laufsohle aus Geweben aus Baumwolle, die auf der Seite, die mit dem Boden in Berührung kommt, mit einer sichtbaren Kunststoffschicht überzogen ist. Unterposition 6404 19 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6404 und 6404 19 10. Die Waren können nicht in den KN-Code 6405 20 91 eingereiht werden, da bei Anwendung der oben genannten Anmerkung die Laufsohlen als aus Kunststoff bestehend angesehen werden müssen. Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 2) (RV L 650/90): 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6404.19?
Die Zolltarifnummer 6404.19 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6404.19?
Für 6404.19 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 6404.19?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6404.19?
6404.19 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6404.19 im Zolltarif eingeordnet?
6404.19 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6404.19?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6404.19 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2015-005230. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6404.19?
HS-Unterposition 6404.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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