Zolltarifnummer für Bohrkrone: 6804.21.00.90
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Bohrkrone wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6804.21.00.90 eingereiht: Mühlsteine, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %.
Grundlage sind 20 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 80 Prozent davon führen auf 6804.21.00.90.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Bohrkrone aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6804.21.00.90
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- vZTA-Grundlage
- 20
- Übereinstimmung
- 80 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Diamantbohrkronen, siehe Foto, mit aufgesetzten Diamantsegmenten; Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 67 mm; für Beton, Stein und Granit; ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich; im Originalkarton verpackt. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
Angaben: Diamantbohrkronen mit aufgesetzten Diamantsegmenten (Abbildung siehe Anlage); Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 52 mm; für Beton, Stein und Granit; ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich; im Originalkarton verpackt. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
Angaben: Diamantbohrkronen mit aufgesetzten Diamantsegmenten; Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 152 mm; für Beton, Stein und Granit; ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich; im Originalkarton verpackt. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
Angaben: Diamantbohrkronen mit aufgesetzten Diamantsegmenten; Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 200 mm; für Beton, Stein und Granit; ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich; im Originalkarton verpackt. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
Angaben: Diamantbohrkronen mit aufgesetzten Diamantsegmenten; Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 82 mm; für Beton, Stein und Granit; ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich; im Originalkarton verpackt. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
Angaben: Diamantbohrkronen mit aufgesetzten Diamantsegmenten; Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 102 mm; für Beton, Stein und Granit; ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich; im Originalkarton verpackt. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
Angaben: Diamantbohrkronen mit aufgesetzten Diamantsegmenten; Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 127 mm; für Beton, Stein und Granit; ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich; im Originalkarton verpackt. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
Angaben: Diamantbohrkronen mit aufgesetzten Diamantsegmenten; Material: Metall; Gesamtlänge: 450 mm; Ø: 132 mm; für Beton, Stein und Granit; ohne die Segmente ist ein Schneid- oder Trennvorgang nicht möglich; im Originalkarton verpackt. Befund: Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten.
Einordnung im Zolltarif
- 68WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- 6804Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen Stoffen
- 6804.21aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
- 6804.21.00andere Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, aus agglomerierten synthetischen oder natürlichen Diamanten
- 6804.21.00.90Mühlsteine, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6804.21.00.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6804 2100 bis 6804 2300: Siehe die Erläuterungen zu Position 6804 des HS, erster Absatz Ziffern 2 und 3. Zu Unterposition 6804 2100: Hierher gehören Waren aus natürlichen oder synthetischen Diamanten, die durch beliebige Verfahren agglomeriert wurden. Das Agglomerieren kann insbesondere mit Hilfe mineralischer härtender Stoffe (z. B. Zement) oder elastischer Stoffe (z. B. Kautschuk, Kunststoffe) oder durch keramisches Brennen erfolgen.
Zu Position 6804 gehören solche Werkzeuge nicht nur, wenn sie überwiegend aus Schleifmitteln bestehen, sondern auch, wenn sie nur aus einem sehr kleinen Schleifkopf auf einem Metallschaft oder aus einer Mitte oder einem Kern aus starrem Material (Metall, Holz, Kunststoff, Kork, usw.), auf denen kompakte Schichten aus agglomeriertem Schleifmittel dauerhaft gebunden sind (z. B. Trennscheiben aus Metall usw., die mit Rändern oder einer Reihe von Umfangseinsätzen aus Schleifmaterial versehen sind). Zu dieser Position gehören auch Schleifelemente für Honsteine, unabhängig davon, ob sie in den für ihre Befestigung im Honkörper erforderlichen Trägern montiert sind oder nicht.
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25 (RV E6801A00); b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen) (RV E6801B00); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse der Kapitel 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe) (RV E6801C00); d) Waren des Kapitels 71 (RV E6801D00); e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82 (RV E6801E00); f) Lithografiesteine (Position 8442) (RV E6801F00); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547 (RV E6801G00); h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018) (RV E6801H00); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Bohrkrone?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Bohrkrone überwiegend in 6804.21.00.90 eingereiht: Mühlsteine, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Bohrkrone?
Auf 6804.21.00.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 1,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Bohrkrone?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 680421. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 20 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 80 Prozent davon wurden in 6804.21.00.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.