Einreihung

Zolltarifnummer für Computergestell: 8473.30.80

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Computergestell wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8473.30.80 eingereiht: Teile und Zubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8473.30.80.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Computergestell aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8473.30.80
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI1397/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Computergestell, sog. mobiler Arbeitsplatz, in Form eines möbelartigen Gestells aus Edelstahl. Das ca. 1230 mm hohe Erzeugnis verfügt über einen 4-armigen Fuß auf Laufrollen und einen stangenförmigen, gewinkelten Aufbau mit einem Andockscharnier zur Befestigung eines Tablet-Computers sowie zwei bis drei weiteren, auf diversen Höhen angebrachten, seitlichen Ebenen. Es ist für die ständige Aufnahme einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine gebaut und erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer solchen bestimmt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät der Position 8471, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI1377/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Computergestell, sog. mobiler Arbeitsplatz, in Form eines möbelartigen Gestells aus Edelstahl. Das ca. 14 kg schwere und je nach Ausstattung mit Lauf- oder Lenkrollen 1010 oder 1080 mm hohe Erzeugnis verfügt über einen 4-armigen Fuß auf Rollen und einen stangenförmigen Aufbau mit einem Andockscharnier zur Befestigung eines Tablet-Computers. Es ist für die ständige Aufnahme einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine gebaut und erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer solchen bestimmt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät der Position 8471, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI1375/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Computergestell, sog. mobiler Arbeitsplatz, in Form eines möbelartigen Gestells aus Edelstahl. Das Erzeugnis ist ca. 1465 mm hoch und verfügt über einen integrierten Akku in einem 5-armigen Fußkreuz auf Rollen und einen stangenförmigen Aufbau zur Befestigung eines Computers. Es ist für die ständige Aufnahme einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine gebaut und erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer solchen bestimmt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät der Position 8471, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI2701/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-22

Computergestell, sog. mobiler Arbeitsplatz, in Form eines möbelartigen, rollbaren Gestells aus Edelstahl. Das pultförmige, 600 x 1140 x 650 mm große Erzeugnis verfügt über eine Einbautastatur, eine Schublade, eine Tür mit integrierter Druckerklappe sowie zwei innenliegenden Auszügen auf Teleskopschienen und einen stangenförmigen, ca. 30cm hohen Aufbau zur Befestigung eines Computers. Es ist für die ständige Aufnahme einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine gebaut und erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer solchen bestimmt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät der Position 8471, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI1021/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-22

Computergestell, sog. mobiler Arbeitsplatz, in Form eines möbelartigen Gestells aus Edelstahl. Das Erzeugnis ist ca. 1450 mm hoch und verfügt über einen integrierten Akku in einem trapezförmigen, ca. 50 cm hohen Gehäuse, welches auf einem Fuß auf Rollen montiert und mit einem stangenförmigen Aufbau zur Befestigung eines Computers und einer Tastatur ausgestattet ist. Es ist für die ständige Aufnahme einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine gebaut und erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer solchen bestimmt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät der Position 8471, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI2697/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-22

Computergestell, sog. mobiler Arbeitsplatz, in Form eines möbelartigen Gestells aus Edelstahl. Das pultförmige Erzeugnis ist ca. 1500 mm hoch und verfügt über eine Einbautastatur, eine Schublade an der Frontseite und eine seitliche Druckerklappe sowie einen integrierten Akku in einem 5-armigen Fußkreuz auf Rollen. Auf der Oberfläche ist es mit einem stangenförmigen Aufbau zur Befestigung eines Computers ausgestattet. Es ist für die ständige Aufnahme einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine gebaut und erkennbar hauptsächlich für die Verwendung mit einer solchen bestimmt. Die Ware wird als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für ein Gerät der Position 8471, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe)" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8473Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt
  3. 8473.30Teile und Zubehör, für Maschinen der Position 8471
  4. 8473.30.80Teile und Zubehör, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8473.30.80

HS-Code8473.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8473.30.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 4A001Electronic computers and related equipment, having any of the following and "electronic assemblies" and specially designed components therefor:
  • 4A003b"Digital computers", "electronic assemblies", and related equipment therefor, as follows and specially designed components therefor:
  • 4A003g"Digital computers", "electronic assemblies", and related equipment therefor, as follows and specially designed components therefor:
  • 4A004Computers as follows and specially designed related equipment, "electronic assemblies" and components therefor:
  • 4A506Quantum computers and related "electronic assemblies" and components therefor, as follows:
  • 4A507Computers, "electronic assemblies", and components containing one or more integrated circuits, specified by 3A501.a.16.
  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
  • 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8473

Zu Unterpositionen 8473 30 20 und 8473 30 80: Nicht hierher gehören Tastaturen für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, die in einem eigenen Gehäuse untergebracht sind (Unterposition 8471 60 60). Zu Unterposition 8473 30 80 Zu dieser Unterposition gehören keine Etuis, auch mit Aufstellvorrichtung, für Tablet-Computer (Tablet) oder Mini-Tablet-Computer (Mini-Tablet) (Einreihung in Position 4202 oder, wenn sie keine Frontabdeckung haben, nach ihrer stofflichen Beschaffenheit). Diese Etuis sind im Prinzip dazu bestimmt, die Rückseite, die Seitenflächen und die Vorderseite eines Tablets oder Mini-Tablets zu schützen und gelten daher nicht als Zubehör für Maschinen der Position 8471, da sie weder die Verwendungsmöglichkeiten eines Tablets oder Mini-Tablets erweitern noch eine mit der Hauptfunktion der Maschine im Zusammenhang stehende Sonderarbeit ausführen.

Pos. 8473

Zu Unterposition 8473 30: 1. Einschiebbare Kassette mit einem Lesespeicher (ROM) für Mikrocomputer (automatische Datenverarbeitungsmaschinen). In die Kunststoffkassette ist eine mit Leiterbahnen bedruckte Leiterplatte eingebaut, die mit einem Lesespeicher in Form einer integrierten Schaltung und zwei Kondensatoren bestückt ist. Wird die Kassette in einen geeigneten Mikrocomputer eingeschoben, so wird sie zu einem zugänglichen Teil des Mikrocomputerspeichers, wobei das in der Kassette enthaltene Programm die Datenverarbeitungsmöglichkeiten entsprechend seiner besonderen Eigenschaften verbessert (z. B. ein überwiegend von Studenten verwendetes Mathematik-Lehrprogramm). 2. …

Pos. 8473

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19941) (RV L 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Stahlkugel, mit Siliconkautschuk überzogen, die folgende Bedingungen erfüllt: - Shorehärte (Typ „A“) 70 ± 5; - Höhe der Pressnaht 0,05 mm oder weniger; - Durchmesser 22 mm oder weniger; und - Gesamtgewicht 31 Gramm (± 1 Gramm), zur Verwendung bei der Herstellung eines Anzeigegeräts (sogen. „Computermaus“) aufgemacht. Unterposition 8473 30 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8473, 8473 30 und 8473 30 80. 1) ABl. EG Nr. L 339/58

Pos. 8473

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 199. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Mai 2019: Warenbeschreibung: Tablet-Halterungen Tablet-Halterungen dienen grundsätzlich zur Halterung eines Tablets. Dabei gibt es verschiedene Modelle und unterschiedliche Einsatzzwecke. Einige können an einer Kopfstütze in einem Kfz angebracht werden, andere sind für den Schreibtisch gedacht und lassen sich in eine bestimmte für den Anwender angenehme Position einstellen oder haben einen Schwenkmechanismus. Die Tablet-Halterungen können aus verschiedenen Materialien bestehen, z.B.: aus Kunststoff oder Metall, häufig aus Aluminium. Einreihung: Die Waren sind nach stofflicher Beschaffenheit einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Computergestell?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Computergestell überwiegend in 8473.30.80 eingereiht: Teile und Zubehör, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Computergestell?

Auf 8473.30.80 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Computergestell?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 847330. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8473.30.80 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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