Einreihung

Zolltarifnummer für Dekorationsartikel Für Feste: 9505.90.00.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Dekorationsartikel Für Feste wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0 eingereiht: Fest-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 9505.90.00.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Dekorationsartikel Für Feste aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9505.90.00.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEB/1333/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-05-29

Dekorationsartikel für Feste, sog. Lampion. Es handelt sich um eine zusammenfaltbare, ca. 24 cm große, runde (Durchmesser ca. 20 cm) Laterne (kein Beleuchtungskörper der Position 9405) aus Polyester mit Metallverstärkung und Aufhängevorrichtung, einem Batteriefach mit An-/Ausschalter und einer Glühlampe (2,5 V). Das Erzeugnis ist in einem Polybeutel aufgemacht und dient der festlichen Ausgestaltung von Räumen.

DEB/186/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-02-06

Dekorationsartikel für Feste, sog. Wimpelkette "Party", Art.-Nr. 732. Bei der ca. 4 m langen "Wimpelkette" handelt es sich um zehn einfache Kunststofffolienzuschnitte in Wimpelform, die in gleichmäßigem Abstand an einem Kunststofffolienstreifen befestigt sind und so eine Girlande bilden. Die Wimpel sind einseitig mit Blumenmotiven und dem Schriftzug "Let's Party" bedruckt. Die Ware dient als Dekorationsartikel bei verschiedenen Festen und ist in einem durchsichtigen Polybeutel mit Pappheader verpackt.

DEB/168/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-02-02

Dekorationsartikel für Feste, sog. Wabenball "uni", Art. Nr. 688. Es handelt sich um ein rundes, wabenförmiges, auffaltbares Erzeugnis aus dünnen, grünfarbenen Papierzuschnitten, mit einem Durchmesser von ca. 25 cm. Der "Wabenball" ist an zwei Stellen mit Pappeinlagen verstärkt und wird mittels eines Bindfadens zusammengehalten. Die Ware dient als Dekorationsartikel der Ausgestaltung von Räumen für verschiedene Feste und ist in einem durchsichtigen Polybeutel mit Pappheader verpackt.

DEB/2129/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-12-21

Dekorationsartikel für Feste, so genannte Streudeko, Art.-Nrn. 724, W-727, 725. Es handelt sich um konfettiartige Sternchen, Luftballons bzw. Wörter ("Party") in verschiedenen Farben aus Alufolie zur Dekoration z. B. einer Festtafel zu Karneval, für ein Kinderfest oder eine Adventsveranstaltung. Die Waren sind jeweils als Sortiment in einem einfachen, durchsichtigen Polybeutel mit Pappheader verpackt.

DEB/185/05-1Erteilt von DEGültig bis 2009-12-21

Dekorationsartikel für Feste, sog. Wimpelkette "uni/weiß", Art.-Nr. 731. Bei der ca. 10 m langen "Wimpelkette" handelt es sich um zwanzig einfache, einfarbige bzw. weiße Kunststofffolienzuschnitte in Wimpelform, die in gleichmäßigem Abstand, in abwechselnder Farbe an einem Kunststofffolienstreifen befestigt sind und so eine Girlande bilden. Die Ware dient als Dekorationsartikel bei verschiedenen Festen und ist in einem durchsichtigen Polybeutel mit Pappheader verpackt.

DEB/183/05-1Erteilt von DEGültig bis 2009-12-21

Dekorationsartikel für Feste, sog. Wimpelkette "uni", Art.-Nr. 741. Bei der ca.10 m langen "Wimpelkette" handelt es sich um fünfzig einfache, lilafarbene Papierzuschnitte in Wimpelform, die in gleichmäßigem Abstand an einer textilen Aufhängeschnur befestigt sind und so eine Girlande bilden. Die Ware dient als Dekorationsartikel bei verschiedenen Festen und ist in einem durchsichtigen Polybeutel mit Pappheader verpackt.

DEB/184/05-1Erteilt von DEGültig bis 2009-12-21

Dekorationsartikel für Feste, sog. Wimpelkette "Länderflaggen", Art.-Nr. 734. Bei der ca. 4 m langen "Wimpelkette" handelt es sich um zehn einfache Kunststofffolienzuschnitte in Wimpelform, die in gleichmäßigem Abstand an einem Kunststofffolienstreifen befestigt sind und so eine Girlande bilden. Die Wimpel sind in den Farben der französischen Nationalflagge (blau, weiß, rot) bedruckt. Die Ware dient als Dekorationsartikel bei verschiedenen Festen und ist in einem durchsichtigen Polybeutel mit Pappheader verpackt.

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9505Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel
  3. 9505.90andere
  4. 9505.90.00.00.0Fest-, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0

HS-Code9505.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9505.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9505.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9505.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9505

Zu Unterposition 9505 90 00: Hierher gehören Erzeugnisse aus Leuchtstäben mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen sowie verschiedenen Verbindern, Griffen oder Halterungen, aus denen Einwegartikel zusammengesetzt werden können. Sie dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen. Beispiele für solche Waren sind Fantasieschmuck (Armreifen, Ohrringe, Ketten, Brillen), Leuchtstäbe an einem Griff oder andere zwei- oder dreidimensionale Gegenstände. Die Leuchtstäbe bestehen aus einem äußeren Kunststoffröhrchen, das mit einer klaren, farblosen (durchsichtigen) Flüssigkeit gefüllt ist, und einem Glasröhrchen, das mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt ist. Beim Knicken des Kunststoffröhrchens wird das Glasröhrchen im Inneren zerbrochen, sodass die Flüssigkeit aus dem Glasröhrchen mit der Flüssigkeit in dem Kunststoffröhrchen reagiert. …

Pos. 9505

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

10. Position 9505 KN 31.07.2026

10. Position 9505 KN 31.07.2026

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Dekorationsartikel Für Feste?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Dekorationsartikel Für Feste überwiegend in 9505.90.00.00.0 eingereiht: Fest-, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Dekorationsartikel Für Feste?

Auf 9505.90.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Dekorationsartikel Für Feste?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950590. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 9505.90.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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