Einreihung

Zolltarifnummer für Fahrradanhänger Für Hunde: 8716.39.50.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Fahrradanhänger Für Hunde wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8716.39.50.00 eingereiht: Anhänger, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 90 Prozent davon führen auf 8716.39.50.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Fahrradanhänger Für Hunde aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8716.39.50.00
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
10
Übereinstimmung
90 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI7928/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-05

Fahrradanhänger für Hunde, sog. Hunde Fahrradanhänger, Art.-Nr.: 60935 / 4251548124628, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in einem festen, braunen Karton mit Aufdruck für den Einzelverkauf aufgemacht, - - aus Stahl und Kunststoffen gefertigt, - - zusammenklappbar (Abmessungen: 780 mm x 590 mm x 240 mm), - - mit den Abmessungen von 2200 mm x 700 mm x 780 mm, - - mit einer maximalen Zuladung von 40 kg, - - mit einem vorderen und hinteren Zugang, - - im Bereich der Zugänge und an den Seiten mit Netzen aus Spinnstoffen ausgestattet, - - mit zwei luftbereiften Speichenlaufrädern, - - mit einer Deichsel, - zur Beförderung von einem Hund bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"

DEBTI14019/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-07

Fahrradanhänger für Hunde, sog. LA 62713 Fahrradanhänger No Limit Doggy Liner Paris de Luxe, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbar, - mit einem Unterboden aus Sperrholz und einem Fahrgestell aus Stahl, - mit einer Länge von 148 cm, einer Breite von 90 cm und einer Höhe von 88 cm, - mit einem Gewicht von ca. 18 kg, - mit einem Verdeck (u. a. mit Netzfenstern) aus Spinnstoffen, - mit jeweils zwei 20 Zoll Speichenlaufrädern mit Gummireifen und Felgen aus Aluminium, - mit einer Deichsel, - zur Beförderung von einem Hund bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI14097/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-04

Fahrradanhänger für Hunde, sog. LA 62821 Fahrradanhänger No Limit Doggy Liner 2 - Amsterdam, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbar, - mit einem Unterboden aus Sperrholz und einem Fahrgestell aus Stahl, - mit einer Länge von 109 cm, einer Breite von 59 cm und einer Höhe von 73 cm, - mit einem Gewicht von ca. 10 kg, - mit einem Verdeck (u. a. mit Netzfenstern) aus Spinnstoffen, - mit jeweils zwei 16 Zoll Speichenlaufrädern mit Gummireifen und Felgen aus Aluminium, - mit einer Deichsel, - zur Beförderung von einem Hund bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI33948/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-03

Fahrradanhänger für Hunde, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbar, - mit einem Fahrgestell, - mit den Abmessungen mit Deichsel (L x B x H) von: ca. 130 cm x 70 cm x 78 cm, - mit einer Traglast von 40 kg, - mit einem Verdeck (u. a. mit Netzfenstern), - mit zwei Speichenlaufrädern mit Luftbereifung, - mit einer Deichsel, - mit seitlich angebrachtem Sicherheitswimpel, - zur Beförderung von einem Hund bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI26488/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-07

Fahrradanhänger für Hunde, sog. LA 230896 Fahrradanhänger Cabby S, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbar, - mit einem Unterboden aus Holz und einem Fahrgestell aus Stahl, - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 116 cm x 52 cm x 61 cm, - mit einem Gewicht von ca. 8,9 kg, - mit einer maximalen Belastung von 20 kg, - mit einem Verdeck (u. a. mit Netzfenstern) aus Spinnstoffen, - mit Reflektoren vorne, hinten und an der Seite, - mit zwei 16 Zoll Speichenlaufrädern mit Gummireifen und Felgen aus Stahl, - mit einer Deichsel, - mit zwei Kupplungen für den Zugradwechsel, - zur Beförderung von einem Hund bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"

DEBTI24731/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-30

Fahrradanhänger für Hunde, Artikel LA 146296, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbar, - mit einem Unterboden aus Holz und einem Fahrgestell aus Stahl, - mit den Abmessungen mit Deichsel von (L x B x H): ca. 145 cm x ca. 75 cm x ca. 86 cm, - mit einem Verdeck (u. a. mit Netzfenstern) aus Kunststoff, - mit zwei 20 Zoll Speichenlaufrädern mit Gummireifen, - mit einer Deichsel, - zur Beförderung von einem Hund bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, kein Sattelanhänger"

DEBTI2500/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-21

Fahrradanhänger für Hunde, sog. LA 49162 Fahrradanhänger Mini Bee, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbar, - mit einem Unterboden aus Holz und einem Fahrgestell aus Stahl, - mit einer Länge von 105 cm, einer Breite von 58 cm und einer Höhe von 73 cm, - mit einem Verdeck (u. a. mit Netzfenstern) aus Spinnstoffen, - mit jeweils zwei 16 Zoll Speichenlaufrädern mit Gummireifen, - mit einer Deichsel, - zur Beförderung von einem Hund bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI2502/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-21

Fahrradanhänger für Hunde, sog. LA 62713 Fahrradanhänger No Limit Doggy Liner Paris de Luxe, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbar, - mit einem Unterboden aus Sperrholz und einem Fahrgestell aus Stahl, - mit einer Länge von 148 cm, einer Breite von 90 cm und einer Höhe von 88 cm, - mit einem Gewicht von ca. 18 kg, - mit einem Verdeck (u. a. mit Netzfenstern) aus Spinnstoffen, - mit jeweils zwei 20 Zoll Speichenlaufrädern mit Gummireifen und Felgen aus Aluminium, - mit einer Deichsel, - zur Beförderung von einem Hund bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, anderer als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
  3. 8716.39andere Anhänger zum Befördern von Gütern, andere
  4. 8716.39.50andere
  5. 8716.39.50.00Anhänger, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.39.50.00

HS-Code8716.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8716.39.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8716.39.50.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 9A991aNational export-control item (Ausfuhrliste Teil I B)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8716

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. Die Fahrzeuge dieser Position sind dazu gebaut, von anderen Fahrzeugen (Zugmaschinen, Kraftwagen, Kraftkarren, Krafträdern, Fahrrädern usw.) gezogen, mit der Hand gezogen oder geschoben, mit dem Fuß angeschoben oder von Tieren gezogen zu werden. …

Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Fahrradanhänger Für Hunde?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Fahrradanhänger Für Hunde überwiegend in 8716.39.50.00 eingereiht: Anhänger, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Fahrradanhänger Für Hunde?

Auf 8716.39.50.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Fahrradanhänger Für Hunde?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871639. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 90 Prozent davon wurden in 8716.39.50.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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