Einreihung

Zolltarifnummer für Festartikel Für Silvester: 9505.90.00.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Festartikel Für Silvester wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0 eingereiht: Fest-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 16 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 9505.90.00.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Festartikel Für Silvester aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9505.90.00.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
16
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEB/553/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-03-04

Festartikel für Silvester, sog. "Glücksschweinchen zum Aufkleben aus Steinharz, 12sort.". Die 12 einzeln einzureihenden, auf der Rückseite abgeflachten und mit einem Klebepunkt (Klebestreifen) versehenen, ca. 5 cm hohen Waren bestehen aus Steinharz (Antragsangabe) und stellen Schweine dar, die mit Schornsteinfegerhut und zusätzlich z.T. mit Schornsteinfegerjacke oder -hose bekleidet sind. Die Schweine sind jeweils mit einem oder mehreren typischen Glücksymbolen in Form eines vierblättrigen Kleeblattes, eines Hufeisens, eines Fliegenpilzes und/oder eines Marienkäfers versehen. Zwei Figuren halten eine Sektflasche mit der Aufschrift "Viel Glück" in den Händen. Alle 12 Erzeugnisse werden von der o.a. Codenummer erfasst, besitzen keinen eigenen Gebrauchswert und dienen erkennbar als Glücksbringer sowie Dekorationsartikel zu Silvester. Ein Bild der Waren befindet sich im Internet unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/554/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-03-04

Festartikel für Silvester, sog. "Glücksschweinchen zum Aufkleben aus Steinharz, 4sort.". Die 4 einzeln einzureihenden, auf der Standfläche mit einem Klebepunkt (Klebestreifen) versehenen, ca. 3,5 cm hohen Waren bestehen aus Steinharz (Antragsangabe) und stellen Schweine dar, die mit Schornsteinfegerhut und Schornsteinfegerhose bekleidet sind. Die Schweine halten jeweils ein typisches Glücksymbol in Form eines vierblättrigen Kleeblattes, eines Hufeisens, eines Fliegenpilzes oder eines Marienkäfers in den Händen. Alle vier Erzeugnisse werden von der o.a. Codenummer erfasst, besitzen keinen eigenen Gebrauchswert und dienen erkennbar als Glücksbringer sowie Dekorationsartikel zu Silvester. Ein Bild der Waren befindet sich im Internet unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/2549/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-19

Festartikel für Silvester, sog. "Glücksbringer aus Steinharz, 2 sort.: Schweinchen mit Glückssymbolen und Zahlen". Die beiden ca. 4,5 cm hohen Waren bestehen aus Steinharz (Antragsangabe) und stellen ein auf einem vierblättrigen Kleeblatt sitzendes Schwein dar. Das eine Schwein trägt ein Hufeisen am Hals und das Kleeblatt ist mit einem kleinen Fliegenpilz, einem Marienkäfer und einer weißen Kugel mit der Beschriftung "6" versehen. Das andere Schwein hält zwei Fliegenpilze, hat ein vierblättriges Kleeblatt auf dem Körper und auf dem Kleeblatt, auf dem es sitzt, befinden sich ein Marienkäfer, ein Hufeisen sowie eine weiße Kugel mit der Beschriftung "6". Beide Erzeugnisse dienen erkennbar als Glücksbringer und Dekorationsartikel zu Silvester.

DEB/2547/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-19

Festartikel für Silvester, sog. "Glücksbringer aus Steinharz: Schweinchen mit Schornsteinfeger". Die ca. 5,5 cm hohe Ware besteht aus Steinharz (Antragsangabe) und stellt einen Schornsteinfeger in typischer schwarzer Kleidung mit Seil, schwarzem Zylinderhut mit Hufeisen und weißem Halstuch dar, der ein vierblättriges Kleeblatt in einer Hand hält und auf einem Schwein sitzt. Das Schwein steht zusammen mit zwei kleinen Fliegenpilzen auf einem Rasenstück. Das Erzeugnis dient erkennbar als Dekorationsartikel zu Silvester.

DEB/2546/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-19

Festartikel für Silvester, sog. "Glücksbringer aus Steinharz: Schornsteinfeger auf Pilz". Die ca. 6 cm hohe Ware besteht aus Steinharz (Antragsangabe) und stellt einen Schornsteinfeger in typischer schwarzer Kleidung mit Seil, schwarzem Zylinderhut und weißem Halstuch dar, der ein vierblättriges Kleeblatt hochhält und auf einem mit einem vierblättrigen Kleeblatt sowie einem Hufeisen versehenen Fliegenpilz sitzt. Der Pilz steht auf einem Rasenstück, auf dem sich zwei kleine Fliegenpilze, zwei gelbe Blumen sowie ein Marienkäfer befinden. Das Erzeugnis dient erkennbar als Dekorationsartikel zu Silvester.

DEB/2548/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-10-19

Festartikel für Silvester, sog. "Glücksbringer aus Steinharz: Schweinchen mit Glückssymbolen". Die ca. 3 cm hohe Ware besteht aus Steinharz (Antragsangabe) und stellt ein auf Schultern und Kopf stehendes Schweinchen dar, das mit typischen Glücksymbolen in Form zweier vierblättriger Kleeblätter, eines Hufeisens und eines Marienkäfers versehen ist. Das Erzeugnis dient erkennbar als Dekorationsartikel zu Silvester.

DEB/2254/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-09-09

Festartikel für Silvester, sog. "Glücksbringer zum Aufkleben aus Porzellan" in 2 Formen. Es handelt sich um ein Hufeisen und ein stehendes Schweinchen (ca. 3 und 3,5 cm groß) aus Porzellan (lt. Antragsangaben). Die beiden Artikel sind jeweils mit zwei typischen Glückssymbolen (Kleeblatt, Marienkäfer) sowie einem Klebestreifen an der Unterseite versehen. Beide Artikel werden von der o.a. Codenummer erfasst. Sie besitzten keinen eigenen Gebrauchswert und dienen erkennbar als Dekorationsartikel und Glücksbringer zu Silvester. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/1934/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-07-29

Festartikel für Silvester, sog. "Mini-Schornsteinfeger". Die ca. 6 cm hohe Ware besteht aus Keramik und stellt einen Schornsteinfeger in typischer schwarzer Kleidung mit schwarzem Zylinderhut und rotem Halstuch dar, der ein vierblättriges Kleeblatt, ein Hufeisen oder einen Fliegenpilz in der Hand hält. Das Erzeugnis dient erkennbar als Glücksbringer und Dekorationsartikel zu Silvester. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9505Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel
  3. 9505.90andere
  4. 9505.90.00.00.0Fest-, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0

HS-Code9505.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9505.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9505.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9505.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9505

Zu Unterposition 9505 90 00: Hierher gehören Erzeugnisse aus Leuchtstäben mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen sowie verschiedenen Verbindern, Griffen oder Halterungen, aus denen Einwegartikel zusammengesetzt werden können. Sie dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen. Beispiele für solche Waren sind Fantasieschmuck (Armreifen, Ohrringe, Ketten, Brillen), Leuchtstäbe an einem Griff oder andere zwei- oder dreidimensionale Gegenstände. Die Leuchtstäbe bestehen aus einem äußeren Kunststoffröhrchen, das mit einer klaren, farblosen (durchsichtigen) Flüssigkeit gefüllt ist, und einem Glasröhrchen, das mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt ist. Beim Knicken des Kunststoffröhrchens wird das Glasröhrchen im Inneren zerbrochen, sodass die Flüssigkeit aus dem Glasröhrchen mit der Flüssigkeit in dem Kunststoffröhrchen reagiert. …

Pos. 9505

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

10. Position 9505 KN 31.07.2026

10. Position 9505 KN 31.07.2026

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Festartikel Für Silvester?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Festartikel Für Silvester überwiegend in 9505.90.00.00.0 eingereiht: Fest-, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Festartikel Für Silvester?

Auf 9505.90.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Festartikel Für Silvester?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950590. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 16 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 9505.90.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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