Einreihung

Zolltarifnummer für Flash-Speicherkarte (mmcplus Card): 8523.51.10.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Flash-Speicherkarte (mmcplus Card) wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8523.51.10.00 eingereiht: Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8523.51.10.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Flash-Speicherkarte (mmcplus Card) aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8523.51.10.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEM/1180/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-02-27

Flash-Speicherkarte (MMCplus Card) - aus einer mit einem Speicherbaustein und einem Chipcontroller bestückten Leiterplatte in einem rechteckig geformten Gehäuse (Abmessungen: 24 x 32 x 1,4 mm) mit Anschlussleiste, - mit einer Speicherkapazität von 128 MB, - ohne Aufzeichnungen, - zur Verwendung in unterschiedlichen Geräten geeignet (z.B. MP3-Player, Digitalkameras, Mobiltelefonen). "Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung - Flash-Speicherkarte"

DEM/1181/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-02-27

Flash-Speicherkarte (MMCplus Card) - aus einer mit einem Speicherbaustein und einem Chipcontroller bestückten Leiterplatte in einem rechteckig geformten Gehäuse (Abmessungen: 24 x 32 x 1,4 mm) mit Anschlussleiste, - mit einer Speicherkapazität von 256 MB, - ohne Aufzeichnungen, - zur Verwendung in unterschiedlichen Geräten geeignet (z.B. MP3-Player, Digitalkameras, Mobiltelefonen). "Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung - Flash-Speicherkarte"

DEM/1182/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-02-27

Flash-Speicherkarte (MMCplus Card) - aus einer mit einem Speicherbaustein und einem Chipcontroller bestückten Leiterplatte in einem rechteckig geformten Gehäuse (Abmessungen: 24 x 32 x 1,4 mm) mit Anschlussleiste, - mit einer Speicherkapazität von 512 MB, - ohne Aufzeichnungen, - zur Verwendung in unterschiedlichen Geräten geeignet (z.B. MP3-Player, Digitalkameras, Mobiltelefonen). "Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung - Flash-Speicherkarte"

DEM/1185/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-02-27

Flash-Speicherkarte (MMCplus Card) - aus einer mit einem Speicherbaustein und einem Chipcontroller bestückten Leiterplatte in einem rechteckig geformten Gehäuse (Abmessungen: 24 x 32 x 1,4 mm) mit Anschlussleiste, - mit einer Speicherkapazität von 4 GB, - ohne Aufzeichnungen, - zur Verwendung in unterschiedlichen Geräten geeignet (z.B. MP3-Player, Digitalkameras, Mobiltelefonen). "Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung - Flash-Speicherkarte"

DEM/1183/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-02-27

Flash-Speicherkarte (MMCplus Card) - aus einer mit einem Speicherbaustein und einem Chipcontroller bestückten Leiterplatte in einem rechteckig geformten Gehäuse (Abmessungen: 24 x 32 x 1,4 mm) mit Anschlussleiste, - mit einer Speicherkapazität von 1 GB, - ohne Aufzeichnungen, - zur Verwendung in unterschiedlichen Geräten geeignet (z.B. MP3-Player, Digitalkameras, Mobiltelefonen). "Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung - Flash-Speicherkarte"

DEM/1184/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-02-27

Flash-Speicherkarte (MMCplus Card) - aus einer mit einem Speicherbaustein und einem Chipcontroller bestückten Leiterplatte in einem rechteckig geformten Gehäuse (Abmessungen: 24 x 32 x 1,4 mm) mit Anschlussleiste, - mit einer Speicherkapazität von 2 GB, - ohne Aufzeichnungen, - zur Verwendung in unterschiedlichen Geräten geeignet (z.B. MP3-Player, Digitalkameras, Mobiltelefonen). "Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung - Flash-Speicherkarte"

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8523Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
  3. 8523.51Halbleiter-Aufzeichnungsträger, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen
  4. 8523.51.10ohne Aufzeichnung
  5. 8523.51.10.00Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8523.51.10.00

HS-Code8523.516 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8523.51.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8523.51.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A501Electronic items as follows:
  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8523

Zu Unterposition 8523 51: 1. Nicht flüchtige Datenfestspeichervorrichtung (Flash-Speicherkarte, auch „flash memory card“ oder „flash electronic storage card“) mit einer Speicherkapazität von 192 MB, bestehend aus einer gedruckten Leiterplatte, auf die aufgebracht sind 1. ein Flash-Speicher („FLASH E2PROM“) als eine integrierte Schaltung, 2. ein Mikrocontroller als eine integrierte Schaltung, 3. eine Anzahl Kondensatoren und Widerstände und 4. ein Anschlussstecker. Die Vorrichtung hat ungefähr die Abmessungen von 85 mm x 54 mm x 4 mm. Sobald die Vorrichtung in ein bestimmtes Gerät eingesetzt ist, wie z.B. Navigations- und Positionierungsgeräte (GPS), Datenerfassungsterminals, tragbare Scanner, medizinische Anzeigevorrichtungen, Tonaufnahmegeräte, Mobiltelefone und Digitalkameras, können Daten auf der Karte gespeichert und von ihr gelesen werden. …

Pos. 8523

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 869/94 der Kommission vom 18. April 19941)) (RV L 869/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Vorformatierte magnetische Diskette für den Gebrauch in automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Unterposition 8523 29 15 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8523, 8523 29 und 8523 29 15. Das bloße Formatieren der Diskette mit Initialisierungsdaten ist noch nicht als Aufzeichnen auf dem Träger selbst im Sinne der Position 8524 anzusehen. Verordnung (EG) Nr. 3272/94 der Kommission vom 27. Dezember 19942)) (RV 3272/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. …

Pos. 8523

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018 Warenbeschreibung: „Intelligente Karten (smart cards)" (RFID/NFC) mit einer oder mehreren in ihnen als Mikroplättchen (Chip) eingelassenen elektronischen integrierten Schaltungen (Mikroprozessor, Schreib-/Lesespeicher (RAM - random access memory) oder Festwertspeicher (ROM – read-only memory)). Diese Karten dürfen Kontakte, einen Magnetstreifen oder eine eingelassene Antenne, aber keine anderen aktiven oder passiven Bauelemente enthalten. Diese Produkte können die Form von Karten oder Armbändern, Schlüsselanhängern, Marken, etc. haben. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Flash-Speicherkarte (mmcplus Card)?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Flash-Speicherkarte (mmcplus Card) überwiegend in 8523.51.10.00 eingereiht: Halbleiter-Aufzeichnungsträger, ohne Aufzeichnung. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Flash-Speicherkarte (mmcplus Card)?

Auf 8523.51.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Flash-Speicherkarte (mmcplus Card)?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 852351. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8523.51.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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