Einreihung

Zolltarifnummer für Getrocknete Glasnudeln: 1902.30.10.80.0

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Getrocknete Glasnudeln wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0 eingereiht: Teigwaren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6.400 % + 24.600 EUR DTN.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 1902.30.10.80.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Getrocknete Glasnudeln aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
1902.30.10.80.0
Drittlandszoll
6.400 % + 24.600 EUR DTN
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI31914/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-21

Getrocknete Glasnudeln. Getrocknete, vorgekochte Glasnudeln aus Erbsenstärke; in Aufmachung für den Einzelverkauf à 200 g. Reis*: nicht enthalten *: Antragsangaben Teigwaren, vorgekochte, nicht gefüllte, getrocknete Nudeln aus Erbsenstärke, keinen Reis enthaltend.

DEBTI27263/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-29

Getrocknete Glasnudeln. Ettiketierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Glasnudeln, 100 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Nudeln 3 - 5 Minuten in siedendem Wasser kochen); darin weiße, trockene, lange, sehr dünne (Durchmesser < 1 mm), glasig transparente Fadennudeln, nach Art von Glasnudeln. Reis*: nicht enthalten Gehalt an Mungbohnenstärke*: weniger als 60 GHT *abgeleitet aus der Zutatenliste Teigwaren, vorgekocht, nicht gefüllt, getrocknet, keinen Reis enthaltend, Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von weniger als 60 GHT.

DEBTI27429/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-18

Getrocknete Glasnudeln. Ettiketierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Glasnudeln, 250 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Nudeln 3 - 5 Minuten in siedendem Wasser kochen); darin weiße, trockene, lange, sehr dünne (Durchmesser < 1 mm), glasig transparente Fadennudeln, nach Art von Glasnudeln. Reis*: nicht enthalten Gehalt an Mungbohnenstärke*: weniger als 60 GHT *abgeleitet aus der Zutatenliste Teigwaren, vorgekocht, nicht gefüllt, getrocknet, keinen Reis enthaltend, Glasnudeln mit einem Gehalt an Mungbohnenstärke von weniger als 60 GHT.

DEBTI13460/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-07

Getrocknete Glasnudeln. Neuerteilung der vZTA DEBTI-1308/19-1. Weiße, trockene, ca. 18 cm lange, sehr dünne (Durchmesser ca. 1 mm), glasig transparente Faden- nudeln, nach Art von Glasnudeln, verpackt in einem Schlauchfolienbeutel. Ein Entwurf zur Original-Verpackung (bedruckter Kunststofffolienbeutel) sowie Angaben zum Erzeugnis (Getrocknete Glasnudeln; 200 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Die Glasnudeln in kochendem Wasser ca. 4 Minuten kochen oder in Suppe / Soße 4 Minuten mitkochen oder in kochendem Wasser zugedeckt 5 Minuten ziehen lassen) wurden vorgelegt. Reis: nicht enthalten (gemäß Zutatenliste) Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung: Vorgekochten Teigwaren entsprechend Teigwaren, vorgekochte, nicht gefüllte, getrocknete Nudeln aus Erbsenstärke, keinen Reis enthaltend.

DEBTI30478/23-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-25

Getrocknete Glasnudeln. Ettiketierter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Glasnudeln, 250 g) und zu den Zutaten, darin weiße, trockene, lange, sehr dünne (Durchmesser < 1 mm), glasig transparente Fadennudeln, nach Art von Glasnudeln. Gemäß Zubereitungsempfehlung werden die Nudeln 3 - 5 Minuten in siedendem Wasser gekocht. Reis: nicht enthalten Teigwaren, vorgekocht, nicht gefüllt, getrocknet, keinen Reis enthaltend.

DEBTI25677/22-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-31

Getrocknete Glasnudeln. Transparente, etikettierte Kunststofftüte mit Angaben zum Erzeugnis (Glasnudeln; 5 kg, Einzelverkauf ausgeschlossen, Abgabe nur nicht im Einzelhandel, z. B. an Restaurants, weiter verarbeitende Betriebe), zu den Zutaten sowie mit Angaben zu Nährwerten, Mindesthaltbarkeit und Importeur; darin sehr dünne, weiße, glasig durchscheinende, getrocknete, geschnittene Fadennudeln (Länge: ca. 20 cm, Durchmesser: ca. 1 mm). Nach der Warenbeschaffenheit liegen vorgekochte, getrocknete Nudeln vor. Teigwaren, vorgekochte, nicht gefüllte, getrocknete Nudeln, keine Ware der Unterposition 1902 3010 10, da die Glasnudeln aus Bohnen der Art Vigna radiata (L.) Wilczek und Erbsen hergestellt wurden.

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
  3. 1902.30andere Teigwaren
  4. 1902.30.10getrocknet
  5. 1902.30.10.80andere
  6. 1902.30.10.80.0Teigwaren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0

HS-Code1902.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1902.30.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1902.30.10.8010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer1902.30.10.80.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6.400 % + 24.600 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 1902

Zu Unterposition 1902 30 10: Der Ausdruck „getrocknet“ im Sinne dieser Unterposition bezieht sich auf Waren im trockenen und brüchigen Zustand mit einem geringen Feuchtigkeitsgehalt (bis etwa 12 %), die entweder direkt in der Sonne getrocknet oder in einem industriellen Trocknungsverfahren (z. B. Tunneltrocknung, Rösten oder Frittieren) unterzogen wurden.

Pos. 1902

Zu Unterposition 1902 30: 1. Zubereitung mit einem Gehalt an sichtbaren Stückchen von 22,9 GHT Fleischbällchen, 20,5 GHT Teigwaren und 1,28 GHT Gemüse. Die Fleischbällchen selbst enthalten 63,8 GHT Fleisch, womit der Gesamtfleischanteil der Zubereitung 14,6 GHT beträgt. Die Zubereitung ist in einem Glasbehälter mit einem Inhalt von 190 g für den Einzelverkauf aufgemacht und dazu bestimmt, nach dem Aufwärmen von kleinen Kindern (ein Jahr und älter) verzehrt zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1902

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …

Pos. 1902

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Getrocknete Glasnudeln?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Getrocknete Glasnudeln überwiegend in 1902.30.10.80.0 eingereiht: Teigwaren, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Getrocknete Glasnudeln?

Auf 1902.30.10.80.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 6.400 % + 24.600 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Getrocknete Glasnudeln?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 190230. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 1902.30.10.80.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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