Zolltarifnummer für Glaskugeln: 3920.99.28.90.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Glaskugeln wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3920.99.28.90.0 eingereiht: Andere Tafeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %.
Grundlage sind 18 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 89 Prozent davon führen auf 3920.99.28.90.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Glaskugeln aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 3920.99.28.90.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- vZTA-Grundlage
- 18
- Übereinstimmung
- 89 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger (160 µm PET) 2) Glaskugeln (70 µm) + Alu (2 µm) + Polyester-Hotmelt (25 µm) + Polyurethan-Hotmelt (40 µm) 3) Schutzfolie (3 µm) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine graue Folie vorgelegt, die einseitig mit eingebetteten Glaskügelchen versehen ist. Die Folie befindet sich auf einer Trägerfolie. Die Folie aus Polyurethan ist charakterverleihend, die Trägerfolie ist zolltarifrechtlich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen
Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine weiße, quadratisch zugeschnittene Folie aus Polyurethan mit eingebetteten Glaskugeln vorgelegt. Die Folie ist mit einer Schutzfolie aus Polyethylenterephthalat versehen. Die Folie aus Polyurethan ist charakterverleihend. Die Schutzfolie aus Polyethylenterephthalat ist für die Einreihung nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen
Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Trägerfolie 2) Aluminisierte Glaskugeln + Polyurethan-Hotmelt 3) Polyethylenschutzfilm Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine silbergraue Folie vorgelegt, die einseitig mit Glaskügelchen versehen ist und zwischen zwei Folien vorliegt. Charakterverleihend besteht die Folie aus Polyurethan. Schutzfolie und Trägerfolie sind zolltariflich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen
Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Feststellungen: Es wurde eine schwarze Folie vorgelegt, die einseitig mit Glaskügelchen versehen ist und mit einer Trägerfolie versehen ist. Charakterverleihend ist die Folie aus Polyurethan, die Trägerfolie ist zolltariflich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen
Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Feststellungen: Es wurde eine dunkelgraue Folie aus Polyurethan vorgelegt, die mit Glaskügelchen versehen ist und auf beiden Seiten eine Schutzfolie aufweist. Charakterverleihend ist die Polyurethanfolie, Schutzfolien sind zolltariflich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen
Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan Die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Trägerfolie (50 - 70 µm) 2) Aluminisierte Glaskugeln + Polyurethan-Hotmelt 3) Polyester-Schutzfolie (75 µm) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine silberfarbene Folie vorgelegt, die mit Glaskügelchen versehen ist und zwischen zwei Schutzfolien vorliegt. Charakterverleihend ist die Polyurethanfolie. Die Trägerfolie und die Schutzfolie sind zolltariflich nicht relevant. Befund: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, aus anderen Kunststoffen, aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen
Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan; die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger 2) Glaskugeln in Polyurethan-Hotmelt 3) Schutzfilm aus Polyurethan Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein silberfarbener Folienabschnitt mit eingebetteten Glaskügelchen vorgelegt. Die Folie ist auf einer Seite mit einer trüben, transparenten und auf der anderen Seite mit einer transparenten Träger- bzw. Schutzfolie versehen. Befund: Folien aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert
Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan; die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger 2) Glaskugeln in Polyurethan-Hotmelt Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein silberfarbener Folienabschnitt mit eingebetteten Glaskügelchen vorgelegt. Die Folie ist auf einer Seite mit einer trüben, transparenten Träger- bzw. Schutzfolie versehen. Befund: Folien aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
- 3920.99aus anderen Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen
- 3920.99.28aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere
- 3920.99.28.90andere
- 3920.99.28.90.0Andere Tafeln, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.99.28.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A003aManufactures of non-"fusible" aromatic polyimides in film, sheet, tape or ribbon form having any of the following:
- 1A003Manufactures of non-"fusible" aromatic polyimides in film, sheet, tape or ribbon form having any of the following:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3920 99: 1. Rechteckige, in einer Pressform hergestellte Platten aus gehärtetem Casein, deren Ränder lediglich leicht abgeschrägt sind, um das Herausnehmen aus der Form zu erleichtern, mit dem offensichtlichen Charakter von Halberzeugnissen, die zu anderen Erzeugnissen verarbeitet werden sollen (z. B. zu Knopf-Rohlingen durch Ausschneiden oder Ausstanzen).
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Glaskugeln?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Glaskugeln überwiegend in 3920.99.28.90.0 eingereiht: Andere Tafeln, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Glaskugeln?
Auf 3920.99.28.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Glaskugeln?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 392099. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 18 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 89 Prozent davon wurden in 3920.99.28.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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