Zolltarifnummer für Große Wasserwellenklammer: 9615.11.00.00.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Große Wasserwellenklammer wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9615.11.00.00.0 eingereiht: Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, aus Hartkautschuk oder Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 9615.11.00.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Große Wasserwellenklammer aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9615.11.00.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Große Wasserwellenklammer, siehe Foto. Es handelt sich um eine ca. 9 x 4,5 x 5,5 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarspange aus schwarz-glänzendem Kunststoff, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Die Haarspange dient dem Zusammenhalten der Haare und ist gleichzeitig als Schmuck zu verwenden. Sie ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "Haarspange aus Kunststoff" einzureihen.
Große Wasserwellenklammer, siehe Foto. Es handelt sich um eine ca. 9,5 x 3,5 x 5 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarspange aus braun-transparentem Kunststoff, bestehend aus zwei gewölbten Griffen mit zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Die Haarspange dient dem Zusammenhalten der Haare und ist gleichzeitig als Schmuck zu verwenden. Sie ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "Haarspange aus Kunststoff" einzureihen.
Große Wasserwellenklammer, siehe Foto. Es handelt sich um eine ca. 5,5 x 4 x 4,5 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarspange aus braun-transparentem Kunststoff, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Die Haarspange dient dem Zusammenhalten der Haare und ist gleichzeitig als Schmuck zu verwenden. Sie ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "Haarspange aus Kunststoff" einzureihen.
Große Wasserwellenklammer, siehe Foto. Es handelt sich um eine ca. 8,8 x 3,5 x 4 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarspange aus schwarz-glänzendem Kunststoff, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Die Haarspange dient dem Zusammenhalten der Haare und ist gleichzeitig als Schmuck zu verwenden. Sie ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "Haarspange aus Kunststoff" einzureihen.
Große Wasserwellenklammer, siehe Foto. Es handelt sich um eine ca. 6 x 4 x 4 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarspange aus braun, perlmutt, schwarz, creme gestreift Kunststoff, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Die Haarspange dient dem Zusammenhalten der Haare und ist gleichzeitig als Schmuck zu verwenden. Sie ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "Haarspange aus Kunststoff" einzureihen.
Große Wasserwellenklammer, siehe Foto. Es handelt sich um eine ca. 5 x 5 x 5 cm (Länge x Breite x Höhe) große Haarspange aus braun-transparentem Kunststoff, bestehend aus zwei zueinander gebogenen Kämmen, deren Zinken ineinander greifen und die mittels einer Feder zusammengehalten werden. Die Haarspange dient dem Zusammenhalten der Haare und ist gleichzeitig als Schmuck zu verwenden. Sie ist auf einer Verkaufskarte mit Aufhängeöse für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis ist als "Haarspange aus Kunststoff" einzureihen.
Einordnung im Zolltarif
- 96VERSCHIEDENE WAREN
- 9615Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon
- 9615.11aus Hartkautschuk oder Kunststoff
- 9615.11.00.00.0Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, aus Hartkautschuk oder Kunststoff
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9615.11.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 9615, vierter Absatz. Im Sinne dieser Position umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu dieser Position. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Frisier- oder Toilettenkämme aller Art (Taschenkämme, enge und weite Kämme usw.), einschließlich Kämme für Tiere. 2) Einsteckkämme aller Art, als Schmuck oder zum Zusammenhalten des Haares verwendet. 3) Haarspangen und ähnliche Waren, zum Zusammenhalten des Haares oder als Schmuck verwendet. Diese Waren sind gewöhnlich aus Kunststoffen, Bein, Horn, Elfenbein, Schildpatt, Metall usw. hergestellt. 4) Haarnadeln. 5) Lockenwickel, Wellenklammern und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Pos. 8516, auch mit Gummi oder anderen Materialien. Diese Waren sind gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff hergestellt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Warenbeschreibung: Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen, dazu bestimmt, auf das Haar gelegt zu werden und als Schmuck und nicht dem Zusammenhalten des Haares zu dienen. Sie bestehen aus mit Papier ummanteltem Eisendraht in runder Form, auf dem künstliche Blumen aus Stoff (Chemiefasern) aufgenäht sind. Einreihung/Begründung: Der Ausschuss hat mehrheitlich entschieden, dass Kronen/Kränze aus künstlichen Blumen als „Waren aus künstlichen Blumen in die Position 6702 einzureihen sind (s.a. Avis 6702 90/2.)
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Große Wasserwellenklammer?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Große Wasserwellenklammer überwiegend in 9615.11.00.00.0 eingereiht: Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen, aus Hartkautschuk oder Kunststoff. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Große Wasserwellenklammer?
Auf 9615.11.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Große Wasserwellenklammer?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 961511. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 9615.11.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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