Einreihung

Zolltarifnummer für Haarbürste: 9603.29.30.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Haarbürste wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9603.29.30.00.0 eingereiht: Haarbürsten. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 9603.29.30.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Haarbürste aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9603.29.30.00.0
Drittlandszoll
3,7 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI62954/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-05

Haarbürste, sog. "Stylingbürste LAN 20046", mit Bambusgriff (lt. Astin) und Bürstenkopf aus Kunststoff, 24 cm Länge. In den Bürstenkopf sind ca. 1,5 cm lange Kunststoffborsten als Einzugsmaterial rundum eingearbeitet. Das Erzeugnis wird als "Haarbürste" eingereiht.

DEBTI17202/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-02

Haarbürste, sog. "Rundbürste", mit Kunststoffgriff (lt. Astin) und Bürstenkopf (Maße ca. 22 x 7 x 5,7 cm = L x B x D). In den Bürstenkopf sind ca. 1,5 cm lange Kunststoffborsten aus synthetischen Spinnfasern als Einzugsmaterial eingesteckt. Die Ware ist in einem Kunsstoffschuber verpackt. Das Erzeugnis wird als "Haarbürste" eingereiht.

DE15084/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-09-19

Haarbürste, sog. "Rundbürste", s. Foto, mit einem gummierten Kunststoffgriff (lt. Astin) und einem keramikbeschichteten Bürstenkopf (Maße ca. 25 x 6 x 4,5 cm = L x B x D). In den Bürstenkopf sind ca. 2,5 cm lange Kunststoffborsten aus synthetischen Spinnfasern als Einzugsmaterial eingesteckt. Das Erzeugnis ist mit einem in den Griff der Bürste integrierten Kunststoffstift zusammengesetzt, der der Säuberung der Bürste dient. Der charakterbestimmende Bestandteil der Ware ist die Haarbürste im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung. Die Ware ist in einem Kunsstoffschuber verpackt. Das Erzeugnis wird als "Haarbürste" eingereiht.

DE15072/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-09-19

Haarbürste, sog. "Rundbürste", s. Foto, mit Kunststoffgriff (lt. Astin) und Bürstenkopf (Maße ca. 22 x 7 x 5,7 cm = L x B x D). In den Bürstenkopf sind ca. 1,5 cm lange Kunststoffborsten aus synthetischen Spinnfasern als Einzugsmaterial eingesteckt. Die Ware ist in einem Kunsstoffschuber verpackt. Das Erzeugnis wird als "Haarbürste" eingereiht.

DE15074/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-09-19

Haarbürste, sog. "Rundbürste", s. Foto, mit einem gummierten Kunststoffgriff (lt. Astin) und einem keramikbeschichteten Bürstenkopf (Maße ca. 25 x 8 x 6 cm = L x B x D). In den Bürstenkopf sind ca. 4 cm lange Kunststoffborsten aus synthetischen Spinnfasern als Einzugsmaterial eingesteckt. Das Erzeugnis ist mit einem in den Griff der Bürste integrierten Kunststoffstift zusammengesetzt, der der Säuberung der Bürtse dient. Der charakterbestimmende Bestandteil der Ware ist die Haarbürste im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung. Die Ware ist in einem Kunsstoffschuber verpackt. Das Erzeugnis wird als "Haarbürste" eingereiht.

DE15079/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-09-19

Haarbürste, sog. "Rundbürste", s. Foto, mit einem gummierten Griff aus Aluminium (lt. Astin) und einem keramikbeschichteten Bürstenkopf (Maße ca. 28 x 10 x 7 cm = L x B x D). In den Bürstenkopf sind ca. 1,5 cm lange Kunststoffstäbe und ca. 1 cm lange Borstenbüschel aus synthetischen Spinnfasern als Einzugsmaterial eingesteckt. Das Erzeugnis ist mit einem in den Griff der Bürste integrierten Kunststoffstift zusammengesetzt, der der Säuberung der Bürste dient. Der charakterbestimmende Bestandteil der Ware ist die Haarbürste im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung. Die Ware ist in einem Kunsstoffschuber verpackt. Das Erzeugnis wird als "Haarbürste" eingereiht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  3. 9603.29Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind, andere
  4. 9603.29.30Haarbürsten
  5. 9603.29.30.00.0Haarbürsten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.29.30.00.0

HS-Code9603.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9603.29.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9603.29.30.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9603.29.30.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9603

Zu Unterpositionen 9603 2100 bis 9603 2980: Wimpernbürstchen bestehen im Allgemeinen aus mehreren Haarbüscheln, die im rechten Winkel zum Griff angebracht sind. Dagegen gehören Kleiderbürsten und Schuhbürsten zu Unterposition 9603 9091.

Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Haarbürste?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Haarbürste überwiegend in 9603.29.30.00.0 eingereiht: Haarbürsten. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Haarbürste?

Auf 9603.29.30.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 3,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Haarbürste?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 960329. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 9603.29.30.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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