Einreihung

Zolltarifnummer für Hängematte Mit Insektenschutz: 6306.90.00.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Hängematte Mit Insektenschutz wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6306.90.00.90 eingereiht: Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %.

Grundlage sind 16 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 6306.90.00.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Hängematte Mit Insektenschutz aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6306.90.00.90
Drittlandszoll
12 %
vZTA-Grundlage
16
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17286/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Hängematte mit Insektenschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem an der Hängematte angebrachten Aufbewahrungsbeutel verpackt, -- mit einer Hängematte aus verschiedenen einfarbigen, ca. 0,1 mm dicken Geweben aus 100 % Nylon (synthetische Chemiefasern); an den Schmalseiten jeweils mit einem durch den tunnelartigen Saum geführten, ringförmig zusammengenähten Gewebeband versehen und dadurch gerafft; im Bereich der rhombusförmigen, doppelt gearbeiteten, ca. 275 cm x 140 cm großen Liegefläche mit Wattierungstoffen gefüllt (Polyester-Hohlfaser- Füllung), -- mit einem etwa gleichgroßen, angenähten Insektenschutz aus ca. 0,2 mm dicken Ketten- gewirken aus augenscheinlich Chemiefasern; auf der Oberseite mit zwei Schlaufen aus elastischen Gewebebändern und zwei aufgenähten, an den Enden zu Einschubfächern gearbeiteten Gewebestreifen zur Aufnahme der zweiteiligen, zusammensteckbaren, sog. Spreizstäbe aus Kunststoff und unedlem Metall; mit einer durch Ösen aus unedlem Metall gezogenen, mittels Kordelstopper längenverstellbaren Aufhängung aus einem Rundgeflecht, an dem ein weiterer Aufbewahrungsbeutel aus den o. g. Gewirken und Geweben befestigt ist, -- an einer Längsseite (zwischen Liegefläche und Insektenschutz) mit einer Ein- bzw. Ausstiegs- öffnung mit Reißverschluss, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Campingausrüstung (Hängematte mit Insektenschutz) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI57969/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-23

Hängematte mit Insektenschutz, sog. extragroße Ultraleicht-Hängematte mit praktischem Moskitonetz und eingebautem Fach für Isomatten, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Montagematerial (Befestigungsseil) und einer Produktinformation in einem an der Liegefläche angenähten Aufbewahrungsbeutel mit Befestigungsgurten und Klickver- schlüssen verpackt; in eine bedruckte Kunststoffbanderole eingesteckt, -- mit einer Hängematte mit einer Länge von ca. 335 cm und einer Liegefläche von ca. 305 cm x 160 cm, aus ca. 0,1 mm dicken Geweben aus 100 % Nylon (synthetische Che- miefasern); an den Schmalseiten jeweils mit einem durch den tunnelartigen Saum ge- führten, ringförmig zusammengenähten Gewebeband versehen und dadurch gerafft; mit einem an der Liegefläche angenähten Einsteckfach aus den o. g. Geweben zur Auf- nahme einer max. 240 cm x 64 cm großen Isomatte (nicht Gegenstand der vZTA), -- mit einem etwa gleichgroßen, angenähten Insektenschutz aus ca. 0,2 mm dicken Ketten- gewirken aus augenscheinlich Chemiefasern; auf der Oberseite mit drei Schlaufen aus elastischen Gewebebändern und zwei aufgenähten, an den Enden zu Einschubfächern gearbeiteten Gewebestreifen zur Aufnahme der zweiteiligen, zusammensteckbaren, sog. Spreizstäbe aus Kunststoff und unedlem Metall; auf der Innenseite im Bereich der Schlau- fen mit Zuschnitten aus den vorgenannten Gewirken verstärkt und mit zwei kleinen Innen- taschen aus diesen Gewirken ausgestattet, -- an einer Längsseite (zwischen Liegefläche und Insektenschutz) mit einer Ein- bzw. Aus- stiegsöffnung mit Reißverschluss, - durch Zusammenfügen konfektioniert. - laut Antrag weist das Kettengewirke des sog. Insektenschutzes keine offenen Zellen auf; u. a. deshalb kein konfektioniertes Netz der Position 5608. "Campingausrüstung (Hängematte mit Insektenschutz) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI57811/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Hängematte mit Insektenschutz, sog. atmungsaktive und imprägnierte Moskito-Hängematte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Montagematerial (Befestigungsseil) und einer Produktinformation in einem an der Liege- fläche angenähten Aufbewahrungsbeutel mit Befestigungsgurten und Klickverschlüssen ver- packt; in eine bedruckte Kunststoffbanderole eingesteckt, -- mit einer Hängematte mit einer ca. 220 cm x 140 cm großen Liegefläche aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben; an den Schmalseiten jeweils mit mehreren Kordeln versehen, die durch gesäumte "Saumlöcher" geführt, an den Enden gebündelt und zu einer umknoteten Schlaufe gearbeitet sind, -- mit einem etwa gleichgroßen, angenähten Insektenschutz aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken; auf der Innenseite mit zwei kleinen Taschen und auf der Außenseite mit zwei angenähten Schlaufen (alle aus den vorgenannten Gewirken) ausgestattet, -- an einer Längsseite (zwischen Liegefläche und Insektenschutz) mit einer durchgehenden Ein- bzw. Ausstiegsöffnung mit Reißverschluss, -- bestehen alle textilen Erzeugnisse aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und sind mit einem Anti-Insektenmittel imprägniert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag weist das Kettengewirke des sog. Insektenschutzes keine offenen Zellen auf; u. a. deshalb kein konfektioniertes Netz der Position 5608. "Campingausrüstung (Hängematte mit Insektenschutz) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI57541/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Hängematte mit Insektenschutz, sog. ultraleichte XXL-Hängematte mit integriertem Moskitonetz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem an der Hängematte angenähten Aufbewahrungsbeutel aus Spinnstoffen mit Tunnelzug verpackt und an einer bedruckten Kunststoffkarte befestigt, -- mit einer Hängematte mit einer Länge von ca. 341 cm und einer Liegefläche von ca. 305 cm x 160 cm aus ca. 0,1 mm dicken Geweben aus laut Antrag 100 % Nylon (synthetische Chemiefasern); an den Schmalseiten jeweils mit einem durch den tunnelartigen Saum geführten, ringförmig zu- sammengenähten Gewebeband versehen und dadurch gerafft; mit einem an der Liegefläche an- genähten Einsteckfach aus den o. g. Geweben zur Aufnahme einer max. 240 cm x 64 cm großen Isomatte (nicht Gegenstand der vZTA), -- mit einem etwa gleichgroßen, angenähten Insektenschutz aus ca. 0,2 mm dicken Kettengewirk- en aus augenscheinlich Chemiefasern; auf der Oberseite mit zwei aufgenähten, an den Enden zu Einschubfächern gearbeiteten Gewebestreifen zur Aufnahme der zweiteiligen, zusammensteck- baren, sog. Spreizstäbe aus Kunststoff und unedlem Metall; mit einer an den Schmalseiten der Hängematte angeknoteten und mittig über zwei Metallösen durch das Netz geführten Schnur als längenverstellbare Aufhängung; innen mit einem an der Schnur eingehängten Aufbewahr- ungsbeutel, -- an einer Längsseite (zwischen Liegefläche und Insektenschutz) mit einer Ein- bzw. Ausstiegsöff- nung mit Reißverschluss, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag weist das Kettengewirke des sog. Insektenschutzes keine offenen Zellen auf; u. a. deshalb kein konfektioniertes Netz der Position 5608. "Campingausrüstung (Hängematte mit Insektenschutz) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Che- miefasern"

DEBTI57815/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Hängematte mit Insektenschutz, sog. ultra-leichte Hängematte mit Moskitonetz und eingebautem Fach für Isomatten, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Montagematerial (Befestigungsseil) und einer Produktinformation in einem an der Liegefläche angenähten Aufbewahrungsbeutel mit Befestigungsgurten und Klick- verschlüssen verpackt; in eine bedruckte Kunststoffbanderole eingesteckt, -- mit einer Hängematte mit einer Länge von ca. 295 cm und einer Liegefläche von ca. 275 cm x 140 cm, aus ca. 0,1 mm dicken Geweben aus 100 % Nylon (synthetische Chemie- fasern); an den Schmalseiten jeweils mit einem durch den tunnelartigen Saum geführten, ringförmig zusammengenähten Gewebeband versehen und dadurch gerafft; mit einem an der Liegefläche angenähten Einsteckfach aus den o. g. Geweben zur Aufnahme einer max. 240 cm x 64 cm großen Isomatte (nicht Gegenstand der vZTA), -- mit einem etwa gleichgroßen, angenähten Insektenschutz aus ca. 0,2 mm dicken Ketten- gewirken aus augenscheinlich Chemiefasern; auf der Oberseite mit drei Schlaufen aus elastischen Gewebebändern und zwei aufgenähten, an den Enden zu Einschubfächern gearbeiteten Gewebestreifen zur Aufnahme der zweiteiligen, zusammensteckbaren, sog. Spreizstäbe aus Kunststoff und unedlem Metall; auf der Innenseite im Bereich der Schlaufen mit Zuschnitten aus den vorgenannten Gewirken verstärkt und mit zwei kleinen Innentaschen aus diesen Gewirken ausgestattet, -- an einer Längsseite (zwischen Liegefläche und Insektenschutz) mit einer Ein- bzw. Ausstiegs- öffnung mit Reißverschluss, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag weist das Kettengewirke des sog. Insektenschutzes keine offenen Zellen auf; u. a. deshalb kein konfektioniertes Netz der Position 5608. "Campingausrüstung (Hängematte mit Insektenschutz) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI57529/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Hängematte mit Insektenschutz, sog. imprägnierte Hängematte inklusive Moskitonetz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Montagematerial (Befestigungsseil) und einer Produktinformation in einem an der Liegefläche angenähten Aufbewahrungsbeutel mit Befestigungsgurten und Klickverschlüssen verpackt; in eine bedruckte Kunststoffbanderole eingesteckt, -- mit einer Hängematte mit einer ca. 275 cm x 140 cm großen Liegefläche aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Nylon (synthetische Chemiefasern); an den Schmalseiten jeweils mit einem durch den tunnelartigen Saum geführten, ringförmig zusammengenähten Gewebeband versehen und dadurch gerafft, -- mit einem etwa gleichgroßen, angenähten Insektenschutz aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken; auf der Oberseite mit drei Schlaufen aus elastischen Geweben und zwei auf- genähten, an den Enden zu Einschubfächern gearbeiteten Gewebestreifen zur Aufnahme der zweiteiligen, zusammensteckbaren, sog. Spreizstäbe aus Kunststoff und unedlem Metall; auf der Innenseite im Bereich der Schlaufen mit Zuschnitten aus den vorgenannten Gewirken ver- stärkt und mit zwei kleinen Innentaschen aus diesen Gewirken ausgestattet, -- an einer Längsseite (zwischen Liegefläche und Insektenschutz) mit einer durchgehenden Ein- bzw. Ausstiegsöffnung mit Reißverschluss, -- bestehen alle übrigen Gewebe und die Gewirke augenscheinlich ebenfalls aus synthetischen Chemiefasern, -- zum Schutz gegen Insekten mit Permethrin imprägniert, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag weist das Kettengewirke des sog. Insektenschutzes keine offenen Zellen auf; u. a. deshalb kein konfektioniertes Netz der Position 5608. "Campingausrüstung (Hängematte mit Insektenschutz) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI57524/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Hängematte mit Insektenschutz, sog. atmungsaktive Moskito-Hängematte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Montagematerial (Befestigungsseil) und einer Produktinformation in einem an der Liegefläche angenähten Aufbewahrungsbeutel mit Befestigungsgurten und Klickverschlüssen verpackt; in eine bedruckte Kunststoffbanderole eingesteckt, -- mit einer Hängematte mit einer ca. 220 cm x 140 cm großen Liegefläche aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben; an den Schmalseiten jeweils mit mehreren Kordeln aus Rundgeflechten der Position 5808 versehen, die durch gesäumte "Saumlöcher" geführt, an den Enden gebündelt und zu einer umkno- teten Schlaufe gearbeitet sind, -- mit einem etwa gleichgroßen, angenähten Insektenschutz aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken; auf der Innenseite mit einer kleinen Tasche und auf der Außenseite mit zwei angenähten Schlaufen (alle aus den vorgenannten Gewirken) ausgestattet, -- an einer Längsseite (zwischen Liegefläche und Insektenschutz) mit einer durchgehenden Ein- bzw. Ausstiegsöffnung mit Reißverschluss, -- bestehen alle textilen Erzeugnisse aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag weist das Kettengewirke des sog. Insektenschutzes keine offenen Zellen auf; u. a. deshalb kein konfektioniertes Netz der Position 5608. "Campingausrüstung (Hängematte mit Insektenschutz) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI56774/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Hängematte mit Insektenschutz, sog. Ultraleicht-Hängematte mit praktischen Moskitonetz und eingebautem Fach für Isomatten, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit Montagematerial (Befestigungsseil) und einer Produktinformation in einem an der Liegefläche angenähten Aufbewahrungsbeutel mit Befestigungsgurten und Klickverschlüssen verpackt; in eine bedruckte Kunststoffbanderole eingesteckt, -- mit einer Hängematte mit einer ca. 275 cm x 140 cm großen Liegefläche aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben; an den Schmalseiten jeweils mit einem durch den tunnelartigen Saum geführten, ringförmig zusammengenähten Gewebeband versehen und dadurch gerafft; mit einem an der Liegefläche angenähten Einsteckfach aus den o. g. Geweben (nur anders farbig) zur Aufnahme einer max. 240 cm x 64 großen Isomatte (nicht Gegenstand der vZTA), -- mit einem etwa gleichgroßen, angenähten "Insektenschutz" aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken; auf der Oberseite mit drei Schlaufen aus elastischen Geweben und zwei aufge- nähten, an den Enden zu Einschubfächern gearbeiteten Gewebestreifen zur Aufnahme der zwei- teiligen, zusammensteckbaren, sog. Spreizstäbe aus Kunststoff und unedlem Metall; auf der Innenseite im Bereich der Schlaufen mit Zuschnitten aus den vorgenannten Gewirken verstärkt und mit zwei kleinen Innentaschen aus diesen Gewirken ausgestattet, -- an einer Längsseite (zwischen Liegefläche und Insektenschutz) mit einer durchgehenden Ein- bzw. Ausstiegsöffnung mit Reißverschluss, -- alle Gewebe und die Gewirke bestehen aus synthetischen Chemiefasern, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag weist das Kettengewirke des sog. Insektenschutzes keine offenen Zellen auf; u. a. deshalb kein konfektioniertes Netz der Position 5608. "Campingausrüstung (Hängematte mit Insektenschutz) aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6306I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
  3. 6306.90andere
  4. 6306.90.00andere
  5. 6306.90.00.90Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6306.90.00.90

HS-Code6306.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6306.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6306.90.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6306

Zu Unterposition 6306 90 00: Hierher gehören auch Campingausrüstungen wie aufblasbare Sitze aus Spinnstoff, aufblasbare Liegesessel aus Spinnstoff und ähnliche Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale wie ihres geringen Gewichts sind diese aufblasbaren Waren leicht zu transportieren sowie einfach und schnell aufzustellen und wieder einzupacken Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines. Beispiele für einige dieser aufblasbaren Waren:

Pos. 6306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …

Pos. 6306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …

Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Hängematte Mit Insektenschutz?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Hängematte Mit Insektenschutz überwiegend in 6306.90.00.90 eingereiht: Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Hängematte Mit Insektenschutz?

Auf 6306.90.00.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 12 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Hängematte Mit Insektenschutz?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 16 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 6306.90.00.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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