Einreihung

Zolltarifnummer für Kamera: 8525.89.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Kamera wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8525.89.00.00 eingereiht: Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 80 Prozent davon führen auf 8525.89.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Kamera aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8525.89.00.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
10
Übereinstimmung
80 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI41637/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-02

Kamera, Modell: GigEPRO - aus einem CMOS-Bildsensor, Bildprozessor, LAN-Modul, internem Pufferspeicher und Linse in einem Gehäuse (Abmessungen: 57 x 30 x 30 mm) mit Objektiv-, Netzwerk- und Systemanschluss, - mit Bildspeichermöglichkeit, - zur Aufnahme, Speicherung (auf Pufferspeicher) und Übertragung von Bildern, - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen geeignet. "Unvollständiger digitaler Fotoapparat, nicht von den TARIC-Codes 8525 81 00 00 bis 8525 83 00 00 erfasst - Kamera ohne Objektiv"

DEBTI41638/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-02

Kamera, Modell: GigEPRO - aus einem CMOS-Bildsensor, Bildprozessor, LAN-Modul, internem Pufferspeicher und Linse in einem Gehäuse (Abmessungen: 57 x 30 x 30 mm) mit Objektiv-, Netzwerk- und Systemanschluss, - mit Bildspeichermöglichkeit, - zur Aufnahme, Speicherung (auf Pufferspeicher) und Übertragung von Bildern, - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen geeignet. "Unvollständiger digitaler Fotoapparat, nicht von den TARIC-Codes 8525 81 00 00 bis 8525 83 00 00 erfasst - Kamera ohne Objektiv"

DEBTI41642/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-02

Kamera, Modell: GigEPRO - aus einem CMOS-Bildsensor, Bildprozessor, LAN-Modul, internem Pufferspeicher und Linse in einem Gehäuse (Abmessungen: 57 x 30 x 30 mm) mit Objektiv-, Netzwerk- und Systemanschluss, - mit Bildspeichermöglichkeit, - zur Aufnahme, Speicherung (auf Pufferspeicher) und Übertragung von Bildern, - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen geeignet. "Unvollständiger digitaler Fotoapparat, nicht von den TARIC-Codes 8525 81 00 00 bis 8525 83 00 00 erfasst - Kamera ohne Objektiv"

DEBTI41607/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-29

Kamera, Modell IAM - aus einem CMOS-Bildsensor, Bildprozessor, Ethernet-Modul, internem Speicher und Linse in einem Gehäuse (Abmessungen: 59 x 57,5 x 77 mm) mit Objektivanschluss, Netzwerk- und Systemanschluss, - mit Bildspeichermöglichkeit, - zur Aufnahme, Speicherung und Wiedergabe von Einzelbildern und Videos mit einer Auflösung von max. 4072 x 3046 Pixel mit einer Bildrate von max. 41 Bilder pro Sekunde - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum drahtgebundenen Senden von digitalisierten Videosignalen in einem Netzwerk, - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen geeignet. "Unvollständiger digitaler Fotoapparat, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 8525 81 00 00 bis 8525 83 00 00erfasst (Fotoapparat - kennzeichende Haupttätigkeit - in Kombination mit einem Kommunikationsgerät"

DEBTI41602/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-29

Kamera, Modell: Corsight III Color - aus einem CMOS-Bildsensor, Bildprozessor, Bluetooth- und WLAN-Modul, internem Speicher und Linse in einem Gehäuse (Abmessungen: 65 x 109 x 73 mm) mit Objektivanschluss, Beleuchtungsring, Speicherkartenschacht, USB-/Netzwerk- und Systemanschluss, - mit Bildspeichermöglichkeit, - zur Aufnahme, Speicherung und Wiedergabe von Einzelbildern und Videos mit einer Auflösung von max. 2592 x 1944 Pixel mit einer Bildrate von max. 163 Bilder pro Sekunde - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum drahtlosen oder drahtgebundenen Senden von digitalisierten Videosignalen in einem Netzwerk, - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen geeignet. "Unvollständiger digitaler Fotoapparat, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 8525 81 00 00 bis 8525 83 00 00 erfasst (Fotoapparat - kennzeichende Haupttätigkeit - in Kombination mit einem Kommunikationsgerät"

DEBTI41608/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-29

Kamera, Modell IAM - aus einem CMOS-Bildsensor, Bildprozessor, Ethernet-Modul, internem Speicher und Linse in einem Gehäuse (Abmessungen: 59 x 57,5 x 77 mm) mit Objektivanschluss, Netzwerk- und Systemanschluss, - mit Bildspeichermöglichkeit, - zur Aufnahme, Speicherung und Wiedergabe von Einzelbildern und Videos mit einer Auflösung von max. 4072 x 3046 Pixel mit einer Bildrate von max. 41 Bilder pro Sekunde - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum drahtgebundenen Senden von digitalisierten Videosignalen in einem Netzwerk, - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen geeignet. "Unvollständiger digitaler Fotoapparat, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 8525 81 00 00 bis 8525 83 00 00 erfasst (Fotoapparat - kennzeichende Haupttätigkeit - in Kombination mit einem Kommunikationsgerät"

DEBTI41585/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-29

Kamera, Modell: Corsight II Mono - aus einem CMOS-Bildsensor, Bildprozessor, Bluetooth- und WLAN-Modul, internem Speicher und Linse in einem Gehäuse (Abmessungen: 65 x 109 x 73 mm) mit Objektivanschluss, Beleuchtungsring, Speicherkartenschacht, USB-/Netzwerk- und Systemanschluss, - mit Bildspeichermöglichkeit, - zur Aufnahme, Speicherung und Wiedergabe von Einzelbildern und Videos mit einer Auflösung von max. 2592 x 1944 Pixel mit einer Bildrate von max. 14 Bilder pro Sekunde - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum drahtlosen oder drahtgebundenen Senden von digitalisierten Videosignalen in einem Netzwerk, - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen geeignet. "Unvollständiger digitaler Fotoapparat, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 8525 81 00 00 bis 8525 83 00 00 erfasst (Fotoapparat - kennzeichende Haupttätigkeit - in Kombination mit einem Kommunikationsgerät"

DEBTI41589/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-29

Kamera, Modell: Corsight II Color - aus einem CMOS-Bildsensor, Bildprozessor, Bluetooth- und WLAN-Modul, internem Speicher und Linse in einem Gehäuse (Abmessungen: 65 x 109 x 73 mm) mit Objektivanschluss, Beleuchtungsring, Speicherkartenschacht, USB-/Netzwerk- und Systemanschluss, - mit Bildspeichermöglichkeit, - zur Aufnahme, Speicherung und Wiedergabe von Einzelbildern und Videos mit einer Auflösung von max. 2592 x 1944 Pixel mit einer Bildrate von max. 14 Bilder pro Sekunde - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum drahtlosen oder drahtgebundenen Senden von digitalisierten Videosignalen in einem Netzwerk, - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen geeignet. "Unvollständiger digitaler Fotoapparat, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 8525 81 00 00 bis 8525 83 00 00 erfasst (Fotoapparat - kennzeichende Haupttätigkeit - in Kombination mit einem Kommunikationsgerät"

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8525Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
  3. 8525.89andere
  4. 8525.89.00.00Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8525.89.00.00

HS-Code8525.896 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8525.89.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8525.89.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A501Electronic items as follows:
  • 6A003Cameras, systems or equipment, and components therefor, as follows:
  • 6A203Cameras and components, other than those specified in 6A003, as follows:
  • 8A002dMarine systems, equipment and components, as follows:
  • 9A012"Unmanned aerial vehicles" ("UAVs"), unmanned "airships", related equipment and components, as follows:
  • 9A112"Unmanned aerial vehicles" ("UAVs"), other than those specified in 9A012, as follows:
  • 8A002Marine systems, equipment and components, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8525

Zu Unterposition 8525 89: 1. Kameragerät, in einer Einzelverkaufsverpackung gestellt, bestehend aus einer Digitalkamera, einem Fuß aus Kautschuk, einem Kabel zum Anschließen des Geräts an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine, Disketten mit Installationssoftware zum Aufnehmen von Stand – und Videobildern und einem Handbuch. Die Kamera ist mit einem verstellbaren Objektiv, einer Bildspeicherkarte mit ladungsgekoppelter Vorrichtung (CCD) und einer VIDECTMKomprimierungskarte (Video Digitally Enhanced Compression) ausgestattet. Das Gerät wird zur Aufnahme von Video– und Standbildern genutzt, um sie in digitale Signale umzusetzen und diese unmittelbar an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine zu übermitteln, in der die Daten mit Hilfe der entsprechenden Software gespeichert, be- und überarbeitet usw. werden können. …

Pos. 8525

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1004/2001 der Kommission vom 22. Mai 2001 1) (RV L 1004/01), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Modulare Zeilenkamera mit Ein-Kanal-Videoausgabe. Die interne Elektronik der Kamera umfasst die Differential-Drehfeldgeber und -empfänger, die Zeitimpulslogik, den CCD - Zeilensensor, die Datenkommunikationsverbindung, die Videomultiplexfunktion sowie die Verstärkung und Ausgangsaufbereitung. Die Kamera ist für den Einbau in elektrooptische Mess- und Überwachungssysteme bestimmt. Unterposition 8525 80 19 3) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 a) zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN - Codes 8525, 8525 80 und 8525 80 19 3). …

Pos. 8525

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 27. September 2007 in den verbundenen Rechtssachen C-208/06 und C-209/06 Einreihung eines Camcorders, der bei der Einfuhr nicht in der Lage ist, extern eingehende Videosignale aufzuzeichnen. Ein Camcorder ist nur dann in die Unterposition 8525 40 99 KN 2006 (8525 80 99 KN 2007) im Sinne von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnungen (EG) Nr. 2263/2000 der Kommission vom 13. Oktober 2000, Nr. 2031/2001 der Kommission vom 6. August 2001 und Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. …

Pos. 8525

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 17. Mai 2011 - AZ VII R 43/10 - zu Camcordern mit dv-in-Funktion: …. Ein Camcorder, der im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung (1) über eine sog. dv-in-Funktion verfügt, ist in die Unterposition 8525 40 99 KN 2001 einzureihen. Auch ein Camcorder, dessen dv-in-Funktion im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung noch nicht freigeschaltet ist, ist nach den EuGH-Urteilen in Slg. 2007, I-7963 und in Slg. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Kamera?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Kamera überwiegend in 8525.89.00.00 eingereiht: Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Kamera?

Auf 8525.89.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Kamera?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 852589. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 80 Prozent davon wurden in 8525.89.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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