Einreihung

Zolltarifnummer für Kautschutiertes Gewebe (klebeband): 5906.10.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Kautschutiertes Gewebe (klebeband) wird in der Regel in die Zolltarifnummer 5906.10.00.00 eingereiht: Klebebänder, mit einer Breite von 20 cm oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,6 %.

Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 80 Prozent davon führen auf 5906.10.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Kautschutiertes Gewebe (klebeband) aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
5906.10.00.00
Drittlandszoll
4,6 %
vZTA-Grundlage
10
Übereinstimmung
80 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI9123/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-17

Kautschutiertes Gewebe (Klebeband), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- auf einer Papprolle aufgewickelt, mit einer Breite von ca. 1 cm, -- aus einem undichten, weißen Gewebe aus Spinnstoffen, das auf einer Seite mit Kunststoff (Polyethylen; ohne erkennbare Zellstruktur) und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht aus Kautschuk überzogen ist, -- mit einem Quadratmetergewicht von unter 1500 Gramm (ohne Unterlage), - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Kautschuk der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, Klebebänder, mit einer Breite von weniger als 20 cm"

DEBTI31225/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-20

Kautschutiertes Gewebe (Klebeband), Art. tesa 4665, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer bedruckten Kunststofffolie verpackt, -- auf einer Papprolle aufgewickelt, mit einer Breite von 5 cm, -- aus einem undichten, weißen Gewebe aus Spinnstoffen, das auf einer Seite mit einer Folie aus Kunststoff (Polyethylen; ohne erkennbare Zellstruktur) und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht aus Kautschuk überzogen ist, -- mit einem Quadratmetergewicht von unter 1500 Gramm (ohne Unterlage), - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Kautschuk der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902, Klebebänder, mit einer Breite von weniger als 20 cm"

DEBTI30836/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-11

Kautschutiertes Gewebe (Klebeband), Foto siehe Anlage, - auf einer Papprolle aufgewickelt, mit einer Breite von ca. 5 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem undichten, weißen Gewebe aus Spinnstoffen, das auf einer Seite mit Kunststoff (Polyethylen; ohne erkennbare Zellstruktur) und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht aus Kautschuk überzogen ist, - mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich unter 1500 Gramm (ohne Unterlage), - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Kautschuk der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, Klebebänder, mit einer Breite von weniger als 20 cm"

DEBTI41068/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-31

Kautschutiertes Gewebe (Klebeband), Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - auf einer Papprolle aufgewickelt, mit einer Breite von ca. 1 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem undichten, weißen Gewebe aus Spinnstoffen, das auf einer Seite mit Kunststoff (Polyethylen; ohne erkennbare Zellstruktur) und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht aus Kautschuk überzogen ist, u. a. somit keine Ware der Position 3506, - mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich unter 1500 Gramm (ohne Unterlage), - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Kautschuk der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, Klebebänder, mit einer Breite von weniger als 20 cm"

DEBTI17267/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-14

Kautschutiertes Gewebe (Klebeband), Art. IBNR 04370, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - auf einer Papprolle aufgewickelt, mit einer Breite von ca. 5 cm, - aus einem undichten, weißen Gewebe aus Spinnstoffen, das auf einer Seite mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag Polypropylen; ohne erkennbare Zellstruktur) und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht aus laut Antrag Kautschuk überzogen ist, - mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich unter 1500 Gramm (ohne Unterlage), - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Kautschuk der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902, Klebebänder, mit einer Breite von weniger als 20 cm"

DEBTI30332/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-04

Kautschutiertes Gewebe (Klebeband), Foto siehe Anlage, - in einer bedruckten Kunststofffolie verpackt, - auf einer Papprolle aufgewickelt, mit einer Breite von laut Antrag 5 cm, - aus einem undichten, weißen Gewebe aus Spinnstoffen, das auf einer Seite mit einer Folie aus Kunststoff (laut Antrag Polyethylen; ohne erkennbare Zellstruktur) und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht aus laut Antrag Kautschuk überzogen ist, - mit einem Quadratmetergewicht von unter 1500 Gramm (ohne Unterlage), - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Kautschuk der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902, Klebebänder, mit einer Breite von 20 cm oder weniger"

DE21456/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-06

Kautschutiertes Gewebe (Klebeband), Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Breite von ca. 1,8 cm, -- Nähgewirke (Kettwirk-Technik) aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1500 Gramm, -- einseitig mit selbstklebendem Kleber aus laut Antrag Naturkautschuk bestrichen. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, Klebeband, mit einer Breite von weniger als 20 cm"

DE14142/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-02

Kautschutiertes Gewebe (Klebeband), sog. Textil-Deko-Klebeband, Art. 348-020, Foto siehe Anlage, - auf einer Papprolle aufgewickelt, laut Antrag mit einer Länge von 5 m und einer Breite von 15 mm, - aus einem bedruckten Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, das einseitig mit einem Kleber aus laut Antrag Kautschuk versehen ist, - mit einem Quadratmetergewicht von augenscheinlich weniger als 1500 Gramm. "Kautschutiertes Gewebe, anderes als solche der Position 5902, Klebeband, mit einer Breite von weniger als 20 cm"

Einordnung im Zolltarif

  1. 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5906Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902
  3. 5906.10Klebebänder, mit einer Breite von 20 cm oder weniger
  4. 5906.10.00.00Klebebänder, mit einer Breite von 20 cm oder weniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5906.10.00.00

HS-Code5906.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5906.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5906.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5906

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Gewebe aus Spinnstoffen, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, einschließlich getauchte („gedippte“) Erzeugnisse (andere als solche der Pos. 5902), mit einem Quadratmetergewicht von: 1.500 g oder weniger, ohne Rücksicht auf das Verhältnis von Spinnstoffen und Kautschuk; mehr als 1.500 g, jedoch mit einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT. Diese kautschutierten Gewebe werden hauptsächlich verwendet zur Herstellung von Regenbekleidung, Spezialschutzbekleidung gegen Strahleneinwirkung und zur Herstellung von aufblasbaren Artikeln, Camping-Artikeln, sanitären Gegenständen usw. Bestimmte Möbelstoffe dieser Position, die auf einer Seite dünn mit Kautschuklatex bestrichen sind, sind nicht unbedingt wasserundurchlässig. …

Pos. 5906

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2021/1369 der Kommission vom 6. August 2021 (ABl. L 294/8) (RV L 21/1369): Band aus elastischem Gewebe mit einer Breite von etwa 5 cm, einseitig mit Klebematerial aus synthetischem Kautschuk überzogen und mit einem Quadratmetergewicht von 1 500 g oder weniger. Das Band ist, aufgerollt auf ein Stützrohr, in Kartons mit 16 oder 24 Rollen mit einem Durchmesser von jeweils etwa 7,5 cm aufgemacht. Auf der Verpackung ist nicht angegeben, dass die Bänder für medizinische Zwecke bestimmt sind. Das Band dient dem Schutz der Gelenke bei sportlichen Aktivitäten. Siehe Abbildungen Unterposition 5906 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 a) 1) zu Kapitel 59 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 5906 und 5906 10 00. …

Pos. 5906

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hierher gehören u. a. Klebebänder, die aus einem Gewebe bestehen, das auf einer Seite mit Klebstoff auf Kautschukbasis und auf der anderen Seite mit Polyethylen bestrichen ist, und die zum Beispiel zum Zusammenfügen und Abdichten von Leitungen und Rohren im Bauwesen, zum Herstellen von Verpackungsmitteln usw. verwendet werden. Der Polyethylenüberzug gewährleistet zwar die Luft- und Wasserundurchlässigkeit, die Hauptfunktion des Bandes besteht jedoch in der Herstellung einer festen Verbindung von Gegenständen, die zusammengefügt werden sollen, was durch den Klebstoff auf Kautschukbasis gewährleistet wird. (Vgl. Tarifentscheid vom 14. Januar 1985, Tarifstelle 5911 A GZT 1985, Dok. SUD/1008/84 i. V. m. SUD 117/85 (Bericht über 422. Tagung des Zolltarif-Ausschusses der Kommission der EG)). …

Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Kautschutiertes Gewebe (klebeband)?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Kautschutiertes Gewebe (klebeband) überwiegend in 5906.10.00.00 eingereiht: Klebebänder, mit einer Breite von 20 cm oder weniger. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Kautschutiertes Gewebe (klebeband)?

Auf 5906.10.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,6 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Kautschutiertes Gewebe (klebeband)?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 590610. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 80 Prozent davon wurden in 5906.10.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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