Einreihung

Zolltarifnummer für Klemmvorrichtung: 8714.20.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Klemmvorrichtung wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8714.20.00 eingereiht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 8714.20.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Klemmvorrichtung aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8714.20.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI32089/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-04

Klemmvorrichtung, Art.: R82-74683, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, ovales Erzeugnis, - laut Antrag: - - aus Aluminium-Druckguss (A356), - - mit einer Länge von 35 mm, - - mit zwei nahezu dreieckigen Aussparungen sowie mittig mit einer 7 mm langen und 8 mm breiten ovalen Lochung, - - wird gemeinsam mit einer weiteren Klemmvorrichtung in das Ovalrohr eines Rollstuhlrahmens gesteckt und dort verschraubt, - - speziell gefertigt, sodass nur eine Montage an einem ovalen Rollstuhlrahmen mit den Abmessungen von 20 mm x 40 mm x 2 mm möglich ist, - - dient der Befestigung des Radhalters am Rahmen, - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und den Abmessungen als ein erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an einem Rollstuhl dar. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Klemmvorrichtung)"

DEBTI29897/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-21

Klemmvorrichtung, Art.: 76820-21-R82, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, zweiteiliges, klammerförmiges Erzeugnis, - laut Antrag: - - aus Aluminium (Alloy 6061) gefertigt, - - mit einer Länge von 205 mm und einer Breite von 30 mm, - - mit fünf runden Lochungen versehen, die jeweils einen Durchmesser von 6,2 mm aufweisen, - - im oberen Bereich rund gebogen, um an einem rohrförmigen Rahmenteil angebaut und mittels des passgenauen Gegenstücks über eine Schraube fixiert werden zu können, - - dient am Rollstuhl zur Befestigung eines Beinhalters, - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und den Abmessungen als ein erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an einem Rollstuhl für Behinderte dar. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Klemmvorrichtung)"

DEBTI15463/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-20

Klemmvorrichtung, Art.: 76820-21-R82, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, zweiteiliges, klammerförmiges Erzeugnis, - laut Antrag: - - aus Aluminium (Alloy 6061) gefertigt, - - mit einer Länge von 205 mm und einer Breite von 30 mm, - - mit fünf runden Lochungen versehen, die jeweils einen Durchmesser von 6,2 mm aufweisen, - - im oberen Bereich rund gebogen, um an einem rohrförmigen Rahmenteil angebaut und mittels des passgenauen Gegenstücks über eine Schraube fixiert werden zu können, - - dient am Rollstuhl zur Befestigung eines Beinhalters, - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und den Abmessungen als ein erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an einem Rollstuhl für Behinderte dar. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Klemmvorrichtung)"

DEBTI15456/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-20

Klemmvorrichtung, Art.: R82-74683, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, ovales Erzeugnis, - laut Antrag: - - aus Aluminium-Druckguss (A356), - - mit einer Länge von 35 mm, - - mit zwei nahezu dreieckigen Aussparungen sowie mittig mit einer 7 mm langen und 8 mm breiten ovalen Lochung, - - wird gemeinsam mit einer weiteren Klemmvorrichtung in das Ovalrohr eines Rollstuhlrahmens gesteckt und dort verschraubt, - - speziell gefertigt, sodass nur eine Montage an einem ovalen Rollstuhlrahmen mit den Abmessungen von 20 mm x 40 mm x 2 mm möglich ist, - - dient der Befestigung des Radhalters am Rahmen, - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und den Abmessungen als ein erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an einem Rollstuhl dar. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Klemmvorrichtung)"

DE12501/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-08-14

Klemmvorrichtung, Art.: 76820-21-R82, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes zweiteiliges, klammerförmiges Erzeugnis, - laut Antrag: - - aus Aluminium gefertigt, - - mit einer Länge von 205 mm und einer Breite von 30 mm, - - mit fünf runden Lochungen versehen, die jeweils einen Durchmesser von 6,20 mm aufweisen, - im oberen Bereich rund gebogen, um an einem rohrförmigen Rahmenteil angebaut und mittels des passgenauen Gegenstücks über eine Schraube fixiert werden zu können, - dient am Rollstuhl zur Befestigung eines Beinhalters (nicht Gegenstand der vZTA), - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und den Abmessungen als ein erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an einem Rollstuhl für Behinderte dar. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Klemmvorrichtung)"

DE12490/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-31

Klemmvorrichtung, Art.: R82-74683, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes, ovales Erzeugnis aus laut Antrag Aluminium- Druckguss (A356), - laut Antrag: - - mit einer Länge von 35 mm, - - mit zwei nahezu dreieckigen Aussparungen sowie mittig mit einer 7 mm langen und 8 mm breiten ovalen Lochung, - - wird gemeinsam mit einer weiteren Klemmvorrichtung in das Ovalrohr eines Rollstuhlrahmens gesteckt und dort verschraubt, - - speziell gefertigt, sodass nur eine Montage an einem ovalen Rollstuhlrahmen mit den Abmessungen von 20 mm x 40 mm x 2 mm möglich ist, - dienen lt. ergänzenden Angaben der Befestigung der Radhalter am Rahmen, - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und den Abmessungen als ein erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an einem Rollstuhl dar. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Klemmvorrichtung)"

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
  3. 8714.20für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
  4. 8714.20.00Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.20.00

HS-Code8714.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8714.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8714

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör von der für Krafträder (einschließlich Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, Beiwagen, Fahrräder ohne Motor, Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte verwendeten Art, vorausgesetzt, dass die Teile und das Zubehör beide nachfolgenden Bedingungen erfüllen: 1. Sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein. 2. Sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: 1) Karosserien (Aufbauten) und Teile davon, für Lastendreiräder, Beiwagen, Rollstühle oder andere Fahrzeuge für Behinderte (Verdecke, Türen, Böden usw.). 2) Fahrgestelle und Rahmen sowie Teile davon. …

Pos. 8714

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …

Pos. 8714

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …

Kapitel 87

1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Klemmvorrichtung?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Klemmvorrichtung überwiegend in 8714.20.00 eingereiht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Klemmvorrichtung?

Auf 8714.20.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Klemmvorrichtung?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871420. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 8714.20.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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