Einreihung

Zolltarifnummer für Klimmzugstange: 9506.91.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Klimmzugstange wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9506.91.90 eingereiht: Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 9506.91.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Klimmzugstange aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9506.91.90
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI31589/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorliegenden Abbildungen handelt es sich bei der als "Klimmzugstange" bezeichneten Ware um eine multifunktionale Reckstange (Abmessungen ca. 100 x 27 x 5 cm) aus unedlem Metall. Die Ware besteht aus einer Turnstange, die mit Schaumkunststoff gepolstert und an den Enden leicht angewinkelt ist, einer dazu parallel verlaufenden Stange mit zwei Kunststofffüßchen sowie zwei ausklappbaren, rechtwinkligen Stützen, die die beiden Stangen zusammenhalten. Die Ware dient der körperlichen Ertüchtigung und kann im Türrahmen befestigt oder auf den Boden gestellt werden. Das Fitnessgerät ist in einem Verkaufskarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere als von den Unterposition (KN) 9506 1110 bis 9506 9110 erfasst" eingereiht.

DEBTI31616/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-24

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, - eine Reckstange darstellend, - aus unedlem Metall und aus Kunststoff gefertigt, - bestehend aus einer Stange, die an beiden Enden mit verstellbaren Druckpolstern zur Befestigung an einem Türrahmen versehen ist, - die Stange kann zwischen 69 und 92 cm Länge eingestellt werden, - bis zu 200 kg belastbar (lt. Antragsangaben), - dient der Durchführung verschiedener Übungen mit dem eigenen Körpergewicht, um so unterschiedliche Muskelgruppen zu trainieren, - in einem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere als von den Unterpositionen (KN) 9506 1110 bis 9506 9110 erfasst" eingereiht.

DEBTI26149/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-21

Bei der durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichten und als "Klimmzugstange" bezeichneten Ware handelt es sich um eine multifunktionale Reckstange (Abmessungen ca. 101 x 53 x 18,5 cm) aus unedlem Metall. Die Konstruktion umfasst einen Hauptrahmen, an dessen einer Seite sich vier senkrecht zum Rahmen angebrachte, mit Schaumstoff ummantelte Griffe befinden. Zudem ist eine parallel zum Rahmen verlaufende Turnstange mit leicht abgewinkelten Enden angebracht, die ebenfalls mit Schaumstoff gepolstert ist. Auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich zwei gebogene Rohre, die zur Stabilisierung des Geräts dienen und mittels verstellbarer Schraubverbindungen befestigt werden. Die Ware dient der körperlichen Ertüchtigung und kann im Türrahmen befestigt oder auf den Boden gestellt werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere als von den Unterposition (KN) 9506 1110 bis 9506 9110 erfasst" eingereiht.

DEBTI26333/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-18

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorliegenden Abbildungen handelt es sich um eine multifunktionale Reckstange (Abmessungen ca. 100 x 59 x 26 cm) aus unedlem Metall. Das Gerät besteht aus einer robusten Stahlkonstruktion mit mehreren Griffoptionen, die mit rutschfestem Schaumstoff überzogen sind. Zwei parallel nach vorne verlaufende Griffe sowie eine quer verlaufende Stange mit leicht nach unten gebogenen Enden ermöglichen verschiedene Klimmzug- und Hängeübungen. Die Ware dient der körperlichen Ertüchtigung und kann im Türrahmen befestigt oder auf den Boden gestellt werden. Die Stange verfügt zusätzlich über integrierte Ösen zur einfachen Anbringung von weiterem Trainingszubehör. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem sog. Schlingentrainer für das Ganzkörpertraining, der aus Gewebebändern und daran befestigten Griffen und Karabinerhaken besteht, sowie acht Spreizdübeln und Schrauben (Befestigungsmaterial) als Warenzusammenstellung in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere als von den Unterposition (KN) 9506 1110 bis 9506 9110 erfasst" eingereiht.

DEBTI26636/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-31

Bei dem durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung in Form eines Fitnessgeräts, - aus einem noch nicht zusammengesetzten, höhenverstellbaren Rahmengestell aus im Wesentlichen unedlem Metall, an dessen oberen Ende sich eine leicht angewinkelte sog. "Klimmzugstange" befindet, - etwa auf halber Höhe ist das Gestell mit zwei gepolsterten Armablagen zur Durchführung von Übungen zur Kräftigung der Rumpfmuskulatur versehen; dort befindet sich auch ein Polster zum Anlehnen des Rückens, - etwas unterhalb der Armablagen ist die Ware mit zwei parallel zum Boden angebrachten, zylindrischen Griffen zum Durchführen von z.B. sog. "Dips" ausgestattet, - in den Abmessungen von maximal ca. 220 x 133 x 118 cm, - dient als Trainingsgerät zur Durchführung verschiedener Kräftigungsübungen, wobei insbesondere Arme, Schultern, Brust und Rumpf trainiert werden, - zusammenklappbar für eine kompakte Lagerung, - in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Übungsgerät zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" eingereiht.

DEBTI26634/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Bei dem durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung in Form eines Fitnessgeräts, - aus einem noch nicht zusammengesetzten, höhenverstellbaren Rahmengestell aus im Wesentlichen unedlem Metall, an dessen oberen Ende sich eine leicht angewinkelte sog. "Klimmzugstange" befindet, - etwa auf halber Höhe ist das Gestell mit zwei Halterungen zum Auflegen einer Langhantel (nicht Gegenstand dieser Auskunft) versehen, - auf gleicher Höhe ist die Ware auf der Rückseite mit zwei parallel zum Boden angebrachten, zylindrischen Griffen zum Durchführen von z.B. sog. "Dips" ausgestattet, - in den Abmessungen von maximal ca. 223 x 135,5 x 115,5 cm, - dient als Trainingsgerät zur Durchführung verschiedener Kräftigungsübungen, wobei insbesondere Arme, Schultern, Brust und Rumpf trainiert werden, - zusammenklappbar für eine kompakte Lagerung, - in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Ausrüstungsgegenstand für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, in Kapitel 95 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Übungsgerät zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen" eingereiht.

DEBTI26144/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-21

Bei der durch Antragsangaben und Abbildungen veranschaulichten und als "Klimmzugstange" bezeichneten Ware handelt es sich um eine multifunktionale Reckstange (Abmessungen ca. 100,5 x 5 x 27 cm) aus unedlem Metall. Die Ware besteht aus einer Turnstange, die mit Schaumkunststoff gepolstert und an den Enden leicht angewinkelt ist, einer dazu parallel verlaufenden Stange mit zwei Kunststofffüßchen sowie zwei ausklappbaren, rechtwinkligen Stützen, die die beiden Stangen zusammenhalten. Die Ware dient der körperlichen Ertüchtigung und kann im Türrahmen befestigt oder auf den Boden gestellt werden. Das multifunktionale Fitnessgerät ist gemeinsam mit einem sog. Schlingentrainer für das Ganzkörpertraining, der aus Gewebebändern und daran befestigten Griffen und Karabinerhaken zum Anbringen an die "Klimmzugstange" besteht, in einem Verkaufskarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere als von den Unterposition (KN) 9506 1110 bis 9506 9110 erfasst" eingereiht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9506Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
  3. 9506.91andere, Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik
  4. 9506.91.90Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9506.91.90

HS-Code9506.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9506.91.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9506

Zu Position 9506: Nicht hierher gehören Widerstandsbänder, Fitnessbänder und ähnliche Waren wie beispielsweise einfache Schlaufen ohne Griffe oder andere ähnliche Zusatzelemente, die sie als Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar machen. Diese Waren sind in der Regel einzeln oder in Packungen mit zwei oder mehr Bändern für den Einzelverkauf verpackt. Sie sind in unterschiedlichen Farben und Größen erhältlich und gegebenenfalls bedruckt. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale sind diese Bänder oder andere ähnliche Waren nicht als Gegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung erkennbar. Sie sind daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen, z. B. …

Pos. 9506

Zu Unterposition 9506 91: 1. Hüpfball mit einem weichen einteiligen Griff, aus Kunststoff, in drei Versionen erhältlich, mit einem Durchmesser von 45 cm, 55 cm oder 66 cm. Die empfohlene Maximalbelastung beträgt entsprechend 45 kg, 70 kg und 90 kg. Der aufblasbare Hüpfball soll die Koordinationsfähigkeit und das Gleichgewicht des Benutzers trainieren. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c) und 6. 2. Springseil, bestehend aus einem festen Kern 5 mm PVC-Seil, ca. 3 m lang, das auf jeder Oberfläche benutzt werden kann (Beton, Pflaster, Holzfußboden usw.) und zwei Griffen aus Kunststoff. Das Seil ist in einem 90-Grad-Winkel befestigt. Das Springseil ist dazu bestimmt zur körperlichen Ertüchtigung verwendet zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 9506

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 (ABl. EG Nr. L 64/21) (RVL 384/2004): 3. Ein Erzeugnis („Schneeschuh“) von 65 cm Länge und 23 cm Breite an der breitesten Stelle, bestehend aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffbespannung, an einem Ende zugespitzt und am anderen abgerundet. Der Rahmen verfügt über einen Kunststoffeinsatz von 1 mm Dicke mit Aussparungen für Metallzacken auf der Unterseite, die einen guten Halt im Schnee ermöglichen. Auf der Oberseite ist eine starre Metallplatte mit einem Kunststoffgurt befestigt. An dieser Metallplatte sind Gummiteile befestigt, die einen Schuh umschließen, wenn das Erzeugnis getragen wird. Diese Gummiteile wiederum sind mit Riemen aus Gummi/Spinnstoff versehen, um das Erzeugnis am Schuh zu befestigen. …

Pos. 9506

Zu Unterposition 9506 91: Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 01. Juli 2002 - 2 K 280/99 und Beschluss des BFH vom 20. September 2002 – VII B 224/02 – zur Einreihung von Elektrolaufbändern in die Kombinierte Nomenklatur. Die Elektrolaufbänder verfügen über ein von einem Elektromotor angetriebenes Laufband mit Transportrollen und sind mit Anzeigegeräten für Geschwindigkeit, Trainingszeit, Strecke u.ä. sowie einer entsprechenden Steuerung für unterschiedliche Programme ausgestattet. Geräte dieser Art werden z.B. in Wohnungen, Hotels, Praxen und Fitneß-Clubs verwendet.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Klimmzugstange?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Klimmzugstange überwiegend in 9506.91.90 eingereiht: Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Klimmzugstange?

Auf 9506.91.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Klimmzugstange?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950691. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 9506.91.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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