Zolltarifnummer für Lastaufnahmemittel: 7326.90.98
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Lastaufnahmemittel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7326.90.98 eingereiht: Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 7326.90.98.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Lastaufnahmemittel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 7326.90.98
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus einer nahezu hohlzylindrischen Hülse mit Innengewinde, die mit einem Rundstahl verpresst ist. Der Rundstahl kann unterschiedlich lang und wellenförmig gebogen sein. Die üblicherweise als Transportanker dienenden Erzeugnisse werden zum Teil in Beton eingegossen wonach anschließend in das freiliegende Innengewinde ein Lastaufnahmemittel mit Außengewinde (nicht Gegenstand der vZTA) eingedreht wird. - Antragstellerangaben - Exemplarische Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um aus Stahl gefertigte, sog. Hebeklemmen, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa U-förmigen Gehäuse mit nach unten gerichteter, maulförmiger Aussparung, aus mehreren, in den Grundkörper teilweise beweglich eingebauten Bauteilen (Zahnsegment, Zahnsegment-Achse, Zahnkreis, Tragring), aus einem seitlich angebrachten Hebel zur Sicherheitsarretierung mit Federspannung, sowie aus einem seitlich angebrachten Griff aus Kunststoff oder Kautschuk, mit RFID-Chip. Die Waren sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Sie werden beispielsweise in einen Kranhaken eingehängt und dienen als Lastaufnahmemittel zum vertikalen Transport von Trägern, Blechen, Profilen, Platten und Ähnlichem. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um aus Stahl gefertigte, sog. Hebeklemmen, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa U-förmigen Gehäuse mit nach unten gerichteter, maulförmiger Aussparung, aus mehreren, in den Grundkörper teilweise beweglich eingebauten Bauteilen (Zahnsegment, Zahnsegment-Achse, Zahnkreis, Tragring), aus einem seitlich angebrachten Hebel zur Sicherheitsarretierung mit Federspannung, sowie aus einem seitlich angebrachten Griff aus Kunststoff oder Kautschuk, mit RFID-Chip. Die Waren sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Sie werden beispielsweise in einen Kranhaken eingehängt und dienen als Lastaufnahmemittel zum vertikalen Transport von Trägern, Blechen, Profilen, Platten und Ähnlichem. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Hebeklemmen den Charakter der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen. Die Hebeklemmen bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen (Hebeklemme und RFID-Chip) zusammengesetzten Waren. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Hebeklemmen wird insbesondere aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch den Stahl bestimmt. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte Erzeugnisse (sog. Traversen) in Form eines länglichen Trägers, an dessen Oberseite zu beiden Enden hin Stege mit Rillen ausgearbeitet sind. In die Rillen sind insgesamt zwei Verstellbügel eingesetzt, an deren Oberseite sich ein Griff zum Versetzen und an deren Unterseite sich ein Wirbelhaken befindet. Mittig weisen die Traversen nach oben hin eine Ausformung mit Lochung (Aufnahmelasche) auf, an der beispielsweise ein Kranhaken eingreifen kann. Die Waren dienen als Lastaufnahmemittel zum Transport von symmetrischen und auch asymmetrischen Lasten. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte Erzeugnisse (sog. Kreuztraversen) mit vier gleich langen Auslegern, die auf gleicher Höhe in einem Winkel von 90° zueinander verlaufen und an deren äußerem Ende sich jeweils ein Anschweißhaken mit Sicherheitsfalle befindet. Mittig weisen die Waren nach oben hin eine Ausformung mit Lochung (Aufnahmelasche) auf, an der beispielsweise ein Kranhaken eingreifen kann. Die verschieden großen Waren dienen als Lastaufnahmemittel zum Aufhängen und Transport insbesondere von sog. Big-Bags (nicht Gegenstand dieser vZTA). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte, nahezu zylinderförmige Erzeugnisse in verschiedenen Ausführungen, die auf einer Seite mit einem Innengewinde versehen sind. Die andere Seite weist einen geringeren Durchmesser auf und ist am Ende kreisrund ausgearbeitet. Die Erzeugnisse werden zum Transport von Betonfertigteilen verwendet, indem sie teilweise in Beton eingegossen werden und in das freiliegende Innengewinde ein Lastaufnahmemittel mit Außengewinde (nicht Gegenstand der vZTA) eingedreht wird. Länge: 80 mm; 100 mm; 115 mm; 120 mm; 150 mm. Gewindegröße: Rd 16, Rd 20; Rd 24; Rd 30. - Antragstellerangaben - Beispielhafte Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte Erzeugnisse (sog. Traversen) in Form eines länglichen Trägers, an dessen Oberseite zu beiden Enden hin Stege mit Rillen ausgearbeitet sind. In die Rillen sind insgesamt zwei Verstellbügel eingesetzt, an deren Oberseite sich ein Griff zum Versetzen und an deren Unterseite sich ein Wirbelhaken befindet. Mittig weisen die Traversen nach oben hin eine Ausformung mit Lochung (Aufnahmelasche) auf, an der beispielsweise ein Kranhaken eingreifen kann. Die Waren dienen als Lastaufnahmemittel zum Transport von symmetrischen und auch asymmetrischen Lasten. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7326.90.98
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 1C003Magnetic metals, of all types and of whatever form, having any of the following:
- 1C116Maraging steels, useable in 'missiles', having all of the following:
- 1C216Maraging steel, other than that specified in 1C116, 'capable of' an ultimate tensile strength of 1950 MPa or more, at 293 K (20 °C).
- 2B350aChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350bChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B350dChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
- 2B352aBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7326 90: 1. So genannte „Anti-gel“-Heizapparate zum Schutz von Pflanzen gegen Frost, die aus einem einfachen Behälter aus Eisen oder Stahl bestehen, der dazu bestimmt ist, Mineralöl aufzunehmen und dessen Flamme durch einen Kamin oder einen verschiebbaren Deckel geregelt wird. 2. Endlose Antriebs- oder Förderbänder aus Bandstahl bzw. aus Stahlblech, nicht mit anderen Vorrichtungen versehen, die sie zu Teilen oder Zubehör von Maschinen machen würden. 3. Becher aus Stahl, nach dem so genannten Stoß-Ziehverfahren hergestellt, die jedoch noch nicht die annähernde Form der Fertigware erhalten haben, und die je nach Art des Metalls und nach den Abmessungen zum Herstellen von Patronenböden oder -hülsen oder für Geschosshülsen bestimmt sind. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1030/86 der Kommission vom 8. April 1986 (ABl. EG Nr. L 95/13) (RV L 1030/86), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Zu Position 7326: Hierher gehören auch Spannschlösser (auch als „Spannschrauben“ bezeichnet), die beispielhaft folgendes Aussehen haben: Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Hängemattengestell aus Stahl, verstellbar. Es dient als Standgestell für eine Hängematte aus Stoff. Maximale Maße: 395 cm (L) x 99 cm (B) x 145 cm (H). Minimale Maße: 311 cm (L) x 99 cm (B) x 112 cm (H). Gewicht: 15 kg Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Unterposition 7326 90 98 einzureihen. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 7326.90.98.10Klemm- und Rohrschellen, Abstandhalter und Stütz-, Anschluss- und Klemmvorrichtungen, für bestimmte Luftfahrzeuge
- 7326.90.98.20Vorrichtungen zum Verstauen und Befestigen der Fracht, für bestimmte Luftfahrzeuge
- 7326.90.98.30im Frachtladesystem verwendete Kugeln, für bestimmte Luftfahrzeuge
- 7326.90.98.40Gewichte aus Eisen, Stahl und/oder einer Legierung mit Zink: -mit einem Gewicht von nicht mehr als 500 g und mit Abmessungen von nicht mehr als 107 mm x 107 mm x 11 mm, -auch mit Teilen aus anderen Materialien, -auch mit Teilen aus anderen Metallen, -auch mit Oberflächenbehandlung, -auch bedruckt, von der zur Herstellung von Fernbedienungen verwendeten Art
- 7326.90.98.60Schaufelkranz von der zur Befestigung von Schaufeln zur Gasflussregelung verwendeten Art: -aus Eisen oder Stahllegierung, -mit einer Hitzebeständigkeit von 830°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 1050°C, -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 92 mm, -mit Aussparungen zur Aufnahme der Schaufeln der Gasflussregelung, zur Verwendung bei der Herstellung von Turboladern
- 7326.90.98.70Scheibe von der zur Gewährleistung der Breite des Gasstromkanals verwendeten Art: -aus Eisen oder Stahllegierung, -mit einer Hitzebeständigkeit von 830°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 1050°C, -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 92,5 mm, -mit einem Innendurchmesser von nicht mehr als 62 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Turboladern
- 7326.90.98.90andere
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Lastaufnahmemittel?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Lastaufnahmemittel überwiegend in 7326.90.98 eingereiht: Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Lastaufnahmemittel?
Auf 7326.90.98 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Lastaufnahmemittel?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 732690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 7326.90.98 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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