Einreihung

Zolltarifnummer für Lastaufnahmemittel: 7326.90.98

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Lastaufnahmemittel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7326.90.98 eingereiht: Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 7326.90.98.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Lastaufnahmemittel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
7326.90.98
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI8710/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-29

Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus einer nahezu hohlzylindrischen Hülse mit Innengewinde, die mit einem Rundstahl verpresst ist. Der Rundstahl kann unterschiedlich lang und wellenförmig gebogen sein. Die üblicherweise als Transportanker dienenden Erzeugnisse werden zum Teil in Beton eingegossen wonach anschließend in das freiliegende Innengewinde ein Lastaufnahmemittel mit Außengewinde (nicht Gegenstand der vZTA) eingedreht wird. - Antragstellerangaben - Exemplarische Abbildungen siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI8536/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Es handelt sich um aus Stahl gefertigte, sog. Hebeklemmen, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa U-förmigen Gehäuse mit nach unten gerichteter, maulförmiger Aussparung, aus mehreren, in den Grundkörper teilweise beweglich eingebauten Bauteilen (Zahnsegment, Zahnsegment-Achse, Zahnkreis, Tragring), aus einem seitlich angebrachten Hebel zur Sicherheitsarretierung mit Federspannung, sowie aus einem seitlich angebrachten Griff aus Kunststoff oder Kautschuk, mit RFID-Chip. Die Waren sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Sie werden beispielsweise in einen Kranhaken eingehängt und dienen als Lastaufnahmemittel zum vertikalen Transport von Trägern, Blechen, Profilen, Platten und Ähnlichem. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3106/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-19

Es handelt sich um aus Stahl gefertigte, sog. Hebeklemmen, im Wesentlichen bestehend aus einem in etwa U-förmigen Gehäuse mit nach unten gerichteter, maulförmiger Aussparung, aus mehreren, in den Grundkörper teilweise beweglich eingebauten Bauteilen (Zahnsegment, Zahnsegment-Achse, Zahnkreis, Tragring), aus einem seitlich angebrachten Hebel zur Sicherheitsarretierung mit Federspannung, sowie aus einem seitlich angebrachten Griff aus Kunststoff oder Kautschuk, mit RFID-Chip. Die Waren sind gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Sie werden beispielsweise in einen Kranhaken eingehängt und dienen als Lastaufnahmemittel zum vertikalen Transport von Trägern, Blechen, Profilen, Platten und Ähnlichem. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Hebeklemmen den Charakter der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen. Die Hebeklemmen bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der aus verschiedenen Bestandteilen (Hebeklemme und RFID-Chip) zusammengesetzten Waren. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Hebeklemmen wird insbesondere aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch den Stahl bestimmt. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI32419/25-2Erteilt von DEGültig bis 2029-01-26

Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte Erzeugnisse (sog. Traversen) in Form eines länglichen Trägers, an dessen Oberseite zu beiden Enden hin Stege mit Rillen ausgearbeitet sind. In die Rillen sind insgesamt zwei Verstellbügel eingesetzt, an deren Oberseite sich ein Griff zum Versetzen und an deren Unterseite sich ein Wirbelhaken befindet. Mittig weisen die Traversen nach oben hin eine Ausformung mit Lochung (Aufnahmelasche) auf, an der beispielsweise ein Kranhaken eingreifen kann. Die Waren dienen als Lastaufnahmemittel zum Transport von symmetrischen und auch asymmetrischen Lasten. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI32418/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-18

Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte Erzeugnisse (sog. Kreuztraversen) mit vier gleich langen Auslegern, die auf gleicher Höhe in einem Winkel von 90° zueinander verlaufen und an deren äußerem Ende sich jeweils ein Anschweißhaken mit Sicherheitsfalle befindet. Mittig weisen die Waren nach oben hin eine Ausformung mit Lochung (Aufnahmelasche) auf, an der beispielsweise ein Kranhaken eingreifen kann. Die verschieden großen Waren dienen als Lastaufnahmemittel zum Aufhängen und Transport insbesondere von sog. Big-Bags (nicht Gegenstand dieser vZTA). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI11964/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-19

Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte, nahezu zylinderförmige Erzeugnisse in verschiedenen Ausführungen, die auf einer Seite mit einem Innengewinde versehen sind. Die andere Seite weist einen geringeren Durchmesser auf und ist am Ende kreisrund ausgearbeitet. Die Erzeugnisse werden zum Transport von Betonfertigteilen verwendet, indem sie teilweise in Beton eingegossen werden und in das freiliegende Innengewinde ein Lastaufnahmemittel mit Außengewinde (nicht Gegenstand der vZTA) eingedreht wird. Länge: 80 mm; 100 mm; 115 mm; 120 mm; 150 mm. Gewindegröße: Rd 16, Rd 20; Rd 24; Rd 30. - Antragstellerangaben - Beispielhafte Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI32419/25-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-25

Es handelt sich um vollständig aus Stahl gefertigte Erzeugnisse (sog. Traversen) in Form eines länglichen Trägers, an dessen Oberseite zu beiden Enden hin Stege mit Rillen ausgearbeitet sind. In die Rillen sind insgesamt zwei Verstellbügel eingesetzt, an deren Oberseite sich ein Griff zum Versetzen und an deren Unterseite sich ein Wirbelhaken befindet. Mittig weisen die Traversen nach oben hin eine Ausformung mit Lochung (Aufnahmelasche) auf, an der beispielsweise ein Kranhaken eingreifen kann. Die Waren dienen als Lastaufnahmemittel zum Transport von symmetrischen und auch asymmetrischen Lasten. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen genannte Waren aus Stahl" zur Unterposition 7326 9098 der Kombinierten Nomenklatur.

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7326Andere Waren aus Eisen oder Stahl
  3. 7326.90andere
  4. 7326.90.98Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7326.90.98

HS-Code7326.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7326.90.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956
AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 1C003Magnetic metals, of all types and of whatever form, having any of the following:
  • 1C116Maraging steels, useable in 'missiles', having all of the following:
  • 1C216Maraging steel, other than that specified in 1C116, 'capable of' an ultimate tensile strength of 1950 MPa or more, at 293 K (20 °C).
  • 2B350aChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B350bChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B350dChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B352aBiological manufacturing and handling equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7326

Zu Unterposition 7326 90: 1. So genannte „Anti-gel“-Heizapparate zum Schutz von Pflanzen gegen Frost, die aus einem einfachen Behälter aus Eisen oder Stahl bestehen, der dazu bestimmt ist, Mineralöl aufzunehmen und dessen Flamme durch einen Kamin oder einen verschiebbaren Deckel geregelt wird. 2. Endlose Antriebs- oder Förderbänder aus Bandstahl bzw. aus Stahlblech, nicht mit anderen Vorrichtungen versehen, die sie zu Teilen oder Zubehör von Maschinen machen würden. 3. Becher aus Stahl, nach dem so genannten Stoß-Ziehverfahren hergestellt, die jedoch noch nicht die annähernde Form der Fertigware erhalten haben, und die je nach Art des Metalls und nach den Abmessungen zum Herstellen von Patronenböden oder -hülsen oder für Geschosshülsen bestimmt sind. …

Pos. 7326

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1030/86 der Kommission vom 8. April 1986 (ABl. EG Nr. L 95/13) (RV L 1030/86), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …

Pos. 7326

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Pos. 7326

Zu Position 7326: Hierher gehören auch Spannschlösser (auch als „Spannschrauben“ bezeichnet), die beispielhaft folgendes Aussehen haben: Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Hängemattengestell aus Stahl, verstellbar. Es dient als Standgestell für eine Hängematte aus Stoff. Maximale Maße: 395 cm (L) x 99 cm (B) x 145 cm (H). Minimale Maße: 311 cm (L) x 99 cm (B) x 112 cm (H). Gewicht: 15 kg Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Unterposition 7326 90 98 einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Lastaufnahmemittel?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Lastaufnahmemittel überwiegend in 7326.90.98 eingereiht: Andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere Waren aus Eisen oder Stahl, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Lastaufnahmemittel?

Auf 7326.90.98 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Lastaufnahmemittel?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 732690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 7326.90.98 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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