Zolltarifnummer für Led-Rücklicht: 8512.10.00.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Led-Rücklicht wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8512.10.00.00 eingereiht: Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8512.10.00.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Led-Rücklicht aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8512.10.00.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 11
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
LED-Rücklicht, Art. 49028 (Abbildungen siehe Anlage) - aus ringförmig angeordneten LEDs und Akkumulator in einem länglichen Kunststoffgehäuse mit roter, transparenter Kunststoffabdeckung, Status-LED, einem Bedienelement, Ladeanschluss und einer abnehmbaren Halterung zur Befestigung an einem Fahrrad, noch nicht zusammengesetzt, - zur Verwendung als Rücklicht für Fahrräder bestimmt, - zusammen mit Beipack (USB-Ladekabel, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das LED-Rücklicht bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Elektrisches Beleuchtungs- und Signalgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539, noch nicht zusammengesetzt mit Halterung, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
LED-Rücklicht, Art. 49011 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer LED in einem länglichen Kunststoffgehäuse (Abmessungen: ca. 118 x 35 x 28 mm) mit roter Reflektorfläche, Anschlusskabel und Befestigungs-/Abstandsstiften für die Montage an einem Gepäckträger, - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät an Fahrrädern, - zusammen mit Beipack (Schrauben und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das LED-Rücklicht bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät von der für Fahrräder verwendeten Art, keine Ware der Position 8539, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
LED-Rücklicht, Artikel-Nr. 40010 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer LED in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: 90 x 40 x 50 mm) mit roter Reflektorfläche und Anschlusskabel sowie einer Befestigungsvorrichtung für die Montage an einem Fahrrad-Schutzblech, - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Signalgerät für Fahrräder. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät, keine Ware der Position 8539, von der für Fahrräder verwendeten Art"
LED-Rücklicht, Artikel-Nr. 40018 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer LED in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: 60 x 35 x 25 mm) mit Batteriefach, Bedienelement, noch nicht zusammengesetzt mit einer Haltevorrichtung zur Befestigung an einem Fahrrad, - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Signalgerät für Fahrräder, - zusammen mit Beipack (Batterien und Anleitung) in einer gemeinsamen Verkaufs- umschließung. Das LED-Rücklicht bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät, keine Ware der Position 8539, von der für Fahrräder verwendeten Art, noch nicht zusammengesetzt mit Halterung, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakter- bestimmendem Beipack"
LED-Rücklicht, Artikel-Nr. 40019 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer LED in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: 60 x 35 x 35 mm) mit roter Reflektorfläche, Batteriefach mit eingesetzten Batterien, Bedienelement sowie einer Befestigungsvorrichtung für die Montage an einem Fahrrad-Schutzblech, - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Signalgerät für Fahrräder, - zusammen mit Beipack (Anleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das LED-Rücklicht bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät, keine Ware der Position 8539, von der für Fahrräder verwendeten Art, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzel- verkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"
LED-Rücklicht, Artikel-Nr. 40023 (Abbildung siehe Anlage) - aus fünf LEDs in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: 60 x 30 x 25 mm) mit Batteriefach, Batteriekontrollleuchte, Bedienelement, noch nicht zusammengesetzt mit einer Haltevorrichtung zur Befestigung an einem Fahrrad, - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Signalgerät für Fahrräder, - zusammen mit Beipack (Anleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Das LED-Rücklicht bestimmt den Charakter des Ganzen. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät, keine Ware der Position 8539, von der für Fahrräder verwendeten Art, noch nicht zusammengesetzt mit Halterung, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakter- bestimmendem Beipack"
LED-Rücklicht, Artikel-Nr. 40051 (Abbildung siehe Anlage) - aus drei LEDs in in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: 120 x 55 x 60 mm) mit roter Reflektorfläche, zwei integrierten Batterien, zwei mit Muttern und Schraubgewinden versehenen Abstandsstiften für die Montage an einem Fahrrad-Gepäckträger sowie zwei Stromanschluss-Klemmen, - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Signalgerät für Fahrräder. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät, keine Ware der Position 8530, von der für Fahrräder verwendeten Art"
LED-Rücklicht, Artikel-Nr. 40062 (Abbildung siehe Anlage) - aus drei LEDs in in einem Kunststoffgehäuse (Abmessungen: 115 x 50 x 45 mm) mit roter Reflektorfläche, zwei mit Muttern und Schraubgewinden versehenen Abstandsstiften für die Montage an einem Fahrrad-Gepäckträger sowie zwei Stromanschluss-Klemmen, - zur Verwendung als Beleuchtungs- und Signalgerät für Fahrräder. "Elektrisches Beleuchtungs- und Sichtsignalgerät, keine Ware der Position 8530, von der für Fahrräder verwendeten Art"
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8512Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art
- 8512.10Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art
- 8512.10.00.00Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8512.10.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Primärelemente und Primärbatterien (Pos. 8506), der Akkumulatoren (Pos. 8507) sowie der Lichtmaschinen und Lichtmagnetzünder der Pos. 8511 die meisten der bei Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zum Beleuchten oder Signalgeben verwendeten elektrischen Geräte, ferner für Kraftfahrzeuge bestimmte elektrische Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen von Fensterscheiben. Zu dieser Position gehören u. a.: 1) Lichtmaschinen (Dynamos), wie sie für Fahrräder, seltener für Krafträder verwendet werden, die in der Regel mit Hilfe einer Reibrolle betrieben werden, die unmittelbar vom Luftreifen oder von der Felge eines der Räder des Fahrrads bzw. Kraftrads angetrieben wird. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 603/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/10) (RV L 603/11): Eine Ware, die eigens dazu bestimmt ist, in das Signalgerät eines bestimmten Modells eines Kraftfahrzeugs eingebaut zu werden. Die Ware besteht aus zwei miteinander verbundenen Baugruppen gedruckter Schaltungen, wobei jede Baugruppe passive Elemente (Kondensatoren und Widerstände) und aktive Elemente (Dioden, Leuchtdioden (LEDs), Transistoren und integrierte Schaltkreise) enthält. Eine Baugruppe ist mit einer Schnittstelle für den Anschluss an das Beleuchtungssystem des Kraftfahrzeugs versehen. Die LEDs bewirken die Signale. Siehe Abbildung. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017: Warenbeschreibung: Silikon-Entkupplungsring, mit einem Innendurchmesser von 15,4 mm (+0,0/-0,1). Entkupplungsringe werden für Einparkhilfen-Sensorsysteme zum Schutz der Sensoren vor externen Schwingungen verwendet. Sie sind laut Explosionszeichnung passgenau gefertigt. Einreihung: Die Ware ist in die Position 3926 nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen. …
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Led-Rücklicht?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Led-Rücklicht überwiegend in 8512.10.00.00 eingereiht: Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Led-Rücklicht?
Auf 8512.10.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Led-Rücklicht?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 851210. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8512.10.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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