Einreihung

Zolltarifnummer für Lymphödembehandlungsset: 6307.90.10.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Lymphödembehandlungsset wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.90.10.00.0 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 6307.90.10.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Lymphödembehandlungsset aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6307.90.10.00.0
Drittlandszoll
12 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI645/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-25

Lymphödembehandlungsset, sog. Kompressionsbandage, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einer Kompressionsbandage, zwei Unterbezügen und einem Überbezug, gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem Polybeutel verpackt, - keine Einreihung als Warenzusammenstellung, da alle Bestandteile in die gleiche Position/Unterposition eingereiht werden, - stellen sich aufgrund der Verwendung nicht als Bekleidungszubehör dar (somit keine Ware der Position 6117 und auch keine Ware der Position 6406), - Kompressionsbandage: -- in Form einer um den Oberschenkel und das Knie anzulegenden, annähernd trapezförmigen Manschette, in den Abmessungen von bis zu ca. 120 cm Breite und 66 cm Höhe; an den Seiten mit insgesamt zehn Laschen, mit aufgenähten Klettverschlüssen zu schließen; mit einer aufzuklettenden, X-förmigen Kniekappe, -- aus ca. 3,6 mm dicken, dreilagigen, elastischen Flächenerzeugnissen der Position 5903 mit einer Außenlage aus gerauten Gewirken, einer Zwischenlage aus Zellkunststoff und einer Innenlage aus glatten Gewirken, aus Spinnstoffen, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- dient laut Antrag als Kompressionsbandage für Lymphödempatienten, -- weist keine individuelle Anpassung an den spezifischen Funktionsschaden des Patienten auf; nach der Materialbeschaffenheit und der Ausstattung handelt es sich nicht um eine orthopädische Vorrichtung der Position 9021, da die Ware orthopädisch weder eine Stütz- und Haltefunktion nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung besitzt noch der Verhütung oder Korrektur körperlicher Fehlbildungen dient; aufgrund des Materials wird lediglich lokaler Druck (Kompression) ausgeübt, - Unterbezüge (2 Stück): -- schlauchförmig, flachliegend mit einem Durchmesser von ca. 9,5 cm und einer Länge von ca. 77 cm, -- aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen, -- an den Schmalseiten offen; an einer Schmalseite durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), an der anderen lediglich geschnitten, - Überbezug: -- schlauchförmig zusammengenäht (somit konfektioniert), flachliegend mit einem oberen Durchmesser von ca. 36 cm, einem unteren Durchmesser von ca. 17 cm und einer Länge von ca. 67 cm, -- aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, elastischen Gewirken aus Spinnstoffen, -- an den Schmalseiten offen und durch Überwendlichnähte gesäumt. "Andere konfektionierte Waren (Kompressionsbandage, Unterbezüge und Überbezug) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE3394/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-26

Lymphödembehandlungsset, sog. Kompressionsbandage für den Unterschenkel, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Bandage, einem Paar Kniestrümpfen und einer gamaschen- ähnlichen Ware; laut Antrag maßangefertigt, - gemeinsam mit zwei Messschablonen und einer Anleitungs-CD in einem Polybeutel mit Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht und für einen speziellen Bedarf zusammengestellt; die Messschablonen und die CD sind geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, sie ändern das Wesen der Warenzusammenstellung nicht und sind deshalb wie diese einzureihen, - alle Gewirke sind aus Spinnstoffen hergestellt, - Bandage: -- in Form einer annähernd trapezförmigen Unterschenkelmanschette; in den Abmessungen: bis zu ca. 56 cm breit und ca. 35 cm hoch, -- aus einem elastischen, dreilagigen, nach dem Zuschneiden durch Steppen abgeteilten Verbunderzeugnis mit einer charakterbestimmenden Außen- und Innenlage aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken und einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff, mit einem aufgekletteten Zuschnitt aus unelastischen Gewirken, mit 5 durch Metallösen geführten Klettverschlussriegeln und mit Fußsteg ausgestattet, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- dient laut Antrag als Kompressionsbandage zur Behandlung von Lymphödemen, -- stellt sich aufgrund der Verwendung nicht als Bekleidungszubehör der Position 6117 dar, -- weist keine individuelle Anpassung an den spezifischen Funktionsschaden des Patienten auf; nach der Material- beschaffenheit und der Ausstattung handelt es sich nicht um eine orthopädische Vorrichtung der Position 9021, da die Ware orthopädisch weder eine Stütz- und Haltefunktion nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung besitzt noch der Verhütung oder Korrektur körperlicher Fehlbildungen dient; aufgrund des Materials wird lediglich lokaler Druck (Kompression) ausgeübt, - Kniestrümpfe: -- aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewirkten Gewirken, -- schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert; ohne ausge- arbeitete Ferse, bis etwa zum Knie reichend, laut Antrag zum Unterziehen unter die Bandage, - gamaschenähnliche Ware: -- aus Gewirken, mit einer Länge von ca. 32 cm, laut Antrag zum Überziehen über die Bandage, - im Hinblick auf die Verwendung und den Wert verleiht die Bandage der Warenzusammenstellung den Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Bandage) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE3390/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-26

Lymphödembehandlungsset, sog. Kompressionsbandage für das Bein, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Bandage, einem Paar Strümpfen und einer gamaschenähnlichen Ware; laut Antrag maßangefertigt, - gemeinsam mit zwei Messschablonen und einer Anleitungs-CD in einem Polybeutel mit Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht und für einen speziellen Bedarf zusammengestellt; die Messschablonen und die CD sind geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, sie ändern das Wesen der Warenzusammenstellung nicht und sind deshalb wie diese einzureihen, - alle Gewirke sind aus Spinnstoffen hergestellt, - Bandage: -- in Form einer annähernd trapezförmigen Beinmanschette, in den Abmessungen: bis zu ca. 74 cm breit und ca. 74 cm hoch, -- aus einem elastischen, dreilagigen, nach dem Zuschneiden durch Steppen abgeteilten Verbunderzeugnis mit einer charakterbestimmenden Außen- und Innenlage aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken und einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff, mit einem aufgekletteten Zuschnitt aus unelastischen Gewirken, mit 13 teilweise durch Metallösen geführten Klettverschlussriegeln und mit Fußsteg ausgestattet, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- dient laut Antrag als Kompressionsbandage zur Behandlung von Lymphödemen, -- stellt sich aufgrund der Verwendung nicht als Bekleidungszubehör der Position 6117 dar, -- weist keine individuelle Anpassung an den spezifischen Funktionsschaden des Patienten auf; nach der Material- beschaffenheit und der Ausstattung handelt es sich nicht um eine orthopädische Vorrichtung der Position 9021, da die Ware orthopädisch weder eine Stütz- und Haltefunktion nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung besitzt noch der Verhütung oder Korrektur körperlicher Fehlbildungen dient; aufgrund des Materials wird lediglich lokaler Druck (Kompression) ausgeübt, - Strümpfe: -- aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert; ohne ausge- arbeitete Ferse, bis etwa zur Leiste reichend, laut Antrag zum Unterziehen unter die Bandage, - gamaschenähnliche Ware: -- aus Gewirken, mit einer Länge von ca. 67 cm, laut Antrag zum Überziehen über die Bandage, - im Hinblick auf die Verwendung und den Wert verleiht die Bandage der Warenzusammenstellung den Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Bandage) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE3395/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-26

Lymphödembehandlungsset, sog. Kompressionsbandage für den Fuß, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Bandage und einem Paar Kniestrümpfen; laut Antrag maßangefertigt, - gemeinsam in einem Polybeutel mit Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht und für einen speziellen Bedarf zusammengestellt, - alle Gewirke sind aus Spinnstoffen hergestellt, - Bandage: -- in Form einer den Knöchel und den Fuß ohne die Fußspitze bedeckenden Manschette, in den Abmessungen: bis zu ca. 37 cm breit und ca. 13 cm hoch, -- aus einem elastischen, dreilagigen, nach dem Zuschneiden durch Steppen abgeteilten Verbunderzeugnis mit einer charakterbestimmenden Außen- und Innenlage aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken und einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff, mit einem aufgekletteten Zuschnitt aus unelastischen Gewirken, mit 3 durch Metallösen geführten Klettverschlussriegeln und im Bereich der Fußsohle rutschhemmend mit Kunststoff- zuschnitten ausgestattet, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- dient laut Antrag als Kompressionsbandage zur Behandlung von Lymphödemen, -- stellt sich aufgrund der Verwendung weder als Bekleidungszubehör der Position 6117 noch als Schuh dar, -- weist keine individuelle Anpassung an den spezifischen Funktionsschaden des Patienten auf; nach der Material- beschaffenheit und der Ausstattung handelt es sich nicht um eine orthopädische Vorrichtung der Position 9021, da die Ware orthopädisch weder eine Stütz- und Haltefunktion nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung besitzt noch der Verhütung oder Korrektur körperlicher Fehlbildungen dient, aufgrund des Materials wird lediglich lokaler Druck (Kompression) ausgeübt, - Kniestrümpfe: -- aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewirkten Gewirken, -- schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert; ohne ausge- arbeitete Ferse, bis etwa zum Knie reichend, laut Antrag zum Unterziehen unter die Bandage, - im Hinblick auf die Verwendung und den Wert verleiht die Bandage der Warenzusammenstellung den Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Bandage) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE3393/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-26

Lymphödembehandlungsset, sog. Kompressionsbandage für das Bein, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Bandage, einem Paar Kniestrümpfen und einer gamaschen- ähnlichen Ware; laut Antrag maßangefertigt, - gemeinsam mit zwei Messschablonen und einer Anleitungs-CD in einem Polybeutel mit Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht und für einen speziellen Bedarf zusammengestellt; die Messschablonen und die CD sind geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, - alle Gewirke sind aus Spinnstoffen hergestellt, - Bandage: -- in Form einer annähernd trapezförmigen Unterschenkelmanschette mit Fußteil, in den Abmessungen: bis zu ca. 54 cm breit und ca. 43 cm hoch, -- aus einem elastischen, dreilagigen, nach dem Zuschneiden durch Steppen abgeteilten Verbunderzeugnis mit einer charakterbestimmenden Außen- und Innenlage aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken und einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff, mit einem aufgekletteten Zuschnitt aus unelastischen Gewirken, mit 8 durch Metallösen geführten Klettverschlussriegeln und im Bereich der Fußsohle rutschhemmend mit Kunststoff- zuschnitten ausgestattet, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- dient laut Antrag als Kompressionsbandage zur Behandlung von Lymphödemen, -- stellt sich aufgrund der Verwendung weder als Bekleidungszubehör der Position 6117 noch als Schuh dar, -- weist keine individuelle Anpassung an den spezifischen Funktionsschaden des Patienten auf; nach der Material- beschaffenheit und der Ausstattung handelt es sich nicht um eine orthopädische Vorrichtung der Position 9021, da die Ware orthopädisch weder eine Stütz- und Haltefunktion nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung besitzt noch der Verhütung oder Korrektur körperlicher Fehlbildungen dient, aufgrund des Materials wird lediglich lokaler Druck (Kompression) ausgeübt, - Kniestrümpfe: -- aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewirkten Gewirken, -- schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert; ohne ausge- arbeitete Ferse, bis etwa zum Knie reichend, laut Antrag zum Unterziehen unter die Bandage, - gamaschenähnliche Ware: -- aus Gewirken, mit einer Länge von ca. 32 cm, laut Antrag zum Überziehen über die Bandage, - im Hinblick auf die Verwendung und den Wert verleiht die Bandage der Warenzusammenstellung den Charakter. "Andere konfektionierte Ware (Bandage) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE3392/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-26

Lymphödembehandlungsset, sog. Kompressionsbandage für den Arm, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einer Bandage, zwei Unterzieh- und einem Überziehärmel; laut Antrag maßangefertigt; keine Einreihung als Warenzusammenstellung, da alle Bestandteile in die gleiche Position/ Unterposition eingereiht werden, - gemeinsam mit zwei Messschablonen und einer Anleitungs-CD in einem Polybeutel mit Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht und für einen speziellen Bedarf zusammengestellt; die Messschablonen und die CD sind geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, sie ändern das Wesen der Spinnstoffwaren nicht und sind deshalb wie diese einzureihen, - alle Gewirke sind aus Spinnstoffen; aufgrund der Verwendung kein Bekleidungszubehör der Position 6117, - Bandage: -- in Form einer trapezförmigen Armmanschette, in den Abmessungen: bis zu ca. 44 cm breit und ca. 56 cm hoch, -- aus einem elastischen, dreilagigen, augenscheinlich nach dem Zuschneiden durch Steppen abgeteilten Verbund- erzeugnis mit einer charakterbestimmenden Außen- und Innenlage aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken und einer Innenlage aus Schaumkunststoff, mit einem aufgekletteten Zuschnitt aus unelastischen Gewirken, mit 7 durch Metallösen geführten Klettverschlussriegeln ausgestattet, mit aufzuklettendem Handteil, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- dient laut Antrag als Kompressionsbandage zur Behandlung von Lymphödemen, -- weist keine individuelle Anpassung an den spezifischen Funktionsschaden des Patienten auf; nach der Material- beschaffenheit und der Ausstattung handelt es sich nicht um eine orthopädische Vorrichtung der Position 9021, da die Ware orthopädisch weder eine Stütz- und Haltefunktion nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung besitzt noch der Verhütung oder Korrektur körperlicher Fehlbildungen dient, - Unterziehärmel: -- schlauchförmig abgepasst gewirkt; mit einer Länge von ca. 60 cm; aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken; mit einem Daumenloch gearbeitet, ohne ausgearbeitete Finger (somit kein Handschuh), -- am oberen Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (konfektioniert), am unteren Rand geschnitten, - Überziehärmel: -- schlauchförmig zusammengenäht (konfektioniert); mit einer Länge von ca. 45 cm; aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- am oberen und unteren Rand durch Überwendlichnähte gesäumt. "Andere konfektionierte Waren (Bandage, Unter- und Überziehärmel) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.10aus Gewirken oder Gestricken
  5. 6307.90.10.00.0Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.10.00.0

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.90.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6307.90.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. 1).) 2) Waren mit herausnehmbarem Kissen: 3) Waren in Form einer Höhle: 4) Waren in Form eines „Kuschelsacks/Schlafsacks“:

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 63, sofern sie nicht in anderen Positionen des Abschnitts XI erfasst sind. Darunter fallen auch Waren, die auf die gewünschte Länge zugeschnitten werden können und die im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI konfektioniert sind (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, Absätze 1 und 3). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken in den KN-Code 6307 90 10 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2021/1370 der Kommission vom 6. August 2021 (ABl. EU Nr. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Lymphödembehandlungsset?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Lymphödembehandlungsset überwiegend in 6307.90.10.00.0 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Lymphödembehandlungsset?

Auf 6307.90.10.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 12 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Lymphödembehandlungsset?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 6307.90.10.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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