Zolltarifnummer für Ordnungsbox: 4420.90.99.90.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Ordnungsbox wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0 eingereiht: Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 4420.90.99.90.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Ordnungsbox aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 4420.90.99.90.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 8
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Ordnungsbox, Art. 13335 (Abbildung siehe Anlage) - quaderförmiges, oben offenes Behältnis aus lackiertem Bambus (lt. Antragsteller), sorgfältig gearbeitet, innen durch Trennstege in drei Fächer unterteilt, Abmessung ca. 28 x 10,2 x 4,5 cm, - zum Aufstellen z.B. auf Schreibtischen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel), - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen (z.B. Stifte), - mit einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht. „Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück; Ordnungsbox“
Ordnungsbox, Art. 13393 (Abbildung siehe Anlage) - quaderförmiges, oben offenes Behältnis aus massivem Kiefernholz (lt. Antragsangaben), innen durch eine zweite Holzlage verstärkt (sorgfältig gearbeitet, ca. 23 x 7,5 x 5 cm), - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Holz in Form runder oder eckiger Stammstücke"
Ordnungsbox, Art.-Nr. 13331 (Abbildung siehe Anlage) - oben offener, rechteckiger Kasten ohne Inneneinteilung, mit Seitenwänden aus Bambus (lt. Antragsteller) und mit einer Bodenplatte aus Faserplatte, mit Kunststoff beschichtet (in Bambusdesign), Abmessungen ca. 23,0 x 7,5 x 5,0 cm, oben mit umlaufendem Falz, vollständig lackiert und sorgfältig gearbeitet, - zum Aufstellen z. B. auf Schreibtischen, in Regalen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel), - zur Aufbewahrung verschiedener Gegenstände (z. B. Stifte). "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück - Ordnungsbox"
Ordnungsbox, Art. 13335 (Abbildung siehe Anlage) - quaderförmiges, oben offenes Behältnis aus lackiertem Bambus (lt. Antragsteller), sorgfältig gearbeitet, innen durch Trennstege in drei Fächer unterteilt, Abmessung ca. 28 x 10,2 x 4,5 cm, - zum Aufstellen z.B. auf Schreibtischen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel), - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen (z.B. Stifte), - mit einem bedruckten Papiereinleger in Kunststofffolie verpackt. „Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kaptels 98, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück; sog. Ordnungsbox“
Ordnungsbox, Art. 13393 (Abbildung siehe Anlage) - quaderförmiges, oben offenes Behältnis aus massivem Kiefernholz (lt. Antragsangaben), innen durch eine zweite Holzlage verstärkt (sorgfältig gearbeitet, ca. 23 x 7,5 x 5 cm), - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitles 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Holz in Form runder oder eckiger Stammstücke"
Ordnungsbox, Art.-Nr. 13331 (Abbildung siehe Anlage) - oben offener, rechteckiger Kasten aus Bambus (lt. Antragsteller), Abmessungen ca. 23,0 x 7,5 x 5,0 cm, oben mit umlaufendem Falz, vollständig lackiert, und sorgfältig gearbeitet, ohne Inneneinteilung, - zum Aufstellen z. B. auf Schreibtischen, in Regalen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel), - zur Aufbewahrung verschiedener Gegenstände (z. B. Stifte). "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück - Ordnungsbox"
Ordnungsbox, Art. 13335, - quaderförmiges, oben offenes Behältnis aus Bambus (lt. Antragsangaben), sorgfältig gearbeitet, innen durch Trennsteg in drei Fächer unterteilt, Abmessungen ca. 28 x 10,2 x 4,5 cm, - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). (Abbildung siehe Anlage) "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Holz in Form runder oder eckiger Stammstücke"
Ordnungsbox, Art. 13393, - quaderförmiges, oben offenes Behältnis aus massivem Kiefernholz (lt. Antragsangaben), innen durch zweite Holzlage verstärkt (sorgfältig gearbeitet, ca. 223 x 7,5 x 5 cm), - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). (Abbildung siehe Anlage) "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Holz in Form runder oder eckiger Stammstücke"
Einordnung im Zolltarif
- 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- 4420Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94
- 4420.90andere
- 4420.90.99andere, andere
- 4420.90.99.90andere
- 4420.90.99.90.0Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4420 90: 1. Kunst-Staffelei für den Tisch, die eine Schublade zur Aufnahme von Künstlerbedarf enthält. Abmessungen von 10 cm in der Höhe (zusammengeklappt) x 40 cm in der Breite x 38 cm in der Tiefe; die Ware hält Leinwände oder Tafeln bis zu einer Höhe von 86 cm. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 1) (RV L 2080/91): 5. Spardose aus bemaltem Holz in Form einer stilisierten Kinderfigur von etwa 16 cm Höhe, bestehend aus einem zylinderförmigen Behälter aus Holz, mit Schlitz zum Einwerfen von Münzen und im oberen Teil mit einem Holzstab versehen, der zur Entnahme der Münzen herausgezogen werden kann und der drei Kugeln trägt, die die Arme und den Kopf, der nicken kann, darstellen. Unterposition 4420 10 2) 1) ABl. EG Nr. L 193/6 2) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffende KN-Codes 4420 11 10 bis 4420 19 00 Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23. November 2012 - 4 K 281/11 - und Beschluss des BFH vom 12. September 2013 - VII B 5/13 - Einreihung von sog. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 227. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 6. bis 8. Dezember 2021: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um einen Halter für ein Tablet oder Buch. Der Halter ist innen aus Birkenfurnier und außen aus Bambusfurnier gefertigt. Die beiden Furnierschichten sind miteinander verpresst und verleimt. Der Halter hat folgende Abmessungen: Breite 26 cm, Höhe 17 cm. Der Halter kann auf eine ebene Fläche gestellt oder an einer Wandschiene aufgehängt werden. Auf dem Halter wird das Tablet oder Buch platziert, sodass man in einer besseren Position lesen kann. …
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Ordnungsbox?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Ordnungsbox überwiegend in 4420.90.99.90.0 eingereiht: Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Ordnungsbox?
Auf 4420.90.99.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Ordnungsbox?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 442090. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 4420.90.99.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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