Einreihung

Zolltarifnummer für Pci-Bus-Schnittstelle: 8471.80.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Pci-Bus-Schnittstelle wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8471.80.00.00 eingereiht: Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 80 Prozent davon führen auf 8471.80.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Pci-Bus-Schnittstelle aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8471.80.00.00
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
10
Übereinstimmung
80 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI11801/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-06

Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitungen, Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 245 x 146 x 36 mm großen Gehäuse, mit einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen in funktioneller Einheit mit einem mittels Flüssigkeitsleitungen fest verbundenen Radiator mit drei Lüftern in der Länge von 360 mm. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI11813/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-06

Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 304 x 137 x 40 mm großen Gehäuse mit zwei Lüftern, einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI5742/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 360 x 150 x 75 mm großen Gehäuse mit drei Lüftern, einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI4212/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Anleitungen, Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 288.5 x 153.7 x 48 mm großen Gehäuse, mit einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit zwei HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen in funktioneller Einheit mit einem mittels Flüssigkeitsleitungen fest verbundenen Radiator mit drei Lüftern in den Abmaßen 400 x 120 x 65mm. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI5163/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 360 x 150 x 75 mm großen Gehäuse mit drei Lüftern, einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI11096/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-15

Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 329 , 7 x 137 , 8 x 67 , 8 mm großen Gehäuse mit drei Lüftern, einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI11097/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-15

Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 329 , 7 x 137 , 8 x 67 , 8 mm großen Gehäuse mit drei Lüftern, einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

DEBTI13375/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-15

Grafikkarte, in Form einer Warenzusammenstellung aus Kabeln, Montagematerial und Grafikkarte (charakterbestimmend im Hinblick auf die Verwendung). Das Gerät besteht im Wesentlichen aus einer mit Grafikprozessor, Speicher und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem 331 , 9 x 145 , 6 x 69 , 9 mm großen Gehäuse mit drei Lüftern, einem PCIe-Anschluss sowie Frontblende mit einem HDMI- und drei DisplayPort-Schnittstellen. Das Erzeugnis dient zum Verarbeiten und Aufbereiten von Daten- und Videosignalen. Es ist von der hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art, an die Zentraleinheit anschließbar und in der Lage, Daten in einer vom System verwendbaren Form zu empfangen und zu liefern. Die Bestandteile der Zusammenstellung sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, andere als von den Unterpositionen (HS) 8471 50 bis 8471 70 erfasst" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8471Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8471.80andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
  4. 8471.80.00.00Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8471.80.00.00

HS-Code8471.806 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8471.80.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8471.80.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 4A001Electronic computers and related equipment, having any of the following and "electronic assemblies" and specially designed components therefor:
  • 4A003g"Digital computers", "electronic assemblies", and related equipment therefor, as follows and specially designed components therefor:
  • 4A005Systems, equipment, and components therefor, specially designed or modified for the generation, command and control, or delivery of "intrusion software".
  • 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
  • 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
  • 5A004Systems, equipment and components for defeating, weakening or bypassing "information security", as follows:
  • 9A116dReentry vehicles, usable in "missiles", and equipment designed or modified therefor, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8471

Zu Unterposition 8471 80: 1. Chiffrierprozessor, einen Verschlüsselungsalgorithmus nach der Datenverschlüsselungsnorm (DES) enthaltend, der als ein Peripheriegerät an eine oder mehrere automatische Datenverarbeitungsmaschinen angeschlossen wird, von denen er Befehle zur Durchführung vorprogrammierter Operationen erhält. Es ist seine Funktion, den notwendigen Datenschutz (z. B. Echtheitsbeweise und Verschlüsselungen) zu gewährleisten, der ansonsten durch Software ausgeführt werden müsste, die auf die zentrale automatische Datenverarbeitungsmaschine („Server“) geladen wird. Dadurch ist die Speicherung von Sicherheitsdatenbanken in (der) automatischen Datenverarbeitungsmaschine(n) nicht mehr erforderlich. Die Funktionen des Gerätes werden durch ein festinstalliertes Programm (Chip mit Programm - „Firmware“) gesteuert, das während der Herstellung im Gerät installiert wurde. …

Pos. 8471

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 754/94 der Kommission vom 30. März 1994 (RV L 754/94), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Die als Grafiktablett oder Digitalisierbrett bezeichnete Ware besteht aus einem flachen Kunststoffgehäuse, in dem sich elektronische und elektrische Bauelemente wie Prozessoren, gedruckte Schaltungen und Schnittstellenschaltungen befinden. Die quadratische Oberfläche des Gerätes, deren aktiver Bereich etwa 28 x 28 cm beträgt, ist mit einem Menü-Overlay versehen. Das Tablett ist mit einem Abtaststift ausgestattet und wird über ein Kabel unmittelbar an die Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (4. Kammer) vom 7. Juli 2005 Az.: C-304/04 und C-305/04 Aus den Gründen: Die Verordnungen (EG) Nr. 2086/97 der Kommission vom 4. November 1997 und Nr. 2261/98 der Kommission vom 26. Oktober 1998 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2558/97 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif sind ungültig, soweit sie Soundkarten für Computer wie die im Ausgangsverfahren streitigen in die Unterposition 8543 8779 der Kombinierten Nomenklatur einreihen. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-250/05 zu Tintenkartuschen („Printer Cartridges“): Orientierungssatz Isoliert betrachtet ist die für das Funktionieren des Druckers unerlässliche Tintenkartusche ein Teil des Druckers im Sinne der Unterposition 8473 30 90. …

Pos. 8471

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Dezember 2011, Rechtssache VII R 70/10 Einreihung von sog. „Embedded Modules“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz (RN 7, RN 9, RN 12, RN 17): Ein als Embedded Module bezeichneter elektronischer Rechner in Gestalt einer gedruckten Schaltung im sog. ETX-Standard, der mit Prozessor, Chipsatz sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen versehen ist und der u.a. über vier ETX-Schnittstellen-anschlüsse, einen Stecksockel für ein DDR-SDRAM Speichermodul, zwei ATA-Anschlüsse für eine Festplatte sowie einen 2 Megabyte Flashspeicher verfügt, ist als Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in die Unterpos. 8471 50 00 KN einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Pci-Bus-Schnittstelle?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Pci-Bus-Schnittstelle überwiegend in 8471.80.00.00 eingereiht: Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Pci-Bus-Schnittstelle?

Auf 8471.80.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Pci-Bus-Schnittstelle?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 847180. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 80 Prozent davon wurden in 8471.80.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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