Einreihung

Zolltarifnummer für Personenwaage: 8423.10.90.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Personenwaage wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8423.10.90.00 eingereiht: Personenwaagen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %.

Grundlage sind 15 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 80 Prozent davon führen auf 8423.10.90.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Personenwaage aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8423.10.90.00
Drittlandszoll
1,7 %
vZTA-Grundlage
15
Übereinstimmung
80 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI27468/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-20

Personenwaagen (Abbildungen siehe Anlage) - jeweils bestehend aus einer Glastrittfläche, Display, Wägemodul sowie Umstelltaste für Gewichtseinheiten (kg/ lb/ st) und Batteriefach an der Unterseite, - zum Wiegen von Körpergewicht von Personen mit einem Gewicht bis zu 180 kg, mit einer Empfindlichkeit von 100 g, - mit Beipack (Batterie, Gebrauchsanweisung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Personenwaage bestimmt den Charakter des Ganzen. "Waage, nicht mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, Personenwaage, keine Haushaltswaage, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI22542/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Personenwaagen (Abbildungen siehe Anlage), jeweils - aus einer quadratischen Glastrittfläche (Abmessungen: 30 x 30 x 1 , 9 cm), Display, Wägemodul sowie Taste und Batteriefach auf der Unterseite, - zum Wiegen von Körpergewicht von Personen mit einem Gewicht bis zu 180 kg, mit einer Empfindlichkeit von 100 g, - mit Beipack (Batterien, Gebrauchsanweisung und Garantie-Faltblatt) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Personenwaage bestimmt den Charakter des Ganzen. "Waage, nicht mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, Personenwaage, keine Haushaltswaage, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI22537/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Digitale Körperanalysewaage (Abbildung siehe Anlage), - aus einer quadratischen Glastrittfläche (Abmessungen: 30 x 30 x 2 , 7 cm) mit vier Elektroden, Wägemodul, berührungsempfindlichen Bedienelementen, LED-Anzeige, WLAN- und Bluetooth-Modul sowie Batteriefach auf der Unterseite, - zum Wiegen von Körpergewicht von Personen mit einem Gewicht bis zu 180 kg, mit einer Empfindlichkeit von 100 g - kennzeichnende Haupttätigkeit -, zur Datenübertragung im WLAN-/Bluetooth-Standard sowie zur nachrangigen Ermittlung von Bioimpedanzmerkmalen (u.a. BMI, Fett- und Muskelanteil), - mit Beipack (Batterien, Gebrauchsanweisung und Kurzanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Personenwaage bestimmt den Charakter des Ganzen. "Waage, nicht mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, Personenwaage, keine Haushaltswaage, Kombination aus Personenwaage - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Kommunikationsapparat, zusammengesetzt mit nicht charakterbestimmendem Messgerät, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI22540/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-21

Digitale Personenwaage (Abbildung siehe Anlage), - batteriebetrieben, mit einer Kunststofftrittfläche mit abgerundeten Ecken (Abmessungen 34 x 34 , 5 x 3 , 5 cm), LCD-Display, Bedienknopf und Batteriefach auf der Unterseite, mit Wägezellen mit einer Empfindlichkeit von 100 g, - zum Wiegen von Personen bis zu einem Gewicht von 180 kg, - mit Beipack (Batterien und Gebrauchsanweisung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Personenwaage bestimmt den Charakter des Ganzen. "Waage mit einer Empfindlichkeit über 50 mg, Personenwaage, keine Haushaltswaage, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI11862/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-18

Digitale Körperanalysewaage (Abbildung siehe Anlage), - batteriebetrieben, aus einer Glastrittfläche (Abmessungen 32 , 5 cm x 32 , 5 cm x 2 , 56 cm) mit vier Elektroden, LCD-Farbdisplay, WLAN- und Bluetooth-Modul, Bedienknopf und Batteriefach auf der Unterseite, mit Wägezellen, noch nicht zusammengesetzt mit Füßchen, - zum Wiegen von Körpergewicht, Muskel- und Knochenmasse von Personen mit einem Gewicht zwischen 5 und 200 kg, zur Ermittlung von Bioimpedanzmerkmalen (Fett- und Körperwasseranteil), sowie zur Datenübertragung im WLAN-/Bluetooth-Standard (u.a. für die Wettervorhersage), - mit Beipack (Batterien und Installationsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Personenwaage bestimmt den Charakter des Ganzen. "Waage mit einer Empfindlichkeit über 50 mg, Personenwaage, keine Haushaltswaage (Kombination aus Personenwaage - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Kommunikationsgerät, zusammengesetzt mit nicht charakterbestimmendem Messgerät), noch nicht zusammengesetzt, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI40886/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-16

Personenwaage mit Sprachfunktion (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Glastrittfläche, LC-Display, Batteriefach mit drei Batterien, Ein-/Abschaltautomatik und Sprachmodul mit integrierem Lautsprecher, - zum Wiegen von Personen bis maximal 180 kg, mit einer Genauigkeit von 100 g - kennzeichnende Haupttätigkeit - sowie zur akustischen Wiedergabe des Gewichtes, - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung aufgemacht. Die Personenwaage bestimmt den Charakter des Ganzen. "Waage, mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg, Personenwaage (Kombination aus Waage - kennzeichnende Haupttätigkeit - und Sprachmodul), in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI48021/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Personenwaage (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Wiegeeinheit in einem Gehäuse (Abmessungen: 30 x 30 x 2 cm) mit einer quadratförmigen Trittfläche aus Sicherheitsglas, einer LC-Anzeige sowie einem Batteriefach, - zum Wiegen von Personen bis maximal 150 kg mit einer Empfindlichkeit von 100 g, - zusammen mit Beipack (Batterie) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Personenwaaage bestimmt den Charakter des Ganzen. "Waage, nicht mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner, Personenwaage, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Beipack"

DEBTI44764/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Mechanische Waage (Abbildung siehe Anlage) - aus einer mechanischen Gewichtsmesseinrichtung in einem Gehäuse (Abmessungen: 262 x 256 x 56 mm) mit Trittfläche und beweglicher Skala mit feststehendem Zeiger, - zum Wiegen von Personen bis zu 120 kg, mit einer Genauigkeit von 1 g. "Waage mit einer Empfindlichkeit von mehr als 50 mg, keine Haushaltswaage, Personenwaage"

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8423Waagen (einschließlich Zähl- und Kontrollwaagen), ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 mg oder feiner; Gewichte für Waagen aller Art
  3. 8423.10Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen
  4. 8423.10.90andere
  5. 8423.10.90.00Personenwaagen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8423.10.90.00

HS-Code8423.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8423.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8423.10.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8423

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 273/2013 der Kommission vom 19. März 2013 (ABl. EU Nr. L 84/1) (RV L 273/13) 1. Ein elektronisches Gerät (sogenannte „Körperanalysewaage“) mit einem Display und den Abmessungen von etwa 30 × 30 × 4 cm, das die folgenden Hauptkomponenten umfasst: ¾ zum Wiegen: eine Wägezelle und Hardware für die Verarbeitung und Anzeige des Gewichts; ¾ zum Messen: 2 Elektroden auf der Oberseite der Waage, Bedienknöpfe und Hardware für die Verarbeitung und Anzeige der Messungen. Über die 2 Elektroden, die mit den Füßen in Kontakt sind, sendet das Gerät elektrische Ströme aus, durch die es mithilfe von Bioimpedanzmerkmalen z. B. den Prozentsatz des Körperfetts, den Muskelanteil, die Knochenmasse und den Körperwasseranteil bestimmen kann. Das Gerät kann auch nur als Waage benutzt werden. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Personenwaage?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Personenwaage überwiegend in 8423.10.90.00 eingereiht: Personenwaagen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Personenwaage?

Auf 8423.10.90.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 1,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Personenwaage?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 842310. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 15 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 80 Prozent davon wurden in 8423.10.90.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.