Einreihung

Zolltarifnummer für Rauch: 4420.90.99.90.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Rauch wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0 eingereiht: Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 4420.90.99.90.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Rauch aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
4420.90.99.90.0
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI9198/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-06

Räuchermännchen "Sammler", 2-fach sortiert (Abbildungen siehe Anlagen) - in Form einer ca. 12,5 cm hohe Figur eines Mannes mit Bart und weißen Haaren, auf einer runden Bodenplatte stehend, aus Holz (teilweise Sperrholz; lt. Antragsteller Pinienholz) in den „Händen“ einen Stab und eine Tasche haltend bzw. mit einem umgehängten Fernglas ausgestattet, mit einer im Mund steckenden Pfeife (Ausstattungen und Verzierungen teilweise aus Holz, Spinnstoff, Kunststoff und unedlem Metall), - der Unterkörper ist abnehmbar und mit zwei Halterungen aus unedlem Metall (zur Befestigung des Oberkörpers bzw. Aufnahme einer Räucherkerze) ausgestattet, - der Rauch der Räucherkerze kann durch eine Öffnung am Unterkörper und am Mund abziehen, - zur Erzeugung eines Raumduftes (mit eigenem Gebrauchswert, daher kein Festartikel der Pos 9505), - in einem Schaukarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs durch das Holz bestimmt. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück (zusammen- gesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Spinnstoff, Kunststoff und unedlem Metall); Räuchermännchen"

DEBTI9202/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-06

Räuchermännchen "Schneemann", 3-fach sortiert (Abbildung siehe Anlage) - in Form eines ca. 8 cm hohen stilisierten Schneemannes, mit einer gestreiften Mütze mit Bommel und einem braunen Schal, auf einer runden Bodenplatte sitzend, aus Holz (teilweise Sperrholz; lt. Antragsteller Pinienholz), einen stilisierten Tannenbaum, einen Besen bzw. einen Vogel in der "Hand“ haltend, mit einer im Mund steckenden Pfeife (Ausstattungen und Verzierungen teilweise aus Holz, Spinnstoff, Papier und unedlem Metall), - der Körper ist abnehmbar und mit zwei Halterungen aus unedlem Metall (zur Befestigung des Körpers bzw. Aufnahme einer Räucherkerze) ausgestattet, - der Rauch der Räucherkerze kann durch eine Öffnung am Unterkörper und am Mund abziehen, - zur Erzeugung eines Raumduftes (mit eigenem Gebrauchswert, daher kein Festartikel der Pos 9505), ​- in einem Schaukarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs durch das Holz bestimmt. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, und Spinnstoff sowie unedlem Metall bzw. Spinnstoff, Papier und unedlem Metall); Räuchermännchen"

DEBTI9196/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-15

Räuchermännchen Pilzhut (Abbildungen siehe Anlage) - in drei verschiedenen Ausführungen (braun, blau, rot), - in Form einer ca. 12 cm hohen, farbig bemalten Figur mit weißen Haaren und einem Hut in Form eines Pilzes, auf einer runden Bodenplatte, aus Holz (teilweise Sperrholz; lt. Antragsteller Pinienholz), diverse Gegenstände in den „Händen“ haltend, mit einer im Mund steckenden Pfeife (Ausstattungen und Verzierungen teilweise aus Holz, Spinnstoff und unedlem Metall), - der Unterkörper ist abnehmbar und mit zwei Halterungen aus unedlem Metall (zur Befestigung des Oberkörpers bzw. Aufnahme einer Räucherkerze) ausgestattet, - der Rauch der Räucherkerze kann durch Öffnungen am Unterkörper und am Mund abziehen, - zur Erzeugung eines Raumduftes (mit eigenem Gebrauchswert, daher kein Festartikel der Pos 9505), - in einem Schaukarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs durch das Holz bestimmt. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück (zusammen- gesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, unedlem Metall und Spinnstoff); Räuchermännchen"

DEBTI9204/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-15

Räuchermännchen BERUFE, 4-fach sortiert (Abbildungen siehe Anlage) - in Form einer ca. 10 cm hohen, farbig bemalten Figur eines Mannes, mit weißen Haaren, weißem Bart und einer Kopfbedeckung, auf einer runden Bodenplatte sitzend, aus Holz (teilweise Sperrholz und Faserplatte; lt. Antragsteller Pinienholz), diverse Gegenstände in den „Händen“ haltend bzw. mit berufstypischen Attributen ausgestattet, mit einer im Mund steckenden Pfeife (Ausstattungen und Verzierungen teilweise aus Holz, Spinnstoff, unedlem Metall, Kunststoff und getrockneten Pflanzenteilen), - der Körper ist abnehmbar und mit zwei Halterungen aus unedlem Metall (zur Befestigung des Körpers bzw. Aufnahme einer Räucherkerze) ausgestattet, - der Rauch der Räucherkerze kann durch eine Öffnung am Unterkörper und am Mund abziehen, - zur Erzeugung eines Raumduftes (mit eigenem Gebrauchswert, daher kein Festartikel der Pos 9505), ​- in einem Schaukarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs durch das Holz bestimmt. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Spinnstoff unedlem Metall und teilweise Kunststoff bzw. getrockneten Pflanzenteilen); Räuchermännchen"

DEBTI9201/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Räucherhaus "Skihütte" (Abbildungen siehe Anlage), - eine winterliche Szenerie mit zwei stilisierten Tannen, einem Schlitten, einem Paar Skier sowie einem Haus darstellend, auf einer quadratischen Bodenplatte, aus massivem Holz bzw. Sperrholz (Kiefer und Schima superba lt. Antragsteller), - das Haus ist abnehmbar und auf einen Sperrholzsockel mit zwei Halterungen aus unedlem Metall (zur Befestigung des Hauses bzw. Aufnahme einer Räucherkerze) gesetzt, - der Rauch der Räucherkerze kann durch Öffnungen am Haus abziehen, - zur Erzeugung eines Raumduftes (mit eigenem Gebrauchswert, kein Festartikel der Pos 9505), - in einem Schaukarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs durch das Holz bestimmt. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück (zusammen- gesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall); Räucherhaus"

Einordnung im Zolltarif

  1. 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  2. 4420Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94
  3. 4420.90andere
  4. 4420.90.99andere, andere
  5. 4420.90.99.90andere
  6. 4420.90.99.90.0Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0

HS-Code4420.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4420.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4420.90.99.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4420.90.99.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4420

Zu Unterposition 4420 90: 1. Kunst-Staffelei für den Tisch, die eine Schublade zur Aufnahme von Künstlerbedarf enthält. Abmessungen von 10 cm in der Höhe (zusammengeklappt) x 40 cm in der Breite x 38 cm in der Tiefe; die Ware hält Leinwände oder Tafeln bis zu einer Höhe von 86 cm. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6

Pos. 4420

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 1) (RV L 2080/91): 5. Spardose aus bemaltem Holz in Form einer stilisierten Kinderfigur von etwa 16 cm Höhe, bestehend aus einem zylinderförmigen Behälter aus Holz, mit Schlitz zum Einwerfen von Münzen und im oberen Teil mit einem Holzstab versehen, der zur Entnahme der Münzen herausgezogen werden kann und der drei Kugeln trägt, die die Arme und den Kopf, der nicken kann, darstellen. Unterposition 4420 10 2) 1) ABl. EG Nr. L 193/6 2) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffende KN-Codes 4420 11 10 bis 4420 19 00 Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23. November 2012 - 4 K 281/11 - und Beschluss des BFH vom 12. September 2013 - VII B 5/13 - Einreihung von sog. …

Pos. 4420

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 227. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 6. bis 8. Dezember 2021: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um einen Halter für ein Tablet oder Buch. Der Halter ist innen aus Birkenfurnier und außen aus Bambusfurnier gefertigt. Die beiden Furnierschichten sind miteinander verpresst und verleimt. Der Halter hat folgende Abmessungen: Breite 26 cm, Höhe 17 cm. Der Halter kann auf eine ebene Fläche gestellt oder an einer Wandschiene aufgehängt werden. Auf dem Halter wird das Tablet oder Buch platziert, sodass man in einer besseren Position lesen kann. …

Kapitel 44

1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Rauch?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Rauch überwiegend in 4420.90.99.90.0 eingereiht: Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Rauch?

Auf 4420.90.99.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Rauch?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 442090. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 4420.90.99.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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