Zolltarifnummer für Raumdekoration: 9505.90.00.00.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Raumdekoration wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0 eingereiht: Fest-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 15 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 93 Prozent davon führen auf 9505.90.00.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Raumdekoration aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9505.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 15
- Übereinstimmung
- 93 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten Deko-Ball (Durchmesser 20 cm). Das an der Oberseite mit einem Aufhängefaden versehene Erzeugnis besteht aus fransenartig eingeschnittenen und miteinander verklebten Zuschnitten aus dünnem, farbigem Papier, die nach dem Auffalten eine Kugelform bilden. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Die Ware ist in einem Polybeutel mit Einlegekarte verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Warenmuster handelt es sich um Zieranhänger in Form von stark stilisierten Osterhasen. Die in der Art eines Wabenballs gearbeiteten Erzeugnisse bestehen aus miteinander verklebten Zuschnitten aus Papier, die im aufgefalteten Zustand eiförmige Körper darstellen. An den Oberseiten sind die Eier mit zwei Hasenohren aus Papier und einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Die Anhänger sind in unterschiedlichen Farben (u. a. orange und grün) sowie in zwei verschiedenen Größen (8 cm und 17 cm) erhältlich. Derartige Waren werden üblicherweise zu Ostern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Girlande in Form eines Schriftzuges, bestehend aus verschiedenen, metallisch glänzenden Buchstaben. Die einzelnen Buchstaben bestehen aus an den Rändern miteinander verschweißten Zuschnitten aus mit Aluminium bedampften Folien aus Kunststoffen, welche mit Luft/Gas befüllt werden sollen. Die einzelnen ballonartig gestalteten Buchstaben werden mittels eines beiliegenden Spinnstoffbandes zu einer ca. 3 , 5 m langen Girlande aufgefädelt und ergeben den Schriftzug "HAPPY BIRTHDAY". Derartige Erzeugnisse dienen der Dekoration von Räumen zu Geburtstagsfeiern. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um einen Zieranhänger in der Art eines Wabenballs. Das ca. 20 cm große, zusammengefaltete Erzeugnis besteht aus wabenförmig miteinander verklebten Zuschnitten aus rosafarbenem Papier, die beim Auffalten eine Hasenfigur bilden und mittels integrierter Magnete fixiert werden. An der Oberseite ist die Ware mit zwei angeklebten Papierzuschnitten als Hasenohren sowie einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartig gestaltete Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Unterhaltungsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Zieranhänger als 2er-Set in der Art eines Wabenballs. Die ca. 12 cm großen, zusammengefalteten Erzeugnisse bestehen aus wabenförmig miteinander verklebten Zuschnitten aus grünem bzw. blauem Papier, die beim Auffalten eine Hasenfigur bilden und mittels integrierter Magnete fixiert werden. An der Oberseite sind die Waren jeweils mit zwei angeklebten Papierzuschnitten als Hasenohren sowie einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartig gestaltete Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Unterhaltungsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Zieranhänger als 2er-Set in der Art eines Wabenballs. Die ca. 8 , 5 cm großen, zusammengefalteten Erzeugnisse bestehen aus wabenförmig miteinander verklebten Zuschnitten aus rosafarbenem bzw. gelbem Papier, die beim Auffalten einen eiförmigen Körper bilden und mittels integrierter Magnete fixiert werden. An der Oberseite sind die Waren mit einer textilen, goldenen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartig gestaltete Waren werden üblicherweise beim Osterfest zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Zieranhänger als 2er-Set in der Art eines Wabenballs. Die ca. 12 cm großen, zusammengefalteten Erzeugnisse bestehen aus wabenförmig miteinander verklebten Zuschnitten aus rosafarbenem bzw. gelbem Papier, die beim Auffalten eine Hasenfigur bilden und mittels integrierter Magnete fixiert werden. An der Oberseite sind die Waren jeweils mit zwei angeklebten Papierzuschnitten als Hasenohren sowie einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartig gestaltete Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Unterhaltungsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Zieranhänger als 2er-Set in der Art eines Wabenballs. Die ca. 8 , 5 cm großen, zusammengefalteten Erzeugnisse bestehen aus wabenförmig miteinander verklebten Zuschnitten aus blauem bzw. grünem Papier, die beim Auffalten einen eiförmigen Körper bilden und mittels integrierter Magnete fixiert werden. An der Oberseite sind die Waren mit einer textilen, goldenen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartig gestaltete Waren werden üblicherweise beim Osterfest zum Dekorieren von Räumen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9505 90 00: Hierher gehören Erzeugnisse aus Leuchtstäben mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen sowie verschiedenen Verbindern, Griffen oder Halterungen, aus denen Einwegartikel zusammengesetzt werden können. Sie dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen. Beispiele für solche Waren sind Fantasieschmuck (Armreifen, Ohrringe, Ketten, Brillen), Leuchtstäbe an einem Griff oder andere zwei- oder dreidimensionale Gegenstände. Die Leuchtstäbe bestehen aus einem äußeren Kunststoffröhrchen, das mit einer klaren, farblosen (durchsichtigen) Flüssigkeit gefüllt ist, und einem Glasröhrchen, das mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt ist. Beim Knicken des Kunststoffröhrchens wird das Glasröhrchen im Inneren zerbrochen, sodass die Flüssigkeit aus dem Glasröhrchen mit der Flüssigkeit in dem Kunststoffröhrchen reagiert. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
10. Position 9505 KN 31.07.2026
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Raumdekoration?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Raumdekoration überwiegend in 9505.90.00.00.0 eingereiht: Fest-, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Raumdekoration?
Auf 9505.90.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Raumdekoration?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950590. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 15 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 93 Prozent davon wurden in 9505.90.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.