Zolltarifnummer für Rollstuhl-Achse: 8714.20.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Rollstuhl-Achse wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8714.20.00 eingereiht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 12 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8714.20.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Rollstuhl-Achse aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8714.20.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 12
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Rollstuhl-Achse, sog. Achse für Schnellverschluss, Artikel 76032-01-R82, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus Aluminium gefertigt, - - mit einem ca. 80 mm langen, runden abgestuften Stab mit einem maximalen Durchmesser von ca. 16 mm, - - an einem Ende mit einem Gewinde und am anderen Ende mit einer Einkerbung versehen, - - wird an Hinterrädern von Reha-Kinderwagen verbaut und dient der Lagerung und Befestigung der hinteren Räder, - - insbesondere aufgrund der Konzeption und der technischen Eigenschaften erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Achse für Schnellverschluss)"
Rollstuhl-Achse, sog. Quick-Release-Achse, Artikel QRA-M-34-6.3, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus nicht rostendem Stahl, - - mit einer ca. 47 mm langen Metallhülse mit einem Durchmesser von ca. 4,8 mm, - - - an einem Ende mit einem fest aufgeschraubten Kopf und einem Druckknopf aus Aluminium, - - - am anderen Ende mit zwei kleineren Bohrungen versehen, - - mit einem in die Metallhülse eingeschobenen beweglichen Metallbolzen mit Druckfeder, - - mit zwei kleinen Stahlkugeln an einer Seite des Bolzen zum Arretieren, - dient dem einfachen Montieren der Räder z. B. beim Ein- und Ausladen in ein Auto, - insbesondere aufgrund der Konzeption und der technischen Eigenschaften erkennbar zur haupt- sächlichen Verwendung als Achse in der Radnabe von Rollstühlen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Quick-Release-Achse)"
Rollstuhl-Achse, sog. Quick-Release-Achse, Artikel QRA-104-1/2-VA-01, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus nicht rostendem Stahl gefertigt, - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einer ca. 127 mm langen Metallhülse mit einem Durchmesser von ca. 13 mm, - - - - an einem Ende mit einem fest aufgeschraubten Kopf mit Außensechskant, - - - - am anderen Ende mit zwei kleineren Bohrungen versehen, - - - mit einem in die Metallhülse eingeschobenen beweglichen Metallbolzen mit Druckfeder, - - - - an einer Seite hat der Bolzen zwei kleine Stahlkugeln zum Arretieren, - - dient dem einfachen Montieren der Räder z. B. beim Ein- und Ausladen in ein Auto, - insbesondere aufgrund der Konzeption und der technischen Eigenschaften erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung als Achse in der Radnabe von Rollstühlen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Quick-Release-Achse)"
Rollstuhl-Achse, sog. Quick-Release-Achse, Artikel QRA-103-KVA, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus nicht rostendem Stahl gefertigt, - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einer ca. 126 mm langen Metallhülse mit einem Durchmesser von 12 mm, - - - - an einem Ende mit einem fest aufgeschraubten Kopf mit Außensechskant, - - - - am anderen Ende mit zwei kleineren Bohrungen versehen, - - - mit einem in die Metallhülse eingeschobenen beweglichen Metallbolzen mit Druckfeder, - - - - an einer Seite hat der Bolzen zwei kleine Stahlkugeln zum Arretieren, - dient dem einfachen Montieren der Räder z. B. beim Ein- und Ausladen in ein Auto, - insbesondere aufgrund der Konzeption und der technischen Eigenschaften erkennbar zur haupt- sächlichen Verwendung als Achse in der Radnabe von Rollstühlen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Quick-Release-Achse)"
Rollstuhl-Achse, sog. Quick-Release-Achse, Artikel QRA-99-1/2-VA-FLY, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus nicht rostendem Stahl gefertigt, - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einer ca. 125 mm langen Metallhülse mit einem Durchmesser von 13 mm, - - - - an einem Ende mit einem fest aufgeschraubten Kopf mit Außensechskant und einem Druckknopf aus Aluminium, - - - - am anderen Ende mit zwei kleineren Bohrungen versehen, - - - mit einem in die Metallhülse eingeschobenen beweglichen Metallbolzen mit Druckfeder, - - - - an einer Seite hat der Bolzen zwei kleine Stahlkugeln zum Arretieren, - - dient dem einfachen Montieren der Räder z. B. beim Ein- und Ausladen in ein Auto, - - insbesondere aufgrund der Konzeption und der technischen Eigenschaften erkennbar zur haupt- sächlichen Verwendung als Achse in der Radnabe von Rollstühlen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Quick-Release-Achse)"
Rollstuhl-Achse, sog. Achse für Schnellverschluss, Artikel 76032-01-R82, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus Aluminium gefertigt, - - mit einem ca. 80 mm langen, runden abgestuften Stab mit einem maximalen Durchmesser von ca. 16 mm, - - an einem Ende mit einem Gewinde und am anderen Ende mit einer Einkerbung versehen, - - wird an Hinterrädern von Reha-Kinderwagen verbaut und dient der Lagerung und Befestigung der hinteren Räder, - - insbesondere aufgrund der Konzeption und der technischen Eigenschaften erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Achse für Schnellverschluss)"
Rollstuhl-Achse, sog. Quick-Release-Achse -mini-, Artikel QRA-M-34-6.3, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus nicht rostendem Stahl, - - mit einer ca. 47 mm langen Metallhülse mit einem Durchmesser von ca. 4,8 mm, - - - an einem Ende mit einem fest aufgeschraubten Kopf und einem Druckknopf aus Aluminium, - - - am anderen Ende mit zwei kleineren Bohrungen versehen, - - mit einem in die Metallhülse eingeschobenen beweglichen Metallbolzen mit Druckfeder, - - mit zwei kleinen Stahlkugeln an einer Seite des Bolzen zum Arretieren, - dient dem einfachen Montieren der Räder z. B. beim Ein- und Ausladen in ein Auto, - insbesondere aufgrund der Konzeption und der technischen Eigenschaften erkennbar zur haupt- sächlichen Verwendung als Achse in der Radnabe von Rollstühlen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Quick-Release-Achse -mini-)"
Rollstuhl-Achse, sog. Quick-Release-Achse, Artikel QRA-103-KVA, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - aus nicht rostendem Stahl gefertigt, - - im Wesentlichen bestehend aus: - - - einer ca. 126 mm langen Metallhülse mit einem Durchmesser von 12 mm, - - - - an einem Ende mit einem fest aufgeschraubten Kopf mit Außensechskant, - - - - am anderen Ende mit zwei kleineren Bohrungen versehen, - - - mit einem in die Metallhülse eingeschobenen beweglichen Metallbolzen mit Druckfeder, - - - - an einer Seite hat der Bolzen zwei kleine Stahlkugeln zum Arretieren, - - dient dem einfachen Montieren der Räder z. B. beim Ein- und Ausladen in ein Auto, - - insbesondere aufgrund der Konzeption und der technischen Eigenschaften erkennbar zur haupt- sächlichen Verwendung als Achse in der Radnabe von Rollstühlen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Quick-Release-Achse)"
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- 8714.20für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
- 8714.20.00Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör von der für Krafträder (einschließlich Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, Beiwagen, Fahrräder ohne Motor, Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte verwendeten Art, vorausgesetzt, dass die Teile und das Zubehör beide nachfolgenden Bedingungen erfüllen: 1. Sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein. 2. Sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: 1) Karosserien (Aufbauten) und Teile davon, für Lastendreiräder, Beiwagen, Rollstühle oder andere Fahrzeuge für Behinderte (Verdecke, Türen, Böden usw.). 2) Fahrgestelle und Rahmen sowie Teile davon. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Rollstuhl-Achse?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Rollstuhl-Achse überwiegend in 8714.20.00 eingereiht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Rollstuhl-Achse?
Auf 8714.20.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Rollstuhl-Achse?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871420. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 12 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8714.20.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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