Zolltarifnummer für Rollstuhl Teile: 8714.20.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Rollstuhl Teile wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8714.20.00 eingereiht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 8714.20.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Rollstuhl Teile aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8714.20.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Aluminiumfelgenhälfte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - Vorderseite eines zweiteiligen Rades eines Elektro-Rollstuhls, - - aus Aluminium gefertigt, - - mit einem Außendurchmesser von ca. 224 mm, einem Innendurchmesser von ca. 201 mm und einem Achsdurchmesser von ca. 65 mm, - - mit 5-Speichendesign mit fünf Bohrungen und einer runden Aussparung in der Mitte, - - mit fünf hinteren Bohrungen zum Verbinden der Vorder- und Rückseite (nicht Bestandteil der vZTA) des Rades, - nach Zusammenbau mit der Radrückseite aufgrund von Material, Größe, Gewicht und spezieller Bauart nur zur Montage an Elektro-Rollstühlen geeignet. "Teil für Fahrzeuge der Position 8713, für Rollstühle"
Beinschale, Foto siehe Anlage, - ergonomisch geformte (gewölbt) Beinschale, - - im vorderen Bereich leicht nach unten abgebogen, - - mit einer Länge von ca. 285 mm und einer Breite von ca. 179 mm, - - mit einer Tiefe der Wölbung von ca. 37 , 3 mm, - - aus Kunststoff (Polyurethanschaum) gefertigt, - - mittig mit einer Gewindebohrung (M16) zur Befestigung an einem beweglichen Rahmenteil des Rollstuhls (aufklappbar bis ca. 90°) versehen, - dient zum Halten des Beins in unterschiedlichen Positionen, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Rollstühlen für behinderte Menschen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Beinschale)"
Feststellbremse (links/rechts), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - speziell geformte Hebelvorrichtung zur Befestigung am Rahmen eines Rollstuhls, - - bestehend aus: - - - einem ca. 140 mm langen Stahlhebel, versehen mit zwei Bohrungen (Durchmesser: 5 mm) und einem Griffüberzug, - - - einem ca. 53 mm breiten sog. Bremsbolzen aus Stahl (geriffelt), - - mittels diverser Schrauben, Nieten und Verbindungsstücken miteinander verbunden, - durch Betätigen des Hebels legt sich der sog. Bremsbolzen an den Reifen und ermöglicht dadurch eine dauerhafte Blockierung des Rollstuhlrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung an Rollstühlen für (geh-)behinderte Menschen bestimmt. "Teil für Rollstühle der Position 8713 (Feststellbremse)"
Auftritt, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes gebogenes (L-förmig) Kunststoffteil (Material laut Antrag PA6 GF17), - laut Antrag: - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 61,9 mm x 29 mm x 69 mm, - - mit einer durchgehenden runden Öffnung (Durchmesser 20,5 mm) zur Montage an einem Rohr versehen; seitlich mit je einer kleinen Lochung (Durchmesser 9,5 mm) ausgestattet, mittels denen das Erzeugnis am Rohr festgeschraubt wird, - - zur Montage an einem sog. Rollstuhl-Kippschutzsystem, das im Wesentlichen aus einem abgewinkelten Metallrohr mit Radhalterung und Rad besteht, - - kann der Rollstuhl vorne angehoben werden, in dem der Schiebende mit seinem Fuß auf den Auftritt drückt, sodass Bordsteine und ähnliche Hindernisse leichter überwunden werden können, - - wird ohne Schiebenden das Winkelrohr gedreht und die kleine Rolle am Rohrende fungiert als Stützrad um ein Kippen des Rollstuhls nach hinten zu verhindern, - stellt sich insbesondere aufgrund der Form und Abmessungen als ein erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen für Behinderte dar. "Zubehör für Rollstühle der Position 8713 (Auftritt)"
Handbremse, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - aus Metall, - - mit einem Metallgehäuse und einem ca. 7 cm langen Griff, - - an einem Ende mit einer Befestigungsschelle versehen zum Anschrauben der Bremse an einen Rollstuhlgriff für 22 mm Rohrdurchmesser, - - als Handbremse für einen Rollstuhl bestimmt, - stellt sich insbesondere aufgrund der speziellen Konstruktion als ein erkennbares Teil zur hauptsächlichen Verwendung an einem Rollstuhl für Behinderte dar. "Teil (Handbremse) für Rollstühle der Position 8713"
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- 8714.20für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
- 8714.20.00Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör von der für Krafträder (einschließlich Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, Beiwagen, Fahrräder ohne Motor, Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte verwendeten Art, vorausgesetzt, dass die Teile und das Zubehör beide nachfolgenden Bedingungen erfüllen: 1. Sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein. 2. Sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: 1) Karosserien (Aufbauten) und Teile davon, für Lastendreiräder, Beiwagen, Rollstühle oder andere Fahrzeuge für Behinderte (Verdecke, Türen, Böden usw.). 2) Fahrgestelle und Rahmen sowie Teile davon. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Rollstuhl Teile?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Rollstuhl Teile überwiegend in 8714.20.00 eingereiht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Rollstuhl Teile?
Auf 8714.20.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Rollstuhl Teile?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871420. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 8714.20.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.