Zolltarifnummer für Shopper: 4202.92.98.90
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Shopper wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4202.92.98.90 eingereiht: Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 4202.92.98.90.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Shopper aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 4202.92.98.90
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Einkaufstasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (Polyester), - - am Bodenteil mit vier Standfüßen aus Kunststoff, - - mit zwei kurzen und zwei langen Tragegurten, - - mit einem eingesetzten Vorfach mit Reißverschluss, - - oben offen; ohne Verschluss, - - - gefüttert; ohne Inneneinteilung, - - mit den Abmessungen: ca. 43 cm (Breite) x 37 cm (Höhe) x 20 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Einkaufstasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Einkaufstasche, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Spinnstoffen (charakterbestimmend); - am unteren Ende und am Bodenteil mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - mit zwei Trageriemen, - mit einem ca. 4 cm unterhalb des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; innen mit einem Reißverschlussfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 50 cm (Breite) x 37 cm (Höhe) x 15 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Einkaufstasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Umhängetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit zwei Tragegriffen und einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Rückseite mit einem aufgesetzten Reißverschlussfach, - an beiden Schmalseiten mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach, - an der Vorderseite mit einem eingesetzten Einsteckfach mit einem magnetischen Druckknopfverschluss und einem darauf genähten Band, das durch Annähen über sieben Einsteckmöglichkeiten verfügt, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem Reißverschlussfach und zwei offenen Einsteckfächern ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 47 cm (Breite) x 33 cm (Höhe) x 17 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Einkaufstasche, sog. Shopper, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - vollständig aus Spinnstoffen (Gewebe aus Polyester) gefertigt, - - mit zwei Handtragegriffen und zwei Schultertragegurten, - - mit einem ca. 4 cm unterhalb des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - - ungefüttert; innen mit einem angenähten Reißverschlussfach ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 66 cm (Breite) x 50 cm (Höhe) x 20 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Einkaufstasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Umhängetasche, sog. Shopper RD-23233, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen (Papiergarne der Position 5308), - mit einem Schultertragegurt, - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem offenen, aufgesetzten Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 38 cm (Breite) x 36 cm (Höhe) x 2 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - keine Einreihung als Handtasche aufgrund der Größe. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außen- seite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.92andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
- 4202.92.98aus Spinnstoffen, andere
- 4202.92.98.90Reisekoffer, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.92.98.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. die Art eines Verschlusses ist jedoch kein entscheidendes Kriterium für die Einreihung von Schreibmappen in Position 4202. Auch Schreibmappen ohne Verschluss werden in diese Position eingereiht. …
Zu Unterposition 4202 92: 1. Tragbare Picknickisoliertaschen, bestehend aus einer äußeren Hülle mit einer Außenseite aus Kunststoff-Folie und aus einem Isolierkern aus polymerem Schaumkunststoff mit geschlossenen Zellen, in den Größen von 30 cm x 46 cm x 19 cm bis 23 cm x 18 cm x 15 cm. Diese Taschen sind mit Griffen oder Schulterriemen aus Kunststoff oder Spinnstoff versehen und dazu bestimmt, zum Tragen von Nahrungsmitteln oder Getränken zwischen Haus und Büro, auf Reisen, zum Picknicken, auf Sportfesten oder bei anderen Veranstaltungen verwendet zu werden. (Anmerkung BMF: Behältnisse, ähnlich den Reisetaschen und Einkaufstaschen).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Shopper?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Shopper überwiegend in 4202.92.98.90 eingereiht: Reisekoffer, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Shopper?
Auf 4202.92.98.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Shopper?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 420292. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 4202.92.98.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.