Zolltarifnummer für Söckchenähnliche Ware: 6111.20.90.00.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Söckchenähnliche Ware wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 eingereiht: Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 6111.20.90.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Söckchenähnliche Ware aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6111.20.90.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Söckchenähnliche Ware, Größe 15/16, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus laut Antrag 86 % Baumwolle, 12 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemie- fasern), - im Bereich der Söckchen aus ca. 3,3 mm dicken, buntgewirkten Schlingengewirken, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - den Knöchel bedeckend, - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit einem Fußmaß von ca. 7,5 cm, - am oberen Rand mit einem umgeschlagenen, ca. 3,5 cm breiten Abschluss, - auf der Fußoberseite mit einem aufgenähten, stilisierten, fliegenden Beförderungsmittel aus verschiedenen gerauten Gewirken; teilweise mit Wattierungsstoffen gefüllt und mit einem einge- legten Gehäuse aus Kunststoff ausgestattet, das kleine Teilchen beinhaltet, die beim Bewegen der Füße Geräusche (ähnlich denen einer Rassel) erzeugen; mit aufgestickten Motiven verziert, - dient dem Bedecken der Füße und nicht im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Kindern, somit kein Spielzeug im Sinne der Position 9503, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör (Söckchenähnliche Ware) aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Söckchenähnliche Ware, Größe 15/16, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus laut Antrag 86 % Baumwolle, 12 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemie- fasern), - im Bereich der Söckchen aus ca. 3,3 mm dicken, buntgewirkten Schlingengewirken, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - den Knöchel bedeckend, - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit einem Fußmaß von ca. 7,5 cm, - am oberen Rand mit einem umgeschlagenen, ca. 3,5 cm breiten Abschluss, - auf der Fußoberseite mit einem aufgenähten, stilisierten Weihnachtsmann-/Nikolauskopf mit entsprechender Mütze aus verschiedenen Samt- und Plüschgewirken und einem Pompon an der Mützenspitze; im "Kopf" mit Wattierungsstoffen gefüllt und mit einem eingelegten Gehäuse aus Kunststoff ausgestattet, das kleine Teilchen beinhaltet, die beim Bewegen der Füße Geräusche (ähnlich denen einer Rassel) erzeugen; mit einem aufgestickten Gesicht und Bart verziert, - dient dem Bedecken der Füße und nicht im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Kindern, somit kein Spielzeug im Sinne der Position 9503, - aufgrund des eigenen Gebrauchswertes auch kein Festartikel der Position 9505, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör (Söckchenähnliche Ware) aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Söckchenähnliche Ware, Größe 15/16, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus laut Antrag 86 % Baumwolle, 12 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemie- fasern), - im Bereich der Söckchen aus ca. 2,8 mm dicken, buntgewirkten Schlingengewirken, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - den Knöchel bedeckend, - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit einem Fußmaß von ca. 7,5 cm, - am oberen Rand mit einem umgeschlagenen, ca. 3,5 cm breiten Abschluss, - auf der Fußoberseite mit einem aufgenähten, stilisierten Tierkopf aus verschiedenen Plüsch-/ Gewirken; mit Wattierungsstoffen gefüllt und mit einem eingelegten Gehäuse aus Kunststoff ausgestattet, das kleine Teilchen beinhaltet, die beim Bewegen der Füße Geräusche (ähnlich denen einer Rassel) erzeugen; mit aufgestickten Verzierungen (Tiergesicht und Innenohren), - dient dem Bedecken der Füße und nicht im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Kindern, somit kein Spielzeug im Sinne der Position 9503, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör (Söckchenähnliche Ware) aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Söckchenähnliche Ware, sog. Rasselsocken, Art. 8441804, Größe 15/16, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus ca. 2,8 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 86 % Baumwolle, 12 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - den Knöchel bedeckend, - mit ausgearbeiteter Ferse, - ca. 5,5 cm breit und ca. 11 cm lang; mit einem Fußmaß (gemessen von der Spitze bis zum Fersenscheitelpunkt) von ca. 7,5 cm, - auf der Fußoberseite mit einem aufgenähten, stilisierten Tierkopf aus Gewirken mit aufgesticktem Gesicht; mit Wattierungsstoff gefüllt, - im "Kopf" befinden sich in einem Gehäuse aus Kunststoff kleine Teilchen, die beim Bewegen der Füße Geräusche, ähnlich denen einer Rassel, erzeugen, - am oberen Rand mit einem umgeschlagenen, ca. 3,5 cm breiten Abschluss, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör (söckchenähnliche Ware) aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Söckchenähnliche Ware, sog. Rasselsocken, Art. 8441804, Größe 15/16, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus ca. 2,8 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 86 % Baumwolle, 12 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - den Knöchel bedeckend, - mit ausgearbeiteter Ferse, - ca. 5,5 cm breit und ca. 11 cm lang; mit einem Fußmaß (gemessen von der Spitze bis zum Fersenschei- telpunkt) von ca. 7,5 cm, - auf der Fußoberseite mit einem aufgenähten, stilisierten Tierkopf aus Gewirken mit aufgesticktem Gesicht; mit Wattierungsstoff gefüllt, - im "Kopf" befinden sich in einem Gehäuse aus Kunststoff kleine Teilchen, die beim Bewegen der Füße Geräusche, ähnlich denen einer Rassel, erzeugen, - am oberen Rand mit einem umgeschlagenen, ca. 3,5 cm breiten Abschluss, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör (söckchenähnliche Ware) aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6111Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
- 6111.20aus Baumwolle
- 6111.20.90andere
- 6111.20.90.00.0Kleidung und Bekleidungszubehör, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 6 a) zu Kapitel 61. Hierher gehören alle Kleidungsstücke, die für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger (im Allgemeinen Kleinkinder im Alter von etwa 18 Monaten) bestimmt sind. Dazu gehören: Mäntel, Burnusse, Steppjäckchen, Steckkissen, Morgenröcke, zweiteilige Anzüge, Kinderkombinationen, lange und kurze Hosen, Gamaschenhosen, Strampelhosen, Westen, Windjacken, Kleider, Röcke, Boleros, Jacken, Anoraks, Umhänge, Tuniken, Blusen, Hemdblusen, Shorts und dergleichen. Einige dieser Waren sind Erstlingsausstattungsstücke. Bei einigen Erstlingsausstattungsstücken lässt sich die Größe nur schwer feststellen. Sie werden dieser Position zugewiesen, sofern sie eindeutig als Kleidungsstücke für Kleinkinder zu erkennen sind. Dies gilt insbesondere für: 1. Taufkleider und -mäntel; 2. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 6 a) zu diesem Kapitel umfasst der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger. Zu dieser Position gehören u. a. Taufkleider, Steckkissen, Strampelhosen, Lätzchen, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen sowie Fäustlinge und Babyschuhe ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle, aus Gewirken oder Gestricken. Es ist zu beachten, dass Waren, für die sowohl Pos. 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, zu Pos. 6111 gehören (siehe Anm. 6 b) zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Gewirkte oder gestrickte Mützen für Kleinkinder (Pos. 6505) b) Windeln und Windeleinlagen für Kleinkinder (Pos. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil der 3. Senats des FG München vom 14. Oktober 1998 Az.: 3 K 3030/94 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin hat in der Zeit von ... 199.. bis ... 199.. über das Zollamt ... Sendungen mit u. a. Windeln, Windeleinlagen, Windelhosen, Überhosen für Windeln und Höschenwindeln für Kleinkinder und Erwachsene sowie Stilleinlagen, Pflegetücher und Windelsäcke aus ... eingeführt und zum freien Verkehr abfertigen lassen. In den Zollanmeldungen gab sie die Waren als "Baumwollwindeln" der Code-Nr. ... und als "Windeln aus 100 % Baumwolle, zum Teil mit Schutzvlies aus Chemiefasern" der Code-Nr. ... (F ...) an. ... Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung (EE) vom ... 199.. Klage, mit der sie im Wesentlichen geltend macht, dass die von ihr angemeldete ZOLLTARIF- Position zutreffend gewesen sei. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe gehören zu dieser Position, sofern nachfolgende Maße nicht überschritten werden (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 6 10 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe und gestrickte Fingerhandschuhe ab einer Größenbezeichnung von 1 ½ sind in Position 6116 einzureihen. Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören bis zu folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Söckchenähnliche Ware?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Söckchenähnliche Ware überwiegend in 6111.20.90.00.0 eingereiht: Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Söckchenähnliche Ware?
Auf 6111.20.90.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 12 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Söckchenähnliche Ware?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 611120. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 6111.20.90.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
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