Zolltarifnummer für Sportwagen: 9503.00.79.00.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Sportwagen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9503.00.79.00.0 eingereiht: Dreiräder, anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 9503.00.79.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Sportwagen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.79.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein Modell eines Sportwagens darstellend, - in den Abmessungen von ca. 12 , 5 x 5 , 5 x 3 , 5 cm (L x B x H), - mit einer Karosserie aus lackiertem Metall, - mit Unterboden, Innenraum, kleinen Aufsätzen sowie Front- und Heckscheiben aus Kunststoff sowie beweglichen Rädern aus Kunststoff/Kautschuk, - mit einem Rückzugmotor versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in verschiedenen Farben, - jeweils mit einem Klebeetikett versehen und zu zwölf Stück in einem Displaykarton verpackt. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Wert (lt. zusätzlichen Angaben) bestimmt das unedle Metall den Charakter des aus verschiedenen Stoffen bestehenden Spielzeugs. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Modell als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff" eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein Modell eines Sportwagens darstellend, - im Maßstab von 1:36 gefertigt, - in den Abmessungen von ca. 12 , 5 x 5 , 5 x 3 cm (L x B x H), - bestehend aus einer Karosserie aus unedlem Metall sowie einem Innenraum, Fenstern und einem Unterboden aus Kunststoff, - mit zwei beweglichen Türen aus unedlem Metall, vier beweglichen Rädern aus Kunststoff oder Kautschuk und zwei Achsen aus unedlem Metall ausgestattet, - mit einem Rückzugmotor versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - jeweils mit einem Klebeetikett versehen und zu zwölf Stück in einem Displaykarton verpackt. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Wert (lt. zusätzlichen Angaben) bestimmt das unedle Metall den Charakter des aus verschiedenen Stoffen bestehenden Spielzeugs. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Modell als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff" eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein Modell eines Coupés aus dem Jahre 1963 darstellend, - im Maßstab von 1:32 gefertigt, - in den Abmessungen von ca. 12 , 5 x 5 x 4 cm (L x B x H), - bestehend aus einer Karosserie aus unedlem Metall sowie einem Innenraum, Fenstern und einem Unterboden aus Kunststoff, - mit zwei beweglichen Türen aus unedlem Metall, vier beweglichen Rädern aus Kunststoff oder Kautschuk und zwei Achsen aus unedlem Metall ausgestattet, - mit einem Rückzugmotor versehen, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - jeweils mit einem Klebeetikett versehen und zu zwölf Stück in einem Displaykarton verpackt. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Wert (lt. zusätzlichen Angaben) bestimmt das unedle Metall den Charakter des aus verschiedenen Stoffen bestehenden Spielzeugs. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Modell als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeugmodell, - einen Sportwagen im Maßstab vom 1:37 darstellend, - in den Abmessungen von ca. 11,5 x 5 x 3,5 cm, - mit einer Karosserie aus farbig lackierten Metall, - mit Unterboden, Innenraum und Rädern aus Kunststoff, - mit beweglichen Rädern und zu öffnenden Türen, - mit einem Rückzugmotor ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einer Showbox aufgemacht. Insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmt das unedle Metall den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware. Die Ware ist als "anderes Modell als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff" einzureihen.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein ca. 12,5 x 6,0 x 3,5 cm (L x B x H) großes Modell (Maßstab 1:34) eines Personenkraftwagens mit einer Karosserie aus gelb lackiertem unedlen Metall (Spritzguss) und einem Innenraum, Frontscheibe, kleinen Aufsätzen sowie Unterboden aus Kunststoffen. Es ist mit zwei aufklappbaren Seitentüren, vier beweglichen Rädern aus Kunststoff oder Kautschuk auf zwei Achsen aus unedlem Metall und einem Rückzugmotor ausgestattet. Aufgrund des optischen Erscheinungsbildes und des Umfangs bestimmt das unedle Metall den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Das Modell dient der spielerischen Unterhaltung und ist nach Antragsangaben in einem 12er-Display verpackt. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "maßstabgetreu verkleinertes Modell zur Unterhaltung, mit Antrieb, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, nicht aus Kunststoff" einzureihen.
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.79aus anderen Stoffen
- 9503.00.79.00.0Dreiräder, anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus anderen Stoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.79.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Sportwagen?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Sportwagen überwiegend in 9503.00.79.00.0 eingereiht: Dreiräder, anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus anderen Stoffen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Sportwagen?
Auf 9503.00.79.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Sportwagen?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950300. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 9503.00.79.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.