Einreihung

Zolltarifnummer für Textildruck: 3920.99.28.90.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Textildruck wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3920.99.28.90.0 eingereiht: Andere Tafeln, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 3920.99.28.90.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Textildruck aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
3920.99.28.90.0
Drittlandszoll
6,5 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI31487/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan. Feststellungen: Es wurde eine silbergraue Folie vorgelegt, die einseitig mit Glaskügelchen versehen ist und zwischen zwei Schutzfolien vorliegt. Befund: Folien aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen

DEBTI30528/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-09

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan; die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger (50 µm PET) 2) Aluminisierte Glaskugeln + Hotmelt (110 µm) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein silbergrauer Folienabschnitt mit eingebetteten Glaskügelchen vorgelegt. Die Folie ist auf der einen Seite mit einer transparenten Trägerfolie und auf der anderen Seite mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Befund: Kunststoffe und Waren daraus: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage: Aus anderen Kunststoffen: Aus anderen Kunststoffen: Aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert: Andere: Andere.

DEBTI30548/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-05

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan; die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Polyesterträger (160 µm PET) 2) Glaskugeln (70 µm) + farbiges Pigment (10 µm) + Polyurethan-Hotmelt (65 µm) 3) Schutzfilm (3 µm) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein gelber Folienabschnitt mit eingebetteten Glaskügelchen vorgelegt. Die Folie ist auf einer Seite mit einer trüben, transparenten und auf der anderen Seite mit einer transparenten Träger- bzw. Schutzfolie versehen. Befund: Kunststoffe und Waren daraus: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage: Aus anderen Kunststoffen: Aus anderen Kunststoffen: Aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert: Andere: Andere.

DEBTI28546/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-05

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan ohne Verstärkung mit anderen Stoffen oder Zellstruktur; die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Träger aus Polyester 2) Polyurethan-Hotmelt 3) Schutzfilm Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt einer farblose, trüben dreilagigen Folie vorgelegt. Befund: Kunststoffe und Waren daraus: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage: Aus anderen Kunststoffen: Aus anderen Kunststoffen: Aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert: Andere: Andere.

DEBTI30536/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-05

Angaben des Antragstellers: Folie aus Polyurethan; die Folie ist wie folgt aufgebaut: 1) Trägerfolie (50 - 70 µm) 2) Aluminisierte Glaskugeln + Polyurethan-Hotmelt Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein silbergrauer Folienabschnitt mit eingebetteten Glaskügelchen vorgelegt. Die Folie ist auf einer Seite mit einem gelben Schutzpapier versehen. Befund: Kunststoffe und Waren daraus: Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage: Aus anderen Kunststoffen: Aus anderen Kunststoffen: Aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert: Andere: Andere.

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3920II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage
  3. 3920.99aus anderen Kunststoffen, aus anderen Kunststoffen
  4. 3920.99.28aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, andere
  5. 3920.99.28.90andere
  6. 3920.99.28.90.0Andere Tafeln, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3920.99.28.90.0

HS-Code3920.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3920.99.288 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3920.99.28.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3920.99.28.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A003aManufactures of non-"fusible" aromatic polyimides in film, sheet, tape or ribbon form having any of the following:
  • 1A003Manufactures of non-"fusible" aromatic polyimides in film, sheet, tape or ribbon form having any of the following:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3920

Zu Unterposition 3920 99: 1. Rechteckige, in einer Pressform hergestellte Platten aus gehärtetem Casein, deren Ränder lediglich leicht abgeschrägt sind, um das Herausnehmen aus der Form zu erleichtern, mit dem offensichtlichen Charakter von Halberzeugnissen, die zu anderen Erzeugnissen verarbeitet werden sollen (z. B. zu Knopf-Rohlingen durch Ausschneiden oder Ausstanzen).

Pos. 3920

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Textildruck?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Textildruck überwiegend in 3920.99.28.90.0 eingereiht: Andere Tafeln, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Textildruck?

Auf 3920.99.28.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Textildruck?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 392099. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 3920.99.28.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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