Einreihung

Zolltarifnummer für Tourenzähler: 9029.10.00.90.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Tourenzähler wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0 eingereiht: Tourenzähler, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,9 %.

Grundlage sind 27 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 96 Prozent davon führen auf 9029.10.00.90.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Tourenzähler aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9029.10.00.90.0
Drittlandszoll
1,9 %
vZTA-Grundlage
27
Übereinstimmung
96 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEB/186/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-22

Tourenzähler, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt, so genannter Magneto-resistive Speed Sensor SSS 1.2, im Wesentlichen bestehend aus ICs, die mit Stanzgittern verschweißt und mit einem Kunststoff umspritzt sind. Die Sensoren werden in Automatikgetriebe von Kraftfahrzeugen eingebaut und messen die Drehzahl ihrer magnetischen Scheibe und geben diese Daten an die Kontrolleinheit des Getriebes weiter.

DEB/1638/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-06-26

Tourenzähler, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. Zubehörartikel ZF420 - Dual Bike Set, im Wesentlichen bestehend aus - einem noch nicht zusammengesetzten Zähler in einem Kunststoffgehäuse (3,5 cm x 4 cm x 1,5 cm) für einen sog. Fahrradcomputer (nicht Gegenstand der Auskunft) mit einer noch einzusetzenden Batterie (der fertige Zähler bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung), - einem Magneten, - einer Aufnahmevorrichtung für die Anzeigeeinheit (nicht Gegenstand dieser Auskunft) und - drei kabelbinderähnlichen Befestigungsvorrichtungen. Der Zähler wird an der Fahrradgabel befestigt und zählt durch den an der Speiche des Rades angebrachten Magneten die Umdrehungen des Rades. Die ermittelten Daten werden an den sog. Fahrradcomputer (Anzeigeeinheit nicht Gegenstand dieser Auskunft) übertragen, der in die Aufnahmevorrichtung eingesetzt wird und die Geschwindigkeit und die zurückgelegte Strecke daraus ermittelt und anzeigt. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einem Kunststoffbeutel mit Pappanhänger verpackt und sollen den Einsatz des sog. Fahrradcomputers an zwei Fahrräder ermöglichen. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/1018/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-04-27

Tourenzähler, noch nicht zusammengesetzt, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. Zubehörartikel ZF409 - Night Light Base Kabel mit Sender, im Wesentlichen bestehend aus - einem Zähler in einem Kunststoffgehäuse (3,2 cm x 2,5 cm x 1,5 cm), das über ein 85 cm langes Kabel mit einer Aufnahmevorrichtung für einen Fahrradcomputer mit Lichtfunktion (nicht Gegenstand der Auskunft) verbunden ist (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung), - fünf Kabelbindern und - einer Batterie, die in die Aufnahmevorrichtung eingesetzt wird. Der Zähler wird an der Fahrradgabel befestigt und zählt durch einen an der Speiche des Rades angebrachten Magneten (nicht Gegenstand dieser Auskunft) die Umdrehungen des Rades. Die ermittelten Daten werden an den Fahrradcomputer übertragen, der die Geschwindigkeit und die zurückgelegte Strecke daraus ermittelt und anzeigt. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einem Kunststoffbeutel mit Pappanhänger verpackt und sollen als Ersatz- bzw. Zubehörartikel für einen sog. Fahrradcomputer dienen. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/1017/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-04-27

Tourenzähler, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. Zubehörartikel ZF405 - Uni Kabel mit Sender, im Wesentlichen bestehend aus - einem Zähler in einem Kunststoffgehäuse (3,2 cm x 2,5 cm x 1,5 cm), das über ein 85 cm langes Kabel mit einer Aufnahmevorrichtung (sog. Uni Base) für einen Fahrradcomputer (nicht Gegenstand der Auskunft) verbunden ist (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) und - fünf Kabelbindern. Der Zähler wird an der Fahrradgabel befestigt und zählt durch einen an der Speiche des Rades angebrachten Magneten (nicht Gegenstand dieser Auskunft) die Umdrehungen des Rades. Die ermittelten Daten werden an den Fahrradcomputer übertragen, der die Geschwindigkeit und die zurückgelegte Strecke daraus ermittelt und anzeigt. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einem Kunststoffbeutel mit Pappanhänger verpackt und sollen als Ersatz- bzw. Zubehörartikel für einen sog. Fahrradcomputer dienen. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/177/09-1Erteilt von DEGültig bis 2009-06-22

Tourenzähler, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt, so genannter Multikanal-Impulsgeber GEL 2710, im Wesentlichen bestehend aus einem zylindrischem Gehäuse (Ø 155 mm, Breite ca. 65 mm) aus beschichtetem Aluminium mit einer rechteckigen Welle aus rostfreiem Stahl, in dem sich u.a. eine metallische Maßverkörperung, die mit der Achse verbunden ist befindet. Ein oder mehrere magnetische Sensoren tasten diese Maßverkörperung ab. Von der Auswerteelektronik werden elektrische Impulse erzeugt, die als Rechtecksignale mit definierten Spannung- und Strompegeln ausgegeben werden. Die Ausgangsfrequenz ist proportional der Umdrehungsgeschwindigkeit der Achse. Der Drehgeber wird in der Schienenfahrzeugindustrie verwendet und liefert Ausgangssignale für unterschiedliche Steuerelektroniken wie Motordrehzahl, Gleitschutz, Zugsicherung und Rollwegerfassung.

DEB/176/09-1Erteilt von DEGültig bis 2009-06-22

Tourenzähler, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt, so genannter Präzisionsdrehgeber GEL 207, im Wesentlichen bestehend aus einem zylindrischem Gehäuse (Ø 58 mm, Breite 69 mm) aus galvanisch verzinkten und schwarz chromatisierten Stahl und einem Synchronflansch sowie einer Welle mit einem Durchmesser von 6 mm, in dem sich u.a. ein Präzisionsmesszahnrad und eine magnetische Abtastvorrichtung (Sensor) befinden. Der Sensor tastet berührungslos die Zahnstruktur des Messzahnrades ab und gibt ein Sinussignal zur externen Weiterverarbeitung aus. Der Drehgeber wird z.B. in der Schwerindustrie, bei Holz- und Verpackungsmaschinen, Abfüllanlagen, Lage- und Transportsystemen oder für Bearbeitungsmaschinen von Stahl, Stein oder Kunststoff zum Messen und Überwachen verschiedener Drehbewegungen verwendet.

DEB/176/09-4Erteilt von DEGültig bis 2009-06-22

Tourenzähler, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt, so genannter Präzisionsdrehgeber GEL 219, im Wesentlichen bestehend aus einem zylindrischem Gehäuse (Ø 58 mm, Breite 80,5mm) aus galvanisch verzinkten und schwarz chromatisierten Stahl und einem Rechteckflansch sowie einer Welle mit einem Durchmesser von 16 mm, in dem sich u.a. ein Präzisionsmesszahnrad und eine magnetische Abtastvorrichtung (Sensor) befinden. Der Sensor tastet berührungslos die Zahnstruktur des Messzahnrades ab und gibt ein Sinussignal zur externen Weiterverarbeitung aus. Der Drehgeber wird z.B. in der Schwerindustrie, bei Holz- und Verpackungsmaschinen, Abfüllanlagen, Lage- und Transportsystemen oder für Bearbeitungsmaschinen von Stahl, Stein oder Kunststoff zum Messen und Überwachen verschiedener Drehbewegungen verwendet.

DEB/176/09-2Erteilt von DEGültig bis 2009-06-22

Tourenzähler, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt, so genannter Präzisionsdrehgeber GEL 208, im Wesentlichen bestehend aus einem zylindrischem Gehäuse (Ø 58 mm, Breite 63 mm) aus galvanisch verzinkten und schwarz chromatisierten Stahl und einem Klemmflansch sowie einer Welle mit einem Durchmesser von 10 mm, in dem sich u.a. ein Präzisionsmesszahnrad und eine magnetische Abtastvorrichtung (Sensor) befinden. Der Sensor tastet berührungslos die Zahnstruktur des Messzahnrades ab und gibt ein Sinussignal zur externen Weiterverarbeitung aus. Der Drehgeber wird z.B. in der Schwerindustrie, bei Holz- und Verpackungsmaschinen, Abfüllanlagen, Lage- und Transportsystemen oder für Bearbeitungsmaschinen von Stahl, Stein oder Kunststoff zum Messen und Überwachen verschiedener Drehbewegungen verwendet.

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9029Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope
  3. 9029.10Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler
  4. 9029.10.00Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler
  5. 9029.10.00.90andere
  6. 9029.10.00.90.0Tourenzähler, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0

HS-Code9029.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9029.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9029.10.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9029.10.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,9 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9029

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Zähler, die irgendwelche Einheiten aller Art (Umdrehungen, Einzelstücke, Längen usw.) zusammenzählen oder einen zu entrichtenden Betrag anzeigen. Ausgenommen von dieser Position sind jedoch Zählvorrichtungen der in Pos. 8473 erfassten Art, Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler der Pos. 9028 und Kurvenmesser oder Planimeter der Pos. 9017 oder 9031. 2) Geräte, die eine Umdrehungs- oder lineare Geschwindigkeit, bezogen auf einen bestimmten Zeitraum, anzeigen (Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser), andere als die der Pos. 9014 und 9015. 3) Stroboskope aller Art. …

Pos. 9029

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm).

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Tourenzähler?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Tourenzähler überwiegend in 9029.10.00.90.0 eingereiht: Tourenzähler, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Tourenzähler?

Auf 9029.10.00.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 1,9 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Tourenzähler?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 902910. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 27 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 96 Prozent davon wurden in 9029.10.00.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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