Einreihung

Zolltarifnummer für Transportanhänger Für Fahrräder: 8716.39.50.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Transportanhänger Für Fahrräder wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8716.39.50.00 eingereiht: Anhänger, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8716.39.50.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Transportanhänger Für Fahrräder aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8716.39.50.00
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI24654/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-28

Transportanhänger für Fahrräder, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - zusammenklappbar, - - mit einem Rahmen aus Aluminium, - - mit einer Länge von ca. 71 cm bis 81 cm, einer Breite von ca. 64 cm bis 75 cm und einer Höhe von ca. 54 cm bis 63 cm, - - mit einem Gewicht von ca. 8 kg bis 10,6 kg, - - mit einem Verdeck, - - mit jeweils zwei 16 Zoll Speichenlaufrädern mit Reflexstreifen, - - mit einer Deichsel, - für die Beförderung von Gütern bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI33957/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-30

Transportanhänger für Fahrräder, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - mit einem Rahmen aus Stahl, - - mit den Abmessungen ohne Deichsel (L x B x H) von: ca. 84 cm x 88 cm x 60 cm, - - mit einem Verdeck, - - mit zwei 16 Zoll Speichenlaufrädern mit zwei Reflektoren, - - mit einer klappbaren Deichsel, - für die Beförderung von Gütern bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI33945/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-30

Transportanhänger für Fahrräder, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - mit einem Rahmen aus Stahl, - - mit den Abmessungen ohne Deichsel (L x B x H) von: ca. 75 cm x 60 cm x 58 cm, - - mit einem Verdeck, - - mit zwei 16 Zoll Speichenlaufrädern mit zwei Reflektoren, - - mit einer klappbaren Deichsel, - für die Beförderung von Gütern bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI22812/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-27

Transportanhänger für Fahrräder, Fotos siehe Anlage, - lt. Antrag: - - zusammenklappbar, - - mit einem Rahmen aus Aluminium, - - mit einer Länge von ca. 71 cm bzw. 81 cm, einer Breite von ca. 64 cm bzw. 69 cm und einer Höhe von ca. 54 cm bzw. 63 cm, - - mit einem Gewicht von ca. 8,0 kg bzw. 9,0 kg, - - mit einem Verdeck, - - mit jeweils zwei 16 Zoll Speichenlaufrädern mit Reflexstreifen, - - mit einer Deichsel, - für die Beförderung von Gütern bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI17843/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-23

Transportanhänger für Fahrräder, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - zusammenklappbar, - - mit einem Rahmen aus Aluminium, - - mit einer Länge von ca. 81 cm, einer Breite von ca. 69 cm und einer Höhe von ca. 63 cm, - - mit einem Gewicht von ca. 9 kg, - - mit einem Verdeck, - - mit jeweils zwei 16 Zoll Speichenlaufrädern mit Reflexstreifen, - - mit einer Deichsel, - für die Beförderung von Gütern bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

DEBTI44472/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-04

Transportanhänger für Fahrräder, Fotos siehe Anlage, - lt. Antrag: - - zusammenklappbar, - - mit einem Rahmen aus Aluminium, - - mit einer Länge von ca. 71 cm bis 81 cm, einer Breite von ca. 64 cm bis 75 cm und einer Höhe von ca. 54 cm bis 63 cm, - - mit einem Gewicht von ca. 8 kg bis 10,6 kg, - - mit einem Verdeck, - - mit jeweils zwei 16 Zoll Speichenlaufrädern mit Reflexstreifen, - - mit einer Deichsel, - für die Beförderung von Gütern bestimmt. "Anhänger für Fahrzeuge aller Art, andere als in den Unterpositionen 8716 10 und 8716 20 genannte, Anhänger zum Befördern von Gütern, ohne Tankaufbau, nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt, neu, keine Sattelanhänger"

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
  3. 8716.39andere Anhänger zum Befördern von Gütern, andere
  4. 8716.39.50andere
  5. 8716.39.50.00Anhänger, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8716.39.50.00

HS-Code8716.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8716.39.508 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8716.39.50.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 9A991aNational export-control item (Ausfuhrliste Teil I B)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8716

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. Die Fahrzeuge dieser Position sind dazu gebaut, von anderen Fahrzeugen (Zugmaschinen, Kraftwagen, Kraftkarren, Krafträdern, Fahrrädern usw.) gezogen, mit der Hand gezogen oder geschoben, mit dem Fuß angeschoben oder von Tieren gezogen zu werden. …

Pos. 8716

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 773/2011 der Kommission vom 2. August 2011 (ABL EU Nr. L 201/4) (RV L 773/11): Mit dem Fuß angetriebenes, zweirädriges Fahrzeug mit einem Gewicht von etwa 10 kg. Das Fahrzeug besteht aus: - einem Stahlrahmen mit verchromter Aluminiumgabel mit Federung, - einem höhenverstellbaren Lenker, - einer gelochten und mit Anti-Rutsch-Belag versehenen Trittfläche mit den Abmessungen 38 × 11 cm, - zwei Rädern mit folgenden Abmessungen: 26 Zoll (vorn) und 18 Zoll (hinten), - Handbremsen für Hinter- und Vorderrad und - einem Klappständer. Das Fahrzeug verfügt über keinen Sattel, keine Pedale und kein Tretlager. Die maximale Höhe des Lenkers beträgt 97 cm. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 – C-273/09: Rechtlicher Rahmen Position 8716 der KN lautet: „8716 Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon: … 8716 80 00 – andere Fahrzeuge“. In den HS-Erläuterungen zu der genannten Position 8716 heißt es: „Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der in den vorhergehenden Positionen aufgeführten Fahrzeuge eine Gruppe nicht selbstfahrender ein- oder mehrrädriger Fahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern. Hierher gehören ferner Spezialfahrzeuge ohne Räder, z. B. Schlitten und Schleifen. …

Pos. 8716

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Transportanhänger Für Fahrräder?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Transportanhänger Für Fahrräder überwiegend in 8716.39.50.00 eingereiht: Anhänger, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Transportanhänger Für Fahrräder?

Auf 8716.39.50.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Transportanhänger Für Fahrräder?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871639. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8716.39.50.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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