Einreihung

Zolltarifnummer für Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug: 8703.21.10.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8703.21.10.00 eingereiht: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, neu. Der Drittlandszollsatz beträgt 10 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 8703.21.10.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8703.21.10.00
Drittlandszoll
10 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI11278/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, sog. Acker- und Forstschlepper auf Rädern, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines offenen, vierrädrigen, motorradähnlichen, geländegängigen Leichtkraftfahrzeugs, sog. All Terrain Vehicle (ATV), - laut Antrag/Datenblatt: - - mit den Abmessungen von 2450 mm x 1246 mm x 1440 mm bis 1465 mm (L x B x H) und einem Radstand von 1500 mm, - - mit einem Eigengewicht von 559 kg, - - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, - - mit einer Motorleistung von 33,6 kW, - - mit einem Hubraum von 650 cm³, - - mit einer Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt wurde und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - mit einer Kraftübertragung auf die Räder über Antriebswellen, - - Reifen mit einem tiefen Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug eine Last ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - laut Herstellerbescheinigung mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von 1014 kg, dies entspricht nicht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, somit keine Einreihung in die Position 8701. "Kraftfahrzeug, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderes Kraftfahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger, neu"

DEBTI11276/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, sog. Acker- und Forstschlepper auf Rädern, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines offenen, vierrädrigen, motorradähnlichen, geländegängigen Leichtkraftfahrzeugs, sog. All Terrain Vehicle (ATV), - laut Antrag/Datenblatt: - - mit den Abmessungen von 2450 mm x 1246 mm x 1440 mm bis 1465 mm (L x B x H) und einem Radstand von 1500 mm, - - mit einem Eigengewicht von 559 kg, - - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, - - mit einer Motorleistung von 33,6 kW, - - mit einem Hubraum von 650 cm³, - - mit einer Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt wurde und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - mit einer Kraftübertragung auf die Räder über Antriebswellen, - - Reifen mit einem tiefen Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug eine Last ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - laut Herstellerbescheinigung mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von 1014 kg, dies entspricht nicht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, somit keine Einreihung in die Position 8701. "Kraftfahrzeug, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderes Kraftfahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger, neu"

DEBTI11281/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-04

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, sog. Acker- und Forstschlepper auf Rädern, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines offenen, vierrädrigen, motorradähnlichen, geländegängigen Leichtkraftfahrzeugs, sog. All Terrain Vehicle (ATV), - laut Antrag/Datenblatt: - - mit den Abmessungen von 2450 mm x 1246 mm x 1440 mm bis 1465 mm (L x B x H) und einem Radstand von 1500 mm, - - mit einem Eigengewicht von 559 kg, - - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, - - mit einer Motorleistung von 36 kW, - - mit einem Hubraum von 800 cm³, - - mit einer Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt wurde und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - mit einer Kraftübertragung auf die Räder über Antriebswellen, - - Reifen mit einem tiefen Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug eine Last ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - laut Herstellerbescheinigung mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von 1014 kg, dies entspricht nicht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, somit keine Einreihung in die Position 8701. "Kraftfahrzeug, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderes Kraftfahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger, neu"

DEBTI11280/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-04

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, sog. Acker- und Forstschlepper auf Rädern, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines offenen, vierrädrigen, motorradähnlichen, geländegängigen Leichtkraftfahrzeugs, sog. All Terrain Vehicle (ATV), - laut Antrag/Datenblatt: - - mit den Abmessungen von 2450 mm x 1246 mm x 1440 mm bis 1465 mm (L x B x H) und einem Radstand von 1500 mm, - - mit einem Eigengewicht von 578 kg, - - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, - - mit einer Motorleistung von 48 kW, - - mit einem Hubraum von 976 cm³, - - mit einer Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt wurde und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - mit einer Kraftübertragung auf die Räder über Antriebswellen, - - Reifen mit einem tiefen Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug eine Last ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - laut Herstellerbescheinigung mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von 1014 kg, dies entspricht nicht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, somit keine Einreihung in die Position 8701. "Kraftfahrzeug, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderes Kraftfahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger, neu"

DEBTI11279/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-04

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, sog. Acker- und Forstschlepper auf Rädern, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines offenen, vierrädrigen, motorradähnlichen, geländegängigen Leichtkraftfahrzeugs, sog. All Terrain Vehicle (ATV), - laut Antrag/Datenblatt: - - mit den Abmessungen von 2450 mm x 1246 mm x 1440 mm bis 1465 mm (L x B x H) und einem Radstand von 1500 mm, - - mit einem Eigengewicht von 559 kg, - - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, - - mit einer Motorleistung von 36 kW, - - mit einem Hubraum von 800 cm³, - - mit einer Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt wurde und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - mit einer Kraftübertragung auf die Räder über Antriebswellen, - - Reifen mit einem tiefen Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug eine Last ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - laut Herstellerbescheinigung mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von 1014 kg, dies entspricht nicht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, somit keine Einreihung in die Position 8701. "Kraftfahrzeug, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderes Kraftfahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger, neu"

DEBTI11277/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-04

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, sog. Acker- und Forstschlepper auf Rädern, Foto siehe Anlage, - in der Bauart eines offenen, vierrädrigen, motorradähnlichen, geländegängigen Leichtkraftfahrzeugs, sog. All Terrain Vehicle (ATV), - laut Antrag/Datenblatt: - - mit den Abmessungen von 2450 mm x 1246 mm x 1440 mm bis 1465 mm (L x B x H) und einem Radstand von 1500 mm, - - mit einem Eigengewicht von 578 kg, - - mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, - - mit einer Motorleistung von 48 kW, - - mit einem Hubraum von 976 cm³, - - mit einer Lenkstange mit zwei Griffen, an der die Kontrolleinrichtungen für die Steuerung des Fahrzeugs montiert sind; die Lenkung wird durch Drehen der zwei Vorderräder bewirkt und beruht auf einem Kraftwagenlenksystem (Ackermann-Prinzip), - - mit Bremssystemen an allen Rädern, - - mit einem Automatikgetriebe mit Rückwärtsgang, - - mit einem Motor, der speziell für die Benutzung in schwer zugänglichem Gelände entwickelt wurde und bei niedriger Drehzahl eine ausreichende Zugkraft liefert, - - mit einer Kraftübertragung auf die Räder über Antriebswellen, - - Reifen mit einem tiefen Profil, das für unbefestigtes Gelände geeignet ist, - - hinten mit einer Ankupplungsvorrichtung, mit der das Fahrzeug eine Last ziehen kann, - - vorne mit einer fest angebrachten Seilwinde, - laut Herstellerbescheinigung mit einer Anhängelast (nicht gebremst) von 1014 kg, dies entspricht nicht mindestens dem Zweifachen des Eigengewichts, somit keine Einreihung in die Position 8701. "Kraftfahrzeug, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, anderes Kraftfahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1 000 cm3 oder weniger, neu"

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8703Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
  3. 8703.21andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 1 000 cm³ oder weniger
  4. 8703.21.10neu
  5. 8703.21.10.00Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, neu

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8703.21.10.00

HS-Code8703.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8703.21.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8703.21.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll10 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 9A991bNational export-control item (Ausfuhrliste Teil I B)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8703

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Position 8703 nach dem Verhältnis der zur Verfügung stehenden Ladefläche zum vorhandenen Radstand des Fahrzeugs. Einreihung als Personenkraftwagen (PKW) (Pos. 8703) A) Fahrzeug mit offener Ladefläche: Beträgt die Ladefläche bis zu 50% des Radstandes überwiegt der Charakter der Personenbeförderung und das KFZ ist in die Position 8703 einzureihen. B) Fahrzeug mit abgedeckter Ladefläche: Ebenfalls als PKW sind Pick-up's einzureihen, die über eine fest montierte, von hinten aufklappbare Abdeckung bzw. Klappe verfügen, sofern die Laderaumhöhe lediglich rd. 50 cm beträgt. In diesem Fall liegt keine gewöhnliche Ladefläche vor, sondern der Laderaum ist mit einem normalen Kofferraum vergleichbar ist. Einreihung als LKW (Pos. …

Pos. 8703

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS), Position 8703, Ziffer 2 c, beschrieben sind. Da die oben in Klammern aufgeführten Ausstattungsmerkmale aus den Erläuterungen zum Harmonisierten System keine abschließende Liste darstellen, entsprechen die betreffenden Fahrzeuge der Definition von „Campingkraftwagen/Wohnmobile“ gemäß den HS-Erläuterungen. Fahrzeuge, die lediglich über Schlafmöglichkeiten verfügen, gelten nicht als „Wohnmobile“ im Sinne der KN-Codes 8703 32 11 und 8703 33 11 (vgl. HS-Erläuterungen zu Position 8703, Ziffer 2 c. Sie sind daher unter den KN-Codes 8703 32 19 bzw. 8703 33 19 „andere“ einzureihen. 1) (weniger als 50 % des Achsabstandes.)

Pos. 8703

Zu Unterposition 8703 21: 1. Vierrädriges (zweiradangetriebenes) Geländefahrzeug („A.T.V.“) mit Röhrenfahrgestell, mit einem motorradähnlichen Sitz, Lenkstange und „off-road“ - Ballonreifen. Die Lenkung wird durch Drehen der zwei Fronträder bewirkt und beruht auf einen Kraftwagenlenksystem (Ackermann - Prinzip). Das Fahrzeug ist mit einem automatischen Getriebe mit Rückwärtsgang, kettengetriebener Hinterachse und Trommelvorder - und - hinterradbremsen ausgestattet. Es wird durch einen Viertakt - Einzylinder - Motor mit einem Hubraum von 124 cm3 angetrieben. Es ist nicht mit Gepäckträgern oder einem Anhängerhaken ausgestattet. 2. Vierradangetriebenes Geländefahrzeug („A.T.V.“) mit Röhrenfahrgestell, mit einem motorradähnlichen Sitz, Lenkstange und „off-road“ - Ballonreifen. …

Pos. 8703

Zu Position 8703 gehören auch leichte Dreiradkraftfahrzeuge einfacher Bauart, wie z. B. solche mit einem Kraftradmotor und Kraftradrädern, die sich durch ihre mechanische Einrichtung (eine Kraftwagenlenkvorrichtung) als Kraftwagen kennzeichnen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 8703, zweiter Absatz). Da das Fahrzeug mit einer Kraftwagenlenkvorrichtung ein Merkmal von Kraftwagen der Position 8703 aufweist, ist eine Einreihung in Position 8711 ausgeschlossen. Das Fahrzeug ist daher als ein neues, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmtes Kraftfahrzeug in den KN-Code 8703 21 10 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1034/2014 der Kommission vom 25. September 2014 (ABl. EU Nr. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug überwiegend in 8703.21.10.00 eingereiht: Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, neu. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug?

Auf 8703.21.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 10 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 870321. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 8703.21.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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