Zolltarifnummer für Wabenartikel: 9505.90.00.00.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Wabenartikel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0 eingereiht: Fest-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 15 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 93 Prozent davon führen auf 9505.90.00.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Wabenartikel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9505.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 15
- Übereinstimmung
- 93 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um einen Zieranhänger aus Pappe, der zur Weihnachtsdekoration bestimmt ist. Der Anhänger besteht aus zusammengefalteten, wabenförmig miteinander verklebten, beigefarbenen Pappzuschnitten, die auseinandergefaltet und durch einen integrierten Magneten fixiert, einen etwa 11 cm großen Engel bilden. Dieser ist an der Oberseite mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Ein Weihnachtsartikel der Unterposition (HS) 9505 10 liegt auf Grund der neutralen Gestaltung nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um einen Zieranhänger aus Pappe, der zur Weihnachtsdekoration bestimmt ist. Der Anhänger besteht aus zusammengefalteten, wabenförmig miteinander verklebten, beigefarbenen Pappzuschnitten, die auseinandergefaltet und durch einen integrierten Magneten fixiert, ein etwa 12 cm großes Ornament bilden. Dieses ist an der Oberseite mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Ein Weihnachtsartikel der Unterposition (HS) 9505 10 liegt auf Grund der neutralen Gestaltung nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um einen Zieranhänger aus Pappe, der zur Weihnachtsdekoration bestimmt ist. Der Anhänger besteht aus zusammengefalteten, wabenförmig miteinander verklebten, beigefarbenen Pappzuschnitten, die auseinandergefaltet und durch einen integrierten Magneten fixiert, einen etwa 12 cm großen Schneemann bilden. Dieser ist an der Oberseite mit einer textilen ist an der Oberseite mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Ein Weihnachtsartikel der Unterposition (HS) 9505 10 liegt aufgrund der neutralen Gestaltung nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um einen Zieranhänger aus Pappe, der zur Weihnachtsdekoration bestimmt ist. Der Anhänger besteht aus zusammengefalteten, wabenförmig miteinander verklebten, beigefarbenen Pappzuschnitten, die auseinandergefaltet und durch einen integrierten Magneten fixiert, einen Ball bilden. Dieser weist einen Durchmesser von etwa 12 cm auf und ist an der Oberseite mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Derartige Waren werden üblicherweise bei Feiern zum Dekorieren von Räumen verwendet. Ein Weihnachtsartikel der Unterposition (HS) 9505 10 liegt auf Grund der neutralen Gestaltung nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um einen Zieranhänger aus Pappe. Der Anhänger besteht aus zusammengefalteten, wabenförmig miteinander verklebten, weißen Pappzuschnitten. Im aufgefalteten Zustand bildet das Erzeugnis eine Rosette und weist einen Durchmesser von etwa 48 cm auf. An der Oberseite ist die Waren mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Drei kleine Klettpunkte dienen der Rosette zur Fixierung der Form. Derartige Wabenerzeugnisse dienen als Dekorationsartikel bei Feiern dem Dekorieren von Räumen. Ein Weihnachtsartikel der Unterposition (HS) 9505 10 liegt auf Grund der neutralen Gestaltung nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um einen Zieranhänger aus Pappe. Der Anhänger besteht aus zusammengefalteten, wabenförmig miteinander verklebten, cremefarbenen Pappzuschnitten mit bronzefarbenen Rand. Im aufgefalteten Zustand bildet das Erzeugnis eine Rosette und weist einen Durchmesser von etwa 48 cm auf. An der Oberseite ist die Waren mit einer textilen Aufhängeschlaufe ausgestattet. Drei kleine Klettpunkte dienen der Rosette zur Fixierung der Form. Derartige Wabenerzeugnisse dienen als Dekorationsartikel bei Feiern dem Dekorieren von Räumen. Ein Weihnachtsartikel der Unterposition (HS) 9505 10 liegt auf Grund der neutralen Gestaltung nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der Ware um einen Dekorationsartikel in Form eines stilisierten Tannenbaumes (Höhe etwa 65 cm). Das Erzeugnis besteht aus beigen, wabenartig gestalteten Papierzuschnitten, die auseinandergefaltet mittels kleiner Klettverschlüsse fixiert werden. Derartige in der Art klassischer „Wabengirlanden/Wabenerzeugnisse“ gefertigte Waren dienen als Dekorationsartikel bei Feiern zum Dekorieren von Räumen und/oder Tischen. Ein Weihnachtsartikel der Unterposition (HS) 9505 10 liegt auf Grund der neutralen Gestaltung nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei der Ware um einen Dekorationsartikel in Form eines stilisierten Schneemannes (Höhe etwa 50 cm). Das Erzeugnis besteht aus rot-weißen, wabenartig gestalteten Papierzuschnitten, die auseinandergefaltet mittels kleiner, integrierter Magneten fixiert werden. Derartige in der Art klassischer „Wabengirlanden/Wabenerzeugnisse“ gefertigte Waren dienen als Dekorationsartikel bei Feiern zum Dekorieren von Räumen und/oder Tischen. Ein Weihnachtsartikel der Unterposition (HS) 9505 10 liegt auf Grund der neutralen Gestaltung nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9505.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9505 90 00: Hierher gehören Erzeugnisse aus Leuchtstäben mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen sowie verschiedenen Verbindern, Griffen oder Halterungen, aus denen Einwegartikel zusammengesetzt werden können. Sie dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen. Beispiele für solche Waren sind Fantasieschmuck (Armreifen, Ohrringe, Ketten, Brillen), Leuchtstäbe an einem Griff oder andere zwei- oder dreidimensionale Gegenstände. Die Leuchtstäbe bestehen aus einem äußeren Kunststoffröhrchen, das mit einer klaren, farblosen (durchsichtigen) Flüssigkeit gefüllt ist, und einem Glasröhrchen, das mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt ist. Beim Knicken des Kunststoffröhrchens wird das Glasröhrchen im Inneren zerbrochen, sodass die Flüssigkeit aus dem Glasröhrchen mit der Flüssigkeit in dem Kunststoffröhrchen reagiert. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
10. Position 9505 KN 31.07.2026
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Wabenartikel?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Wabenartikel überwiegend in 9505.90.00.00.0 eingereiht: Fest-, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Wabenartikel?
Auf 9505.90.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Wabenartikel?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950590. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 15 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 93 Prozent davon wurden in 9505.90.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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