Einreihung

Zolltarifnummer für Wärmekissenbezug: 6307.90.10.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Wärmekissenbezug wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6307.90.10.00 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %.

Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 6307.90.10.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Wärmekissenbezug aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6307.90.10.00
Drittlandszoll
12 %
vZTA-Grundlage
10
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE3742/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-17

Wärmekissenbezug, sog. Stoffspielzeug ungefüllt, Foto siehe Anlage, - in Form eines flachen, annähernd runden (Durchmesser: ca. 20 cm), stilisierten Giraffenkopfes mit "Ohren" und "Hörnern"; in den max. Abmessungen: ca. 23,0 cm x 20,5 cm, - aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester, - mit einem Futter unterlegt, - mit Watttierungsstoff gefüllten Hörnern, - auf der Vorderseite mit einem aufgestickten "Giraffengesicht" und einem aufgenähten "Flicken" aus augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - am oberen Rand mit einer ca. 17 cm breiten Öffnung mit Klettverschluss, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Aufnahme eines mit Kirschkernen gefüllten Wärmekissens, kann aber laut Antrag auch zur Aufnahme kleinerer Gegenstände genutzt werden, - stellt sich aufgrund des Verwendungszweckes weder als Ware der Position 6302 noch als Ware der Position 6304 und aufgrund des eigenen Gebrauchswertes sowie der Gestaltung als (kindgerechter) Wärmekissenbezug auch nicht als Spieltier der Position 9503 dar. "Andere konfektionierte Ware (Wärmekissenbezug) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE3728/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-17

Wärmekissenbezug, sog. Stoffspielzeug ungefüllt, Foto siehe Anlage, - in Form eines flachen, annähernd der Silhouette des auf einer Seite aufgestickten Tiermotives (sitzender Elefant) angepassten Kissenbezuges; in den max. Abmessungen: ca. 24,5 cm x 20,0 cm, - aus einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer mit einem Futter unterlegten Vorderseite (Schauseite), - etwa in der Mitte der Rückseite mit einer ca. 16 cm breiten Öffnung mit Klettverschluss, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Aufnahme eines mit Traubenkernen gefüllten Wärmekissens, kann aber laut Antrag auch zur Aufnahme kleinerer Gegenstände genutzt werden, - stellt sich aufgrund des Verwendungszweckes weder als Ware der Position 6302 noch als Ware der Position 6304 und aufgrund des eigenen Gebrauchswertes sowie der Gestaltung als (kindgerechter) Wärmekissenbezug auch nicht als Spieltier der Position 9503 dar. "Andere konfektionierte Ware (Wärmekissenbezug) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE3730/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-17

Wärmekissenbezug, sog. Stoffspielzeug ungefüllt, Foto siehe Anlage, - in Form eines flachen, annähernd runden (Durchmesser ca. 20 cm), stilisierten Bärenkopfes mit "Ohren"; in den max. Abmessungen: ca. 22,0 cm x 20,0 cm, - aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester, - mit einem Futter unterlegt, - auf der Vorderseite mit einem aufgestickten "Bärengesicht" und einem aufgenähten "Flicken" aus augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - am oberen Rand mit einer ca. 17 cm breiten Öffnung mit Klettverschluss, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Aufnahme eines mit Kirschkernen gefüllten Wärmekissens, kann aber laut Antrag auch zur Aufnahme kleinerer Gegenstände genutzt werden, - stellt sich aufgrund des Verwendungszweckes weder als Ware der Position 6302 noch als Ware der Position 6304 und aufgrund des eigenen Gebrauchswertes sowie der Gestaltung als (kindgerechter) Wärmekissenbezug auch nicht als Spieltier der Position 9503 dar. "Andere konfektionierte Ware (Wärmekissenbezug) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE3737/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-17

Wärmekissenbezug, sog. Stoffspielzeug ungefüllt, Foto siehe Anlage, - in Form eines flachen, annähernd der Silhouette des auf einer Seite aufgestickten Tiermotives (Krokodil) angepassten Kissenbezuges; in den max. Abmessungen: ca. 26,0 cm x 19,0 cm, - aus einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer mit einem Futter unterlegten Vorderseite (Schauseite), - etwa in der Mitte der Rückseite mit einer ca. 13 cm breiten Öffnung mit Klettverschluss, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Aufnahme eines mit Traubenkernen gefüllten Wärmekissens, kann aber laut Antrag auch zur Aufnahme kleinerer Gegenstände genutzt werden, - stellt sich aufgrund des Verwendungszweckes weder als Ware der Position 6302 noch als Ware der Position 6304 und aufgrund des eigenen Gebrauchswertes sowie der Gestaltung als (kindgerechter) Wärmekissenbezug auch nicht als Spieltier der Position 9503 dar. "Andere konfektionierte Ware (Wärmekissenbezug) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE3732/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-17

Wärmekissenbezug, sog. Stoffspielzeug ungefüllt, Foto siehe Anlage, - in Form eines flachen, annähernd runden (Durchmesser: ca. 20 cm), stilisierten Katzenkopfes mit "Ohren"; in den max. Abmessungen: ca. 21,0 cm x 20,5 cm, - aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester, - mit einem Futter unterlegt, - auf der Vorderseite mit einem aufgestickten "Katzengesicht" und einem aufgenähten "Flicken" aus augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - am oberen Rand mit einer ca. 17 cm breiten Öffnung mit Klettverschluss, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Aufnahme eines mit Kirschkernen gefüllten Wärmekissens, kann aber laut Antrag auch zur Aufnahme kleinerer Gegenstände genutzt werden, - stellt sich aufgrund des Verwendungszweckes weder als Ware der Position 6302 noch als Ware der Position 6304 und aufgrund des eigenen Gebrauchswertes sowie der Gestaltung als (kindgerechter) Wärmekissenbezug auch nicht als Spieltier der Position 9503 dar. "Andere konfektionierte Ware (Wärmekissenbezug) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE3741/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-17

Wärmekissenbezug, sog. Stoffspielzeug ungefüllt, Foto siehe Anlage, - in Form eines flachen, annähernd runden (Durchmesser: ca. 20 cm), stilisierten Hasenkopfes mit "Ohren"; in den max. Abmessungen: ca. 27,0 cm x 20,5 cm, - aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester, - mit einem Futter unterlegt, - auf der Vorderseite mit einem aufgestickten "Hasengesicht" und einem aufgenähten "Flicken" aus augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - am oberen Rand mit einer ca. 15 cm breiten Öffnung mit Klettverschluss, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Aufnahme eines mit Kirschkernen gefüllten Wärmekissens, kann aber laut Antrag auch zur Aufnahme kleinerer Gegenstände genutzt werden, - stellt sich aufgrund des Verwendungszweckes weder als Ware der Position 6302 noch als Ware der Position 6304 und aufgrund des eigenen Gebrauchswertes sowie der Gestaltung als (kindgerechter) Wärmekissenbezug auch nicht als Spieltier der Position 9503 dar. "Andere konfektionierte Ware (Wärmekissenbezug) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE3739/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-17

Wärmekissenbezug, sog. Stoffspielzeug ungefüllt, Foto siehe Anlage, - in Form eines flachen, annähernd runden (Durchmesser: ca. 20 cm), stilisierten Eselkopfes mit "Ohren" und "Haaren"; in den max. Abmessungen: ca. 27,0 cm x 20,5 cm, - aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester, - mit einem Futter unterlegt, - auf der Vorderseite mit einem aufgestickten "Eselgesicht", einem aufgenähten "Flicken" aus augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen und "Augen" aus Kunststoff, - am oberen Rand mit einer ca. 17 cm breiten Öffnung mit Klettverschluss, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Aufnahme eines mit Kirschkernen gefüllten Wärmekissens, kann aber laut Antrag auch zur Aufnahme kleinerer Gegenstände genutzt werden, - stellt sich aufgrund des Verwendungszweckes weder als Ware der Position 6302 noch als Ware der Position 6304 und aufgrund des eigenen Gebrauchswertes sowie der Gestaltung als (kindgerechter) Wärmekissenbezug auch nicht als Spieltier der Position 9503 dar. "Andere konfektionierte Ware (Wärmekissenbezug) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

DE3729/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-17

Wärmekissenbezug, sog. Stoffspielzeug ungefüllt, Foto siehe Anlage, - in Form eines flachen, annähernd runden (Durchmesser ca. 19 cm), stilisierten Affenkopfes mit "Ohren" und "Haaren"; in den max. Abmessungen: ca. 27,5 cm x 20,5 cm, - aus verschiedenen einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester, - mit einem Futter unterlegt, - auf der Vorderseite mit einem aufgestickten "Affengesicht" und einem aufgenähten "Flicken" aus augenscheinlich Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - am oberen Rand mit einer ca. 17 cm breiten Öffnung mit Klettverschluss, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient zur Aufnahme eines mit Kirschkernen gefüllten Wärmekissens, kann aber laut Antrag auch zur Aufnahme kleinerer Gegenstände genutzt werden, - stellt sich aufgrund des Verwendungszweckes weder als Ware der Position 6302 noch als Ware der Position 6304 und aufgrund des eigenen Gebrauchswertes sowie der Gestaltung als (kindgerechter) Wärmekissenbezug auch nicht als Spieltier der Position 9503 dar. "Andere konfektionierte Ware (Wärmekissenbezug) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

Einordnung im Zolltarif

  1. 63ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  2. 6307I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
  3. 6307.90andere
  4. 6307.90.10aus Gewirken oder Gestricken
  5. 6307.90.10.00Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6307.90.10.00

HS-Code6307.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6307.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6307.90.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. 1).) 2) Waren mit herausnehmbarem Kissen: 3) Waren in Form einer Höhle: 4) Waren in Form eines „Kuschelsacks/Schlafsacks“:

Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 63, sofern sie nicht in anderen Positionen des Abschnitts XI erfasst sind. Darunter fallen auch Waren, die auf die gewünschte Länge zugeschnitten werden können und die im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI konfektioniert sind (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, Absätze 1 und 3). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken in den KN-Code 6307 90 10 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2021/1370 der Kommission vom 6. August 2021 (ABl. EU Nr. …

Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Wärmekissenbezug?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Wärmekissenbezug überwiegend in 6307.90.10.00 eingereiht: Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Wärmekissenbezug?

Auf 6307.90.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 12 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Wärmekissenbezug?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 630790. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 6307.90.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.