Zolltarifnummer für Wander-/freizeitschuhe -Siehe Foto-: 6403.91.13.90
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Wander-/freizeitschuhe -Siehe Foto- wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6403.91.13.90 eingereiht: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 6403.91.13.90.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Wander-/freizeitschuhe -Siehe Foto- aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6403.91.13.90
- Drittlandszoll
- 8 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Wander-/Freizeitschuhe -siehe Foto- - mit grob profilierten Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder, - mit Schnürverschluß (4 Paar metallverstärkte Ösenpaare, 1 Paar große, abstehende Kunststoffhaken und 1 Paar bewegliche Metallbügel), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - nach Schnitt und Ausstattung keine Trainingsschuhe oder trainingsschuhähnlichen Schuhe
Wander-/Freizeitschuhe -siehe Foto- - mit stark profilierten Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder und Verstärkungsteilen aus Spinnstoff, - mit Schnürverschluß (3 Ösenpaare), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - nach Schnitt und Ausstattung keine Trainingsschuhe
Wander-/Freizeitschuhe -siehe Foto- - mit grob profilierten Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder und Verstärkungsteilen aus Spinnstoff und Leder, - mit Schnürverschluß (5 metallverstärkte Ösenpaare, 1 Paar bewegliche Metallbügel, 1 Lederschlaufe am Zungenansatz), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - nach Schnitt und Ausstattung keine Trainingsschuhe oder trainingsschuhähnlichen Schuhe
Wander-/Freizeitschuhe -siehe Foto- - mit grob profilierten Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder, - mit Schnürverschluß (4 metallverstärkte Ösenpaare, 2 Paar abstehende Befestigungsöhre aus Metall), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - nach Schnitt und Ausstattung keine Trainingsschuhe oder trainingsschuhähnlichen Schuhe
Wander-/Freizeitschuhe -siehe Foto- - mit grob profilierten Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder, - mit Schnürverschluß (4 metallverstärkte Ösenpaare, 2 Paar abstehende Befestigungsöhre aus Metall), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - nach Schnitt und Ausstattung keine Trainingsschuhe oder trainingsschuhähnlichen Schuhe
Wander-/Freizeitschuhe -siehe Foto- - mit grob profilierten Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder, - mit Schnürverschluß (4 Paar bewegliche Metallbügel, 2 Paar abstehende Befestigungsöhre aus Metall), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - nach Schnitt und Ausstattung keine Trainingsschuhe oder trainingsschuhähnlichen Schuhe
Wander-/Freizeitschuhe -siehe Foto- - mit grob profilierten Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder, - mit Schnürverschluß (4 Paar bewegliche Metallbügel, 2 Paar abstehende Befestigungsöhre aus Metall), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - nach Schnitt und Ausstattung keine Trainingsschuhe oder trainingsschuhähnlichen Schuhe
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
- 6403.91andere Schuhe, den Knöchel bedeckend
- 6403.91.13andere, den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
- 6403.91.13.90Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.91.13.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Wander-/freizeitschuhe -Siehe Foto-?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Wander-/freizeitschuhe -Siehe Foto- überwiegend in 6403.91.13.90 eingereiht: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Wander-/freizeitschuhe -Siehe Foto-?
Auf 6403.91.13.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 8 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Wander-/freizeitschuhe -Siehe Foto-?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 640391. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 6403.91.13.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.