Zolltarifnummer für Ware Aus Glaskurzwaren: 7018.90.10.00
Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026
Ware Aus Glaskurzwaren wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7018.90.10.00 eingereiht: Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %.
Grundlage sind 9 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 89 Prozent davon führen auf 7018.90.10.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Ware Aus Glaskurzwaren aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 7018.90.10.00
- Drittlandszoll
- 3 %
- vZTA-Grundlage
- 9
- Übereinstimmung
- 89 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Ware aus Glaskurzwaren - in Form eines „Netzes“ (zur Untersuchung wurde ein Maß von ca. 43 x 34 cm vorgelegt), - bestehend aus geschliffenen Strasssteinen in Kunststofffassungen, welche mit Schnüren aus Kunststoff miteinander verbunden sind, - das Wesen der Ware wird von den Strasssteinen gebildet, - findet in der Textil- und Accessoires-Industrie Verwendung. (Abbildung siehe Anlage)
Ware aus Glaskurzwaren, in Form einer Girlande - mit einer Länge von ca. 183cm - gearbeitet aus einem biegsamen Draht, an welchem geschliffene Glassteine und Sterne aus einem unedlen Metall fixiert sind, - das Glas (90%) überwiegt gegenüber dem Metall (10%) und ist daher als wesensbestimmend anzusehen. Eine Einreihung als Weihnachtsfestartikel kommt nicht in Betracht, da die Ware neutral gestaltet ist und keinen Bezug zum Weihnachtsfest aufweist. (Abbildung siehe Anlage, Materialangaben laut Antragsteller)
Ware aus Glaskurzwaren, bestehend aus einem Set von 3 Sternen - in unterschiedlichen Größen vorliegend (Durchmesser von 11, 14 und 16cm), - gearbeitet aus einem formstabilen Kupferdraht in Form eines sechszackigen Sternes, an welchem geschliffene Glassteine fixiert sind, - mit einer Aufhängevorrichtung (Öse) verarbeitet, - verpackt in klarsichtigen Kunststoffbeuteln, - das Glas (90%) überwiegt gegenüber dem Metall (10%) und ist daher als wesensbestimmend anzusehen. Eine Einreihung als Weihnachtsfestartikel kommt nicht in Betracht, da die Ware neutral gestaltet ist und keinen Bezug zum Weihnachtsfest aufweist. (Abbildung siehe Anlage, Materialangaben laut Antragsteller)
Ware aus Glaskurzwaren - bestehend aus einer ca. 170 cm langen Aufreihung von Glasperlen (Vielecke) aus einem Spezialglas nicht einheitlicher Größe, bei denen die Perlen auf einem Stahlseil einzeln verknotet sind, - die Enden des Stahlseiles sind als Schlinge oder gerade ausgeführt, - die Ware dient laut Firmenangaben zu Dekorations- und Zierzwecken (z.Bsp. Raumteiler etc.), - in verschiedenen Längen erhältlich (von 1,5m bis 3,5m), - die Glasperlen verleihen der Ware ihren Charakter. (Abbildung siehe Anlage)
Ware aus Glaskurzwaren - zusammengesetzt aus einer ca. 187 cm langen Aufreihung von Glaskristallen einheitlicher Größe, bestehend aus einem Spezialglas, - die einzelnen Glaskristalle sind an den gegenüberliegenden Seiten gelocht um mit Metallklammern verbunden zu werden, die Enden sind in Form von Haken ausgeführt, - die Ware dient laut Firmenangaben zu Dekorations- und Zierzwecken (z.Bsp. Raumteiler etc.), - die Glaskristalle verleihen der Ware ihren Charakter, - laut Firmenangaben in verschiedenen Ausführungen vorliegend. (Abbildung siehe Anlage)
Ware aus Glaskurzwaren - ballförmig, mit einem Durchmesser von ca. 19 mm, - bestehend aus einer Glasperle, welche mit einer perlmutterfarbenen Schicht überzogen und in einem Metallnetz eingefasst ist, - mit feuerpolierten Strasssteinen versehen, welche auf dem Metallnetz aufgeklebt sind, - die Glasperle und Strasssteine verleihen der Ware ihren Charakter. (Abbildung siehe Anlage)
Ware aus Glaskurzwaren - ballförmig, mit einem Durchmesser von ca. 19 mm, - bestehend aus einer Glasperle, welche mit einer perlmutterfarbenen Schicht überzogen und in einem Metallnetz eingefasst ist, - mit feuerpolierten Strasssteinen versehen, welche auf dem Metallnetz aufgeklebt sind, - mit einem eingefügten Metallring ausgestattet, - die Glasperlen und Strasssteine verleihen der Ware ihren Charakter. (Abbildung siehe Anlage)
Ware aus Glaskurzwaren - ballförmig, mit einem Durchmesser von ca. 19 mm, - bestehend aus einer Glasperle, welche mit einer perlmutterfarbenen Schicht überzogen und in einem aus versilbertem Messing bestehenden Metallnetz eingefasst ist, - mit feuerpolierten Strasssteinen versehen, welche auf dem Metallnetz aufgeklebt sind, - mit zwei eingefügten Metallringen ausgestattet, - die Glasperle und Strasssteine verleihen der Ware ihren Charakter. (Abbildung siehe Anlage)
Einordnung im Zolltarif
- 70GLAS UND GLASWAREN
- 7018Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
- 7018.90andere
- 7018.90.10Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren
- 7018.90.10.00Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7018.90.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Algerien | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7018 9010 Siehe die Erläuterungen zu Pos. 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstaben E und F.
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken) (RV E7001A00); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck) (RV E7001B00); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547 (RV E7001C00); d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001D00); e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 (RV E7001E00); f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtem …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Ware Aus Glaskurzwaren?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Ware Aus Glaskurzwaren überwiegend in 7018.90.10.00 eingereiht: Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Ware Aus Glaskurzwaren?
Auf 7018.90.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Ware Aus Glaskurzwaren?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 701890. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 9 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 89 Prozent davon wurden in 7018.90.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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