Einreihung

Zolltarifnummer für Werkzeugtasche: 4202.92.98.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Werkzeugtasche wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4202.92.98.90 eingereiht: Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 91 Prozent davon führen auf 4202.92.98.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Werkzeugtasche aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
4202.92.98.90
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
11
Übereinstimmung
91 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI8064/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-14

Werkzeuggürteltasche, sog. Nylon-Gürteltasche, Foto siehe Anlage, - in der Art eines Holsters gearbeitet, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - am oberen Ende zu einer Schlaufe umgeschlagen und mit einem Druckknopf versehen, so dass ein Gürtel durch die Schlaufe geführt und die Tasche an diesem getragen werden kann, - am seitlichen Rand der Rückseite mit einer angenähten Schlaufe (sog. Hammerschlaufe), - an der Vorderseite mit sieben unterschiedlich großen, oben offenen Einsteckfächern versehen, - - an einem Einsteckfach ist ein Gewebeband mit einem daran befestigten D-Ring und einem am anderen Ende befestigten Karabinerhaken aus unedlem Metall angenäht, - mit den Abmessungen: ca. 26 cm (Höhe) x 16 cm (Breite) x 1 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Den Werkzeugtaschen ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI8138/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-14

Werkzeugtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - am Bodenteil mit fünf Stellfüßen aus Kunststoff, - mit zwei zusammenfassbaren Handtragegriffen und einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an beiden Schmalseiten mit jeweils zwei offenen Einsteckfächern, - an beiden Längsseiten mit jeweils drei Fächern mit einer Überschlagklappe mit Klettverschluss, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - aufklappbar; mit zwei im oberen Rand eingearbeiteten Bügeln ausgestattet, - - ungefüttert; innen mit acht offenen Einsteckfächern ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 19 cm (Tiefe) x 28 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Werkzeugtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI11403/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Werkzeugtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Spinnstoffen (charakterbestimmend), - mit einem wannenähnlichen Bodenteil aus formgepresstem Kunststoff, - an der Vorderseite mit einem aufgenähten, reflektierenden Band mit einer Außenseite aus Kunststofffolie und einer angenieteten Maßbandhalterung aus unedlem Metall, - mit einem teilweise gepolsterten Tragebügel aus unedlem Metall, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Vorderseite mit einem aufgesetzten Reißverschlussfach und einem aufgesetzten Einsteckfach mit einer Überschlagklappe mit Klettverschluss versehen, - an der Rückseite mit vier offenen Einsteckfächern versehen, - an beiden Schmalseiten jeweils mit zwei offenen Einsteckfächern versehen, - das Hauptfach ist oben offen, - - innen mit zehn offenen Einsteckfächern sowie mit zwei elastischen Bändern, die durch Annähen jeweils über vier Einsteckmöglichkeiten verfügen, ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 43 cm (Breite) x 28 cm (Höhe) x 24 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Werkzeugtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI11402/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Werkzeugtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - am Bodenteil mit fünf Stellfüßen aus Kunststoff, - mit einem teilweise gepolsterten Tragebügel aus unedlem Metall, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an beiden Längsseiten mit jeweils vier offenen Einsteckfächern versehen, - das Hauptfach ist oben offen, - - innen mit vier offenen Einsteckfächern sowie mit einer hochklappbaren Verstärkung für das Bodenteil und die Schmalseiten ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 25 cm (Höhe) x 20 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Werkzeugtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI11404/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Werkzeugtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - am Bodenteil mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - mit zwei zusammenfassbaren Handtragegriffen und einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an beiden Längsseiten mit vier aufgesetzten, offenen Einsteckfächern, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - aufklappbar; mit zwei an der Oberseite eingearbeiteten Bügeln ausgestattet, - - ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 33 cm (Breite) x 23 cm (Tiefe) x 23 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Werkzeugtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI11405/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Werkzeuggürteltasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - am oberen Rand nach hinten umgeschlagen und festgenäht; mit einem durch die Schlaufe geführten, längenverstellbaren Gurt mit Schnappverschluss, - an der Vorderseite: - - mit einem elastischen Band, das durch Annähen über zwei Einsteckmöglichkeiten verfügt, - - mit einem am oberen Rand des Hauptfachs angenähten Gewebeband mit einem daran befestigten Karabinerhaken aus unedlem Metall, - - mit einem am oberen Rand des Hauptfachs angenähten, offenen Einsteckfach, - - mit zwei aufgesetzten, offenen, länglichen Einsteckfächern, - - mit drei angenähten, länglichen Durchsteckmöglichkeiten, - - mit einer angenieteten Hammerschlaufe, - das Hauptfach ist oben offen (ohne Verschluss), - - gefüttert; innen mit einem Band, das durch Annähen über zwei Einsteckmöglichkeiten verfügt, ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 28 cm (Höhe) x 26 cm (Breite) x 4 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Den Werkzeugtaschen ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI119/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Werkzeugtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - am Bodenteil mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - mit einem teilweise gepolsterten Tragebügel aus unedlem Metall, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an beiden Längsseiten mit jeweils vier offenen Einsteckfächern versehen, - an einer Schmalseite mit vier offenen Einsteckfächern, an der gegenüberliegenden Schmalseite mit einem Klettverschlussfach versehen, - das Hauptfach ist am oberen Ende offen, - - gefüttert; innen mit sechs offenen Einsteckfächern sowie an den Schmalseiten mit jeweils einem angenähten Band, das durch Annähen über vier Einsteckmöglichkeiten verfügt, ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 33 cm (Breite) x 25 cm (Höhe) x 20 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Werkzeugtasche, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

DEBTI44448/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-19

Werkzeuggürteltasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einem am oberen Rand der Tasche angenieteten, längenverstellbaren Hüftgurt mit Schnappverschluss und einer darauf angenieteten Befestigungsmöglichkeit aus unedlem Metall für ein Maßband, - an der Vorderseite mit einem angenähten, oben offenen Einsteckfach, einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach sowie zwei darauf aufgesetzten, schmalen, offenen Einsteckfächern und einem angenieteten Hammerhalter in Form eines Metallbügels, - mit einem an der Rückseite um ca. 11 cm nach oben verlängerten Korpus, - das Hauptfach ist oben offen, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 29 cm (Höhe) x 26 cm (Breite) x 5 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Den Werkzeugtaschen ähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.92andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
  4. 4202.92.98aus Spinnstoffen, andere
  5. 4202.92.98.90Reisekoffer, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.92.98.90

HS-Code4202.926 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.92.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.92.98.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. die Art eines Verschlusses ist jedoch kein entscheidendes Kriterium für die Einreihung von Schreibmappen in Position 4202. Auch Schreibmappen ohne Verschluss werden in diese Position eingereiht. …

Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 92: 1. Tragbare Picknickisoliertaschen, bestehend aus einer äußeren Hülle mit einer Außenseite aus Kunststoff-Folie und aus einem Isolierkern aus polymerem Schaumkunststoff mit geschlossenen Zellen, in den Größen von 30 cm x 46 cm x 19 cm bis 23 cm x 18 cm x 15 cm. Diese Taschen sind mit Griffen oder Schulterriemen aus Kunststoff oder Spinnstoff versehen und dazu bestimmt, zum Tragen von Nahrungsmitteln oder Getränken zwischen Haus und Büro, auf Reisen, zum Picknicken, auf Sportfesten oder bei anderen Veranstaltungen verwendet zu werden. (Anmerkung BMF: Behältnisse, ähnlich den Reisetaschen und Einkaufstaschen).

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Werkzeugtasche?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Werkzeugtasche überwiegend in 4202.92.98.90 eingereiht: Reisekoffer, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Werkzeugtasche?

Auf 4202.92.98.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Werkzeugtasche?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 420292. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 91 Prozent davon wurden in 4202.92.98.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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