Zolltarifnummer für Zubehör Für Rollstühle: 8714.20.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Zubehör Für Rollstühle wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8714.20.00 eingereiht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 18 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 89 Prozent davon führen auf 8714.20.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Zubehör Für Rollstühle aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8714.20.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 18
- Übereinstimmung
- 89 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zubehör für Rollstühle, sog. Fußgurt, Art. U-FG-M/L, Foto siehe Anlage, - speziell gefertigtes Gurtsystem für Rollstühle, - im Wesentlichen bestehend aus laut Antrag und technischer Zeichnung: - - einem nahezu bogenförmigen, mit Gewebe ummantelten 250 mm langen Polster mit einer Randeinfassung aus einem Gewebeband, - - drei angesetzten, gewebten Gurtbändern mit einer Breite von 38 mm, - - - zwei davon mit einer Länge von 420 mm, - - - eines davon mit einer Länge von 250 mm und einem aufgenähten, über die gesamte Breite reichenden Klettverschluss aus einem 95 mm langen Hakenband und einem daran anschließenden 155 mm langen Flauschband, - - einem mittig auf dem Polster aufgenähten Gurtband zur Verstärkung, - - zwei nahezu dreieckigen aufgenähten Kunstlederzuschnitten über den Verbindungspunkten der Gurte, - - einer Zurröse aus unedlem Metall, - wird mit speziellem Befestigungsmaterial (nicht Gegenstand der vZTA) an einem Rollstuhl montiert, - dient laut Antrag zur Befestigung und zum Halt der Füße des Rollstuhlfahrers am Rollstuhl, - insbesondere aufgrund der Abmessungen und Konzeption erkennbar hauptsächlich zur Verwendung als Zubehör an Rollstühlen. "Zubehör für Rollstühle (Fußgurt)"
Zubehör für Rollstühle, sog. Fußgurt, Art. U-FG-M-M/L, Foto siehe Anlage, - speziell gefertigtes Gurtsystem für Rollstühle, - im Wesentlichen bestehend aus laut Antrag und technischer Zeichnung: - - einem nahezu bogenförmigen, mit Gewebe ummantelten 250 mm langen Polster mit einer Randeinfassung aus einem Gewebeband, - - drei angesetzten, gewebten Gurtbändern mit einer Breite von 38 mm, - - - zwei davon mit einer Länge von 420 mm, - - - eines davon mit einer Länge von 250 mm und einem aufgenähten, über die gesamte Breite reichenden Klettverschluss aus einem 95 mm langen Hakenband und einem daran anschließenden 155 mm langen Flauschband, - - einem mittig auf dem Polster aufgenähten Gurtband zur Verstärkung, - - zwei nahezu dreieckigen aufgenähten Kunstlederzuschnitten über den Verbindungspunkten der Gurte, - - einer Zurröse aus unedlem Metall, - wird mit speziellem Befestigungsmaterial (nicht Gegenstand der vZTA) an einem Rollstuhl montiert, - dient laut Antrag zur Befestigung und zum Halt der Füße des Rollstuhlfahrers am Rollstuhl, - insbesondere aufgrund der Abmessungen und Konzeption erkennbar hauptsächlich zur Verwendung als Zubehör an Rollstühlen. "Zubehör für Rollstühle (Fußgurt)"
Zubehör für Rollstühle, sog. "Befestigung Wombat", Art. R82-U-BEF-WOMBAT, Foto siehe Anlage, im Wesentlichen bestehend aus - einem speziell nach technischer Zeichnung gefertigte dreiteiligen Komponente (Rohr, Abstandshalter und Befestigungsplatte) aus unlegiertem Baustahl (Materialnummer: 1.0038), - wird am Rahmen eines Rollstuhls montiert, - dient als Befestigungsvorrichtung für einen eventuell anzubringenden sog. Therapietisch an einem Rollstuhl, - insbesondere aufgrund der Form erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen für Behinderte, somit keine Ware der Position 7326. "Zubehör für Fahrzeuge der Position 8714 (Befestigungsvorrichtung), für Rollstühle für Behinderte"
Zubehör für Rollstühle, sog. Fußgurt, Art. U-FG-M-R, Fotos siehe Anlage, - speziell gefertigtes Gurtsystem für Rollstühle, - im Wesentlichen bestehend aus: -- einem nahezu bogenförmigen, mit Gewebe ummantelten Polster mit einer Randeinfassung aus einem Gewebeband, -- drei angesetzten, gewebten Gurtbändern mit einer Breite von laut Antrag 38 mm; --- zwei davon mit einer Länge von ca. 420 mm, --- eines davon mit einer Länge von ca. 255 mm und einem aufgenähten, über die gesamte Breite reichenden Klettverschluss aus einem ca. 90 mm langen Hakenband und einem daran anschließenden ca. 150 mm langen Flauschband, -- einem mittig auf dem Polster aufgenähten Gurtband zur Verstärkung, -- zwei nahezu dreieckigen aufgenähten Kunstlederzuschnitten über den Verbindungspunkten der Gurte und -- einer Zurröse aus Metall. - dient laut Antrag zur Befestigung und zum Halt der Füße des Rollstuhlfahrers am Rollstuhl, - erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen. "Zubehör für Rollstühle (Fußgurt)"
Zubehör für Rollstühle, sog. "Sicherhheitsgurt m. Hüftpolster", Art.-Nr. SHG-4P-GBS-PO, Foto siehe Anlage, - speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes Gurtsystem für Rollstühle, - in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - im Wesentlichen bestehend aus: - - gewebten Gurtbändern mit einer Breite von laut Antrag 40 mm und 25 mm, die über einer Steckzunge aus unedlem Metall und einem Gurtschloss miteinander verbunden werden, - - mehreren unterschiedlich großen Kunststoffschnallen zur Befestigung, - - zur Verbesserung des Haltekomforts mit zwei angenähten Hüftpolstern versehen, - laut Antrag ist der Gurt am Schloss um bis zu 100 mm verstellbar und wird durch einen am Gurtschloss befindlichen Druckknopf geöffnet, - dient zur Fixierung bzw. Sicherung des Rollstuhlfahrers an den Rollstuhl und schützt so vor Stürzen und Verletzungen, - erkennbares Zubehör zur hauptsächlichen Verwendung an Rollstühlen. "Zubehör für Rollstühle (Sicherheitsgurt)"
Zubehör für Rollstühle, Sitzkissen, sog."Flo-Tech Contour", Artikel 1525261, Fotos siehe Anlage, speziell gestaltetes Sitzkissen - aus Zellkunststoff, mit unterschiedlicher Festigkeit des Zellkunststoffes zur Druckentlastung, - anatomisch geformt durch erhöhte Ränder seitlich und hinten und Oberschenkelführung (nach vorn leicht abfallend) mit mittiger Abduktionserhöhung, zur Verbessung und Stabilisierung der Sitzhaltung, - mit Waffelstruktur zum besseren Einsinken und Minderung der Scherkräfte, - in verschiedenen Abmessung (Sitzbreite von 360 mm bis 600 mm, Sitztiefe 330 mm bis 550 mm, maximale Höhe 120 mm), je nach Größe des Rollstuhlsitzes, - mit einem abnehmbaren, wasserfesten Bezug mit einem ruschfesten Bodenteil, - zur Dekubitus-Prophylaxe bzw. Therapie bei bestehendem Dekubitus. "Zubehör für Rollstühle für Behinderte (Sitzkissen)"
Zubehör für Rollstühle, Anti-Dekubitus-Sitzkissen, Foto siehe Anlage, speziell gestaltetes Sitzkissen - aus Zellkunststoff, mit unterschiedlicher Festigkeit des Zellkunststoffes zur Druckentlastung, - anatomisch geformt durch erhöhte Ränder seitlich und hinten und Oberschenkelführung (nach vorn leicht abfallend) mit mittiger Abduktionserhöhung, zur Verbessung und Stabilisierung der Sitzhaltung, - mit Waffelstruktur zum besseren Einsinken und Minderung der Scherkräfte, - in verschiedenen Ausführungen, je nach Dekubitusrisiko und Körpergewicht, - in jeweils un unterscheidlichen Abmessung (Sitzbreite von 250 mm bis 600 mm, Sitztiefe 250 mm bis 550 mm, Höhe 78mm bis 120 mm), je nach Größe des Rollstuhlsitzes, - mit einem abnehmbaren, wasserfesten Bezug mit einem ruschfesten Bodenteil, - zur Dekubitus-Prophylaxe bzw. Therapie bei bestehendem Dekubitus. "Zubehör für Rollstühle für Behinderte (Sitzkissen)"
Zubehör für Rollstühle, sog. Sitzkissen, Fotos siehe Anlage, - speziell gestaltetes Sitzkissen in zwei Modellen: - - aus fünf unterschiedlich großen, recheckigen, einzeln abgenähten Kammern bzw. - - aus sieben unterschiedlich großen, trapezförmigen, einzeln abgenähten Kammern, - jeweils mit zwei Reißverschlüssen zu öffnen, - Kammen mit einzelnen, ca. 65 mm x 50 mm großen, pyramidenähnlichen, luftbefüllten und verschweißten Säckchen lose befüllt, so dass der Füllgrad jeder Kammer individuell zum Unterstützen oder Einsinken bestimmt werden kann, - durch unterschiedliche Kammergrößen anatomisch geformt (bei Kissen mit sieben Kammern: Oberschenkelführung mit mittiger Abduktionserhöhung), zur Verbessung und Stabilisierung der Sitzhaltung, - in verschiedenen Abmessung (Sitzbreite von 350 mm bis 600 mm, Sitztiefe 350 mm bis 600 mm) je nach Größe des Rollstuhlsitzes, Sitzhöhe (60 mm bzw.100 mm), je nach Dekubitusrisiko, - mit einem abnehmbaren Bezug mit einem ruschfesten und mit zwei Klettbändern versehenen Bodenteil, - zur Dekubitus-Prophylaxe bzw. Therapie bei bestehendem Dekubitus. "Zubehör für Rollstühle für Behinderte (Sitzkissen)"
Einordnung im Zolltarif
- 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 8714Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- 8714.20für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
- 8714.20.00Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör von der für Krafträder (einschließlich Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, Beiwagen, Fahrräder ohne Motor, Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte verwendeten Art, vorausgesetzt, dass die Teile und das Zubehör beide nachfolgenden Bedingungen erfüllen: 1. Sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein. 2. Sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: 1) Karosserien (Aufbauten) und Teile davon, für Lastendreiräder, Beiwagen, Rollstühle oder andere Fahrzeuge für Behinderte (Verdecke, Türen, Böden usw.). 2) Fahrgestelle und Rahmen sowie Teile davon. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Zubehör Für Rollstühle?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Zubehör Für Rollstühle überwiegend in 8714.20.00 eingereiht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, für Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Zubehör Für Rollstühle?
Auf 8714.20.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Zubehör Für Rollstühle?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871420. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 18 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 89 Prozent davon wurden in 8714.20.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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