Einreihung

Zolltarifnummer für Zubereitete: 1902.30.90.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Zubereitete wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1902.30.90.90 eingereiht: Teigwaren, drugo. Der Drittlandszollsatz beträgt 6.400 % + 9.700 EUR DTN.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon führen auf 1902.30.90.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Zubereitete aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
1902.30.90.90
Drittlandszoll
6.400 % + 9.700 EUR DTN
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
83 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ATBTID2019000126-8Erteilt von ATGültig bis 2022-06-24

Zubereitete, nicht gefüllte, vorgekochte, nicht getrocknete Teigwaren in Form eines gekühlten Teigwarengerichtes, im Wesentlichen bestehend aus blassgelben, 4,5 – 11,5 cm langen und 0,5 cm dicken, vorgekochten, glatten Nudeln (sog. Spätzle), unter denen sich eine Würzsauce, mit gegarten Rindfleischstückchen (Länge: ca. 2 cm, Breite: ca. 1,5 cm, Dicke: ca. 0,5 cm) und gewürfelten Karottenstückchen (ca. 1 cm) befindet; aufgemacht in einer schwarzen, runden Kunststoffschale mit aufgeschweißtem, transparentem Foliendeckel zu 350 g; das Erzeugnis dient als Fertiggericht mit Teigwaren.

ATBTID2019000124-0Erteilt von ATGültig bis 2022-05-06

Zubereitete, nicht gefüllte, weichgekochte, nicht getrocknete Teigwaren in Form eines gekühlten Teigwarengerichtes, im Wesentlichen bestehend aus einer blassgelben, muschelförmigen, mit Querrillen versehenen Teigware (sog. Conchiglie) vermengt mit Pilzstückchen (Steinpilz und Champion), Rahmsoße, feingehackten Küchenkräutern (Petersilie), Gewürzen und wenig anderen, geringfügigen Zutaten; aufgemacht in einer schwarzen, runden Kunststoffschale mit aufgeschweißtem, transparentem Foliendeckel zu 350 g; das Erzeugnis dient als Fertiggericht mit Teigwaren.

ATBTID2019000123-0Erteilt von ATGültig bis 2022-05-06

Zubereitete, nicht gefüllte, weichgekochte, nicht getrocknete Teigwaren in Form eines gekühlten Teigwarengerichtes, im Wesentlichen bestehend aus blassgelben, spiralförmige, jeweils ca. 4,0 cm lange Nudeln (sog. Fusilli), vermengt mit Putenfleischstückchen kleinwürfelig geschnittenen Karotten, Rahm, Senfsoße, Gewürze und wenig anderen, geringfügigen Zutaten; aufgemacht in einer schwarzen, runden Kunststoffschale mit aufgeschweißtem, transparentem Foliendeckel zu 350 g; das Erzeugnis dient als Fertiggericht mit Teigwaren.

ATBTID2019000121-2Erteilt von ATGültig bis 2022-05-06

Zubereitete, nicht gefüllte, weichgekochte, nicht getrocknete Teigwaren in Form eines gekühlten Teigwarengerichtes, im Wesentlichen bestehend aus einer blassgelben, schräg geschnittenen, röhrenförmigen mit Längsrillen versehenen Teigware (sog. Penne-Nudeln) vermengt mit Zucchini-, Paprika- und Zwiebelstückchen, Tomatenpulpe bzw. Tomatensoße, feingehackten Küchenkräutern, Gewürzen und wenig anderen, geringfügigen Zutaten; aufgemacht in einer schwarzen, runden Kunststoffschale mit aufgeschweißtem, transparentem Foliendeckel zu 350 g; das Erzeugnis dient als Fertiggericht mit Teigwaren.

ATBTID2019000122-1Erteilt von ATGültig bis 2022-05-06

Zubereitete, nicht gefüllte, weichgekochte, nicht getrocknete Teigwaren in Form eines gekühlten Teigwarengerichtes, im Wesentlichen bestehend aus blassgelben, bandförmigen, verschieden lange Nudeln (sog. Linguini, flachgedrückte Spaghetti) vermengt mit feinfaschiertem Fleisch (Rinderhackfleisch), kleinwürfelig geschnittenem Gemüse (Karotten, Sellerie, Zwiebeln), Tomatensoße, Gewürzen und wenig anderen, geringfügigen Zutaten; aufgemacht in einer schwarzen, runden Kunststoffschale mit aufgeschweißtem, transparentem Foliendeckel zu 350 g; das Erzeugnis dient als Fertiggericht mit Teigwaren.

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
  3. 1902.30andere Teigwaren
  4. 1902.30.90andere
  5. 1902.30.90.90Teigwaren, drugo

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1902.30.90.90

HS-Code1902.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1902.30.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1902.30.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6.400 % + 9.700 EUR DTNMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1902

Zu Unterposition 1902 30: 1. Zubereitung mit einem Gehalt an sichtbaren Stückchen von 22,9 GHT Fleischbällchen, 20,5 GHT Teigwaren und 1,28 GHT Gemüse. Die Fleischbällchen selbst enthalten 63,8 GHT Fleisch, womit der Gesamtfleischanteil der Zubereitung 14,6 GHT beträgt. Die Zubereitung ist in einem Glasbehälter mit einem Inhalt von 190 g für den Einzelverkauf aufgemacht und dazu bestimmt, nach dem Aufwärmen von kleinen Kindern (ein Jahr und älter) verzehrt zu werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 1902

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/12) (RV L 767/2014) Ware, bestehend aus einem Block aus getrockneten vorgekochten Nudeln (etwa 65 g), einem Beutel mit Würzmitteln (etwa 3,4 g), einem Beutel mit Speiseöl (etwa 2 g) und einem Beutel mit getrocknetem Gemüse (etwa 0,8 g). Bei der Ware handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (zusammen verpackt) zur Zubereitung eines Nudelgerichts. Gemäß den Angaben auf der Verpackung muss vor dem Verzehr kochendes Wasser hinzugegeben werden. Unterposition 1902 30 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1902, 1902 30 und 1902 30 10. …

Pos. 1902

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 06. September 2018 in der Rechtssache C-471/17 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 ist dahin auszulegen, dass Instantnudelgerichte wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Wesentlichen aus einem Block vorgegarter und frittierter Nudeln bestehen, unter die Unterposition 1902 30 10 der Kombinierten Nomenklatur fallen.

Kapitel 19

1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Zubereitete?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Zubereitete überwiegend in 1902.30.90.90 eingereiht: Teigwaren, drugo. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Zubereitete?

Auf 1902.30.90.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 6.400 % + 9.700 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Zubereitete?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 190230. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 83 Prozent davon wurden in 1902.30.90.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.