Einreihung

Zolltarifnummer für Zusammenges. Organ. Lösungsmittel: 3814.00.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Zusammenges. Organ. Lösungsmittel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3814.00.90 eingereiht: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 88 Prozent davon führen auf 3814.00.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Zusammenges. Organ. Lösungsmittel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
3814.00.90
Drittlandszoll
6,5 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
88 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5721/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Angaben: Klebkraftverstärker-Stift. Schwarz, gelb, weiß und mit Gefahrstoffkennzeichnung bedruckter Filzstift (Faserschreiber) mit schwarzer Verschlusskappe. Gefüllt mit einer farblosen Flüssigkeit, einem Lösemittelgemisch, das als Haftvermittler dazu dienen soll, die Klebkraft an Kanten von Steinschlagschutzfolien auf Fahrzeugen zu verstärken. Befund: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken: andere.

DEBTI3657/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-28

Angaben: Tangit-Reiniger PVC-U/C ABS. Spezialreiniger zur Vorbehandlung von Fügeflächen aus PVC-U, PVC-C und ABS bei Klebeverbindungen. Es handelt sich um eine farblose Flüssigkeit, die in buntbedruckten 125 mL- und 1 L-Blechflaschen in Aufmachung für den Einzelverkauf gehandelt wird. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere.

DEBTI4090/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Angaben: Gelbliche Flüssigkeit im 20 L-Kanister, 200 L-Fass oder 1.000 L-IBC. Zusammengesetztes organisches Lösemittel zur Entfernung von Druckfarben und Lacken bei der Reinigung von Druckmaschinen. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie: Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken: andere.

DEBTI3849/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Angaben: Würth Bremsenreiniger Liquid. Gelbe Flüssigkeit. Zubereitung verschiedener Lösungsmittel. Befund: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken: andere.

DEBTI45328/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Angaben: Ölfleckenentferner. Reinigungsmittel in Form einer braunen, viskosen (thixotropen) Flüssigkeit auf der Basis von Lösungsmitteln (Kohlenwasserstoffbasis) zum Entfernen von Öl- und Fettflecken. Die Ware liegt in Aufmachung für den Einzelverkauf in 500 mL-Kunststoffflaschen vor. Befund: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken: andere.

DEBTI44380/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Angaben: Lösungsmittelgemisch zur Herstellung von Farbspray zur Kennzeichnung von Schafen, bestehend aus Solventnaphta und Exxsol Heptan. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere.

DEBTI28039/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Angaben des Antragstellers: Gelbes Lösungsmittelgemisch im Wesentlichen aus der Reaktionsmasse von Ethylbenzol und Xylol sowie Butylacetat zur Verwendung als Löse- und Verdünnungsmittel. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung gemacht. Befund: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken; andere.

Einordnung im Zolltarif

  1. 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  2. 3814Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken
  3. 3814.00Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken
  4. 3814.00.90Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3814.00.90

HS-Code3814.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3814.00.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3814

Zu Unterposition 3814 00: 1. Lösemittel, das als Nebenprodukt der Fischer-Tropsch Synthese erhalten wird, bestehend aus 63 – 65 % vol Ethylalkohol, 35 – 37 % vol Isopropylalkohol und maximal 1 % vol C3/C4-Alkoholen. Anwendung der AV 1. 2. Organisches Lösungsmittel, in Form einer farblosen, klaren, homogenen Flüssigkeit, ohne feste Verunreinigungen, bestehend aus Xylol (88,23 %), Toluol (0,55 %), Methylisobutylketon (7,68 %) und andere Substanzen (3,50 %). Es wird zur Herstellung von Asphaltmastix, Grundierungen, Farben, Lacken, Klebstoffen etc. verwendet. Es wird in Fässern von 20 Litern dargeboten. Anwendung der AV 1 3. Klare transparente Flüssigkeit, bestehend aus Testbenzin (57 GHT), Decahydronaphthalin (DHN, 35 GHT), Benzylalkohol (5 GHT) und Ethylhexanol (3 GHT), in Stahlfässern von 200 Litern. …

Pos. 3814

Zu Position 3814 gehören auch zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel mit einem Gehalt an Erdöl von mehr als 70 GHT (siehe auch die HS- Erläuterungen zu Position 3814, Abschnitt 1) Der Wortlaut von Position 3814 ist genauer als der von Position 2710, da hierin nicht nur die Zusammensetzung, sondern auch die Verwendung der Ware spezifiziert wird (siehe auch die HS-Einreihungsauffassung 3814.00/3). Die Ware ist daher als anderes zusammengesetztes organisches Lösemittel in den KN-Code 3814 00 90 einzureihen. 1) ABl. EG Nr. L 24/14

Kapitel 38

1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801) (RV E3801A10); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art (RV E3801A20); 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813) (RV E3801A30); 4) zertifizierte Referenzmateralien, gemäß nachstehender Anmerkung 2 (RV E3801A40); 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse (RV E3801A50); b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernähr …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Zusammenges. Organ. Lösungsmittel?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Zusammenges. Organ. Lösungsmittel überwiegend in 3814.00.90 eingereiht: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Zusammenges. Organ. Lösungsmittel?

Auf 3814.00.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Zusammenges. Organ. Lösungsmittel?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 381400. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 88 Prozent davon wurden in 3814.00.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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