Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0604.90.99.00.0: Blattwerk, andere, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0604.90.99.00.0 steht für Blattwerk, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 10,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0604.90.99.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 06. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
0604.90.99.00.0
Drittlandszoll
10,9 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 06LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
  2. 0604Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
  3. 0604.90andere
  4. 0604.90.99andere
  5. 0604.90.99.00.0Blattwerk, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0604.90.99.00.0

HS-Code0604.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0604.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0604.90.99.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer0604.90.99.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll10,9 %MFN
Türkei0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI7435/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Astscheiben, Art. TT101 (Abbildung siehe Anlage) - getrocknete Pflanzenteile von Zweigen des Gleditschienbaumes (= Lederhülsenbaum, lt. Antrag) mit anhaftender Rinde, in Form flacher (ca. 3 mm), runder Scheiben (Durchmesser ca. 1,5 bis 2,5 cm), an der Schnittfläche geschliffen (damit weitergehend bearbeitet als nur getrocknet), - verpackt in einem Kunststoffbeutel zu je 100 Stück, - wird üblicherweise vom Blumenhandel geliefert, - zu Binde- oder Zierzwecken (keine Streudeko der Pos. 9505). "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierwecken, getrocknet, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (geschliffen)"

DEBTI60393/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-03

Streudeko STERNE groß (Abbildungen siehe Anlage) - getrocknete Pflanzenteile aus zwei aufeinander geklebten, stern- förmig gestanzten Lagen Birkenrinde, am Rand mit einem dünnen, getrockneten Rattanzweig versehen (Materialangaben lt. Antrag), Zweig mit einem Spinnstofffaden befestigt (dadurch keine glatte Oberfläche, kein Flechtverfahren), - mit den Abmessungen: Dicke ca. 0,7 cm, Länge ca. 6,7 cm, - zur Verwendung als Dekorationsartikel (aufgrund der Oberfläche und der Größe keine Streudeko der Pos. 9505), - zu je 3 Stück in einer für den Verkauf üblichen Verpackung aufgemacht, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Binde- oder Zierzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Waren wird hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfangs durch die Pflanzenteile und den Zweig bestimmt. "Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, nicht frisch, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (zusammengesetzte Waren aus Zweigen und Pflanzenteilen -charakterbestimmend- und Spinnstoff)"

DEBTI44398/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-12-19

Dekohänger, Art. 795548 (Abbildung siehe Anlage) - aus fünf sternförmig zusammengenagelten, getrockneten Rattanzweigen (Pflanzenteile), mit einem bzw. drei natürlichen, getrockneten Zapfen (Pflanzenteile), sowie künstlichen Beeren und Nadelzweigen aus Kunststoff dekoriert, oben mit einer Jutekordel zum Aufhängen versehen, Abmessungen ca. 25 cm, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zierzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die getrockneten Pflanzenteile bestimmt. "Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Zierzwecken, getrocknet, keine Moose oder Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (zusammengesetzte Ware aus Zweigen und anderen Pflanzenteilen -charakterbestimmend-, künstlichen Beeren und künstlichen Nadelzweigen; Dekohänger"

DEBTI45984/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-21

Holz-Teelichthalter Herz (Abbildung siehe Anlage), - aus sieben übereinander gelegten und mittels Nägel zusammengehaltenen herzförmigen Zuschnitten aus getrockneter Birkenrinde (lt. Antrag) der Pos 0604 (Ware des Blumenhandels, Anmerkung 1 zu Kap 6), auf der Oberseite weiß bemalt, mittig mit einer ca. 4,5 cm breiten und ca. 2 cm tiefen runden Aussparung, mit einer eingestellten Aufnahmevorrichtung aus unedlem Metall zur Aufnahme eines Teelichtes (kein Beleuchtungskörper der Position 9405), in den Abmessungen von ca. 12 x 12 cm (B X H), - zur Verwendung als Ziergegenstand. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung (Zierwirkung) durch die Pflanzenteile (Birkenrinde) bestimmt. "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet (zusammengesetzte Ware aus Pflanzenteilen -charakterbestimmend- und unedlem Metall); Teelichthalter"

DEBTI46778/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-21

Streukonfetti STERNE (Abbildung siehe Anlage), - getrocknete Pflanzenteile aus Birkenrinde (lt. Antrag), sternförmig ausgestanzt (somit weitergehend bearbeitet als nur getrocknet), in den Abmessungen von ca. 4,0 x 4,0 cm (Breite x Länge), - zur Verwendung als Dekorationsartikel (aufgrund der einseitigen Zierwirkung keine Streudeko der Pos. 9505), - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Binde- oder Zierzwecken geliefert. "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet"

DEBTI46771/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-04

Streudeko HERZEN (Abbildung siehe Anlage), - getrocknete Pflanzenteile aus Birkenrinde (lt. Antrag), herzförmig ausgestanzt (somit weitergehend bearbeitet als nur getrocknet), in den Abmessungen von ca. 2,5 x 2,5 cm (Breite x Länge), - zur Verwendung als Dekorationsartikel (aufgrund der einseitigen Zierwirkung keine Streudeko der Pos. 9505), - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Binde- oder Zierzwecken geliefert. "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet"

DEBTI38938/23-2Erteilt von DEGültig bis 2027-02-04

Baumrinde in kleinen Stücken (Abbildung siehe Anlage), - getrocknete, dreidimensional aufbauende Rindenstücke, geweißt, - zur Verwendung als Dekorationsartikel, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Binde- oder Zierzwecken geliefert, - zu 150g in einer Verkaufsverpackung aufgemacht. "Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur ge- trocknet (geweißt)"

DEBTI46770/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-31

Deko-Herzen HEU Set (Abbildung siehe Anlage) - getrocknetes Gras-/Heubündel (kein Flechtstoff), mit dünnen Metall- drähten (Zutaten) herzförmig gebunden (Abmessung ca. 7,5 cm), - je 6 Stück für den Verkauf aufgemacht, - zu Binde- oder Zierzwecken bestimmt, - wird üblicherweise vom Blumenhandel geliefert. "Gräser, zu Binde- oder Zierzwecken, nicht frisch, keine Moose und Flechten, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet, mit Zutaten aus anderen Stoffen, sog. Deko-Herzen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0604

Zu Unterposition 0604 90 99: Hierher gehören auch getrocknete Ähren, Kolben und Rispen von Getreide (z. B. Maiskolben), die zu Zierzwecken gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet worden sind. Hierher gehören auch getrocknete Zweige, die gedreht oder zu Spiralen geformt sind.

Pos. 0604

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Ebenso wie zu der vorhergehenden Position gehören hierher Sträuße, Kränze, Körbe und ähnliche Waren aus Blattwerk, Blättern, Zweigen und anderen Pflanzenteilen, Gräsern, Moosen oder Flechten, ohne dass es auf die stoffliche Beschaffenheit der Zutaten ankommt, sofern die Sträuße, Kränze usw. sich nach ihrem wesentlichen Charakter als Waren des Blumenhandels kennzeichnen. Waren dieser Position können mit Zierfrüchten ausgestattet sein; sie gehören aber zu Position 0603, wenn sie Blüten oder Blütenknospen tragen. Natürliche Weihnachtsbäume gehören zu dieser Position, wenn sie offensichtlich zur Wiederanpflanzung nicht geeignet sind (abgeschlagene Stämme, Wurzeln mit kochendem Wasser abgetötet usw.). …

Pos. 0604

Zu Unterposition 0604 90: 1. Kranz mit einem Durchmesser von etwa 20 cm, bestehend hauptsächlich aus pflanzlichem Material (insbesondere Gewürznelken, Zimt, Bucheckern, Tannen- und Lärchenzapfen – auch goldfarbig – und getrocknetem Blattwerk) in Verbindung mit geringen Mengen künstlicher Bestandteile (z. B. künstliche Blumen aus Spinnstoffen, Nachahmungen von Blumenblättern aus Draht), alle diese Elemente werden durch Drähte zusammengehalten, deren Enden zu einer kreisförmigen Unterlage zusammengewunden sind.

Kapitel 06

1. Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7 (RV E0601000). 2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701 (RV E0602000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0604.90.99.00.0?

Die Zolltarifnummer 0604.90.99.00.0 umfasst Blattwerk, andere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0604.90.99.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0604.90.99.00.0 beträgt 10,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0604.90.99.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 060490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0604.90.99.00.0?

0604.90.99.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0604.90.99.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0604.90.99.00.0 steht in dieser Hierarchie: 06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS > 0604 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet > 060490 andere > 06049099 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0604.90.99.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0604.90.99.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI7435/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0604.90.99.00.0?

Warennummer 0604.90.99.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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