Zolltarifnummer 0703.90.00: Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0703.90.00 steht für Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp. Der Drittlandszollsatz beträgt 10,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0703.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0703.90.00
- Drittlandszoll
- 10,4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
- 0703Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt
- 0703.90Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.
- 0703.90.00Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0703.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 10,4 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
| Salomonen | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Kanada | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sveža, ohlajena čebulnica - enostročni česen z botaničnim imenom "Allium ampeloprasum", rožnate barve, z okusom po mešanici pora in česna. Uporablja se za prehrano.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 0703 90 00: Hierher gehören insbesondere Porree (Allium porrum), Winterzwiebeln (Allium fistulosum) und Schnittlauch (Allium schoenoprasum).
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören folgende Gemüse, frisch oder gekühlt: 1) Speisezwiebeln (einschließlich Zwiebelpflanzen und Frühlingszwiebeln) und Schalotten. 2) Knoblauch. 3) Porree, Schnittlauch und andere Gemüse der Allium-Arten.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/2007 der Kommission vom 27. Juli 2007 (ABl. EU L 196/33) (RV L 902/2007): Ganze Knoblauchknollen (Allium sativum), mit einer Temperatur von 0 °C bis – 5 °C, jedoch nicht im Kern gefroren. Unterposition 0703 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 0703 und 0703 20 00. Das Erzeugnis ist aus der Position 0710 ausgeschlossen, da es nicht dem Begriff „gefroren“ im Sinne des Kapitels 7 entspricht (siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System, Kapitel 7, Allgemeines, dritter Absatz). Das Erzeugnis ist somit als gekühlter Knoblauch in die Position 0703 einzureihen.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Oktober 2010- Rechtssache C-423/09: Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. September 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Knoblauch, der einem intensiven Trocknungsverfahren mit spezieller Behandlung unterzogen wurde, an dessen Ende dem Erzeugnis die gesamte oder nahezu die gesamte Flüssigkeit entzogen ist, in die Tarifunterposition 0712 90 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist, teilgetrockneter Knoblauch, der die Eigenschaften und Merkmale von frischem Knoblauch bewahrt, aber zur Tarifunterposition 0703 20 00 der Kombinierten Nomenklatur gehört.
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0703.90.00?
Die Zolltarifnummer 0703.90.00 umfasst Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0703.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 0703.90.00 beträgt 10,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0703.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 070390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0703.90.00?
0703.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0703.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
0703.90.00 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0703 Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt > 070390 Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0703.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0703.90.00 erfasst, zum Beispiel SI2009/0297. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0703.90.00?
KN-Code 0703.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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