Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0703.90.00.00.0: Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0703.90.00.00.0 steht für Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp. Der Drittlandszollsatz beträgt 10,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0703.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
0703.90.00.00.0
Drittlandszoll
10,4 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0703Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt
  3. 0703.90Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.
  4. 0703.90.00.00.0Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0703.90.00.00.0

HS-Code0703.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0703.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0703.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer0703.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll10,4 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Ghana0 %Tariff preference
Salomonen0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Kanada0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
CARIFORUM0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0703

Zu Unterposition 0703 90 00: Hierher gehören insbesondere Porree (Allium porrum), Winterzwiebeln (Allium fistulosum) und Schnittlauch (Allium schoenoprasum).

Pos. 0703

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören folgende Gemüse, frisch oder gekühlt: 1) Speisezwiebeln (einschließlich Zwiebelpflanzen und Frühlingszwiebeln) und Schalotten. 2) Knoblauch. 3) Porree, Schnittlauch und andere Gemüse der Allium-Arten.

Pos. 0703

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/2007 der Kommission vom 27. Juli 2007 (ABl. EU L 196/33) (RV L 902/2007): Ganze Knoblauchknollen (Allium sativum), mit einer Temperatur von 0 °C bis – 5 °C, jedoch nicht im Kern gefroren. Unterposition 0703 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 0703 und 0703 20 00. Das Erzeugnis ist aus der Position 0710 ausgeschlossen, da es nicht dem Begriff „gefroren“ im Sinne des Kapitels 7 entspricht (siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System, Kapitel 7, Allgemeines, dritter Absatz). Das Erzeugnis ist somit als gekühlter Knoblauch in die Position 0703 einzureihen.

Pos. 0703

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Oktober 2010- Rechtssache C-423/09: Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. September 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Knoblauch, der einem intensiven Trocknungsverfahren mit spezieller Behandlung unterzogen wurde, an dessen Ende dem Erzeugnis die gesamte oder nahezu die gesamte Flüssigkeit entzogen ist, in die Tarifunterposition 0712 90 90 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist, teilgetrockneter Knoblauch, der die Eigenschaften und Merkmale von frischem Knoblauch bewahrt, aber zur Tarifunterposition 0703 20 00 der Kombinierten Nomenklatur gehört.

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0703.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 0703.90.00.00.0 umfasst Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0703.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0703.90.00.00.0 beträgt 10,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0703.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 070390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0703.90.00.00.0?

0703.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0703.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0703.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0703 Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt > 070390 Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0703.90.00.00.0?

Zu 0703.90.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0703.90.00.00.0?

Warennummer 0703.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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